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Die Umsetzung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes ist an der Finanzierung gescheitert. Die Neuregelung ist nun auf den Juli des Jahres verschoben worden. Mit der Einführung fordert die CDU mehr Einsatz bei der Einforderung des Unterhaltsvorschusses bei den säumigen Zahlern. So sollen die Kosten eingedämmt werden.

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Übersicht

  • Die Unterhaltsregelung
  • Der Mindestunterhalt
  • Der Unterhaltsvorschuss
  • Das neue Unterhaltsvorschussgesetz
  • Den Bedarf durchsetzen
  • Die Einforderung umsetzen

Die Unterhaltsregelung

Die Unterhaltsverpflichtung ist in der elterlichen Sorge begründet. Der Elternteil, der die Verpflegung, die Betreuung und die Erziehungsleistung übernimmt, leistet Naturalunterhalt. Er betreut das Kind allumfassend.

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss seine elterlichen Sorge in Form von Barunterhalt nachkommen.

Manche Unterhaltspflichtige wollen oder können ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. In diesem Fall kann der Alleinerziehende staatlichen Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen.

Der Mindestunterhalt

Der Mindestunterhalt ist ein festgelegter Betrag, der einem unterhaltsberechtigten Kind zustehen muss, um das Existenzminimums des Kindes zu sichern.

Die Zahlungspflicht ist aber an die Leistungsfähigkeit gekoppelt. Das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige einen Selbstbehalt hat, der Vorrang vor der Verpflichtung zur Unterhaltzhalung hat. Unter Umständen kann eine Unterhaltspflichtiger dann den Mindestunterhalt nicht leisten und der Alleinerziehende ist auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt angewiesen.

Der Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss, zu dessen Einforderung die CDU dringend aufruft, ist die finanzielle staatliche Leistung, die den Barunterhalt abdeckt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist. Diese Leistung konnte bisher bis zu zwölften Lebensjahr und maximal für sechs Jahre beansprucht werden.

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz sieht die Ausweitung der bisherigen Regelung bis zu Volljährigkeit vor. Aufgrund von Unklarheiten bei der Finanzierung ist das Gesetz nicht wie geplant am Jahresbeginn umgesetzt worden.

Es soll nun zum 1. Juli in Kraft treten und die CDU fordert dazu auf, mehr Einsatz bei der Einforderung des Unterhaltsvorschusses an den Tag zu legen.

Den Bedarf durchsetzen

Der Bedarf, die wirtschaftliche Stabilität für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit durchzusetzen, ist eine sinnvolle Entscheidung, die an der Lebenswirklichkeit angepasst ist.

Nicht desto trotz stellt der Unterhaltsvorschuss keine Leistungsquelle dar, die als Freibrief für zahlungsunwillige Väter gelte.

Aus diesem Grund müsse laut der CDU auch mehr Einsatz dargeboten werden, bei der Einforderung des Unterhaltsvorschusses. In Leipzig beispielsweise würde nur jeder zehnte Euro zurückgeholt.

Die Einforderung umsetzen

Nun lässt sich die Forderung, mehr Einsatz bei der Eintreibung von Unterhaltsvorschuss an den Tag zu legen, nicht immer umsetzen.

Viele Unterhaltspflichtige seien demnach nicht willig, ihren Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen, sondern nicht fähig, die Zahlungen zu leisten. Sie sind Niedriglohnsegment tätig und die Rückholquoten können hier nicht optimiert werden.

Eine weitere Problematik bei der Rückforderung des Unterhaltsvorschusses seien, nach Angaben des Grünen Fraktionschefs Volmar Zschock, die veränderten rechtlichen Möglichkeiten bei dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz.

Bildquelle: © pusteflower9024 – Fotolia.com

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