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In Österreich dürfen Gesichter vom 1. Oktober 2017 an nicht mehr verhüllt werden. Somit gilt bereits seit Sonntag in Österreich das Verbot von Burka, Nikab und Co.

Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien wollen die Behörden das geltende Verbot durchsetzten. Dazu setzt die Polizei im Ankunftsbereich fortan zusätzliche Beamte ein. Dies erklärte ein Polizeisprecher. Doch die Polizei ist sich bewusst, dass ein solches Vorgehen äußerst viel Fingerspitzengefühl erfordert:

Für viele Einreisende ist das Verhüllungsverbot eine unerwartete Neuerung, die nicht immer verständnisvoll aufgenommen wird: „Wir werden natürlich mit dementsprechender Verhältnismäßigkeit an diese Sache herangehen, aber wir haben das Gesetz als Polizei ganz einfach zu vollziehen“, erklärte der Sprecher der Polizei.

Geldstrafe bei Nichteinhaltung

Zur Vorbereitung hatte das Innenministerium bereits Broschüren verteilt, die auf den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Türkisch verfasst sind. Wer sich fortan weigert, sein Gesicht zu zeigen (es sei denn die Verhüllung hat eine nachweisbare Notwendigkeit), riskiert eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro.

Beschlossen wurde das Gesetz von der Koalition aus sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP aus Gründen der Sicherheit und für ein offenes gesellschaftliches Miteinander.

Bildquelle: © Adwo – Fotolia.com

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