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Neues Bafög, Änderungen bei Hartz IV und Routenzwang – Das sind nur einige Gesetzesänderungen, die im neuen Sommermonat August für den Verbraucher wichtig sind. Was Sie über die wichtigsten Änderungen ab 1. August 2016 wissen müssen, zeigt Ihnen Heimarbeit.de in diesem Artikel.

Eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen treten zum 1. August 2016 in Kraft. Dabei sind vor allen Dingen für Schüler und Studenten aber auch für Hartz IV- Bezieher die Änderungen interessant. So steigt das Bafög und das sogenannte Meister-Bafög wird in Aufstiegs-Bafög umbenannt. Änderungen gibt es auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, vor allem Hartz-IV-Empfänger sind betroffen: Die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II und Sozialgeldes wird unter anderem verlängert.

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Diese massiven Veränderungen erwarten Sie im August!

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BAföG-Reform zeigt positive Wirkung

Vor zwei Jahren bereits hatte der Bundestag die BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Nun spüren Schüler und Studenten eine positive Veränderung. So steigen die Bafög-Höchstsätze um ca. sieben Prozent pro Monat, gleichzeitig bedeutet das eine Erhöhung des maximalen Fördersatzes für Studierende, nicht bei den Eltern wohnend, von 670 auf 735 Euro monatlich. Leben Studierende bei den Eltern steigt der maximale Fördersatz von derzeit 495 Euro auf 537 Euro.
Angehoben wird auch die Wohnkostenpauschale.
Ohne Nachteile für das BAföG darf man darüberhinaus statt 400 Euro, 450 Euro dazuverdienen.
Der Vermögensfreibetrag liegt künftig bei 7500 Euro plus 2500 Euro für Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und je eigenem Kind.
Ebenso steigt der Elternfreibetrag, der bestimmt, wie sich das monatliche Einkommen der Eltern auf eine Förderung auswirkt. Die erhöhten Freibeträge ermöglichen es dabei laut Bundesregierung 110.000 Schülern und Studierenden nun überhaupt erst, BAföG zu erhalten.
Aus dem Meister-BAföG wird ab August das Aufstiegs-BAföG. Es fördert die Fortbildung zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher. Auch hier steigen die Förderbeträge, Zuschussanteile und Freibeträge.
Verbesserungen gibt es außerdem beim Wechsel vom Bachelor- zum Musterstudium nach einer ersten Reform im vergangenen Jahr. Die drohende Förderungslücke, die für Tausende einen Förderungsausfall bedeutet, wird geschlossen.

Von den Änderungen profitieren die meisten BAföG-Bezieher wohl erst nach dem 1. August 2016, da erst mit Beginn des neuen Bewilligungszeitraums die neuen Regeln gelten. Freuen dürfen sich direkt vorerst nur Schüler und neue BAföG Antragsteller, bei denen im August oder September ein neuer Bewilligungszeitraum (BWZ) beginnt. Studenten an Universitäten und alle anderen müssen sich dagegen meist noch bis Anfang Oktober gedulden. Erst dann werden die neuen Regelungen angewandt.

Die Bafög-Änderungen im Überblick:

  • Steigerung Bedarfssätze um sieben Prozent
  • Maximaler Fördersatz von derzeit 670 Euro auf 735 Euro (nicht bei Eltern wohnend)
  • Maximaler Fördersatz von derzeit 495 Euro auf 537 Euro (bei Eltern wohnend)
  • Zuverdienst ohne Anrechnung von derzeit 400 Euro auf 450 Euro
  • Erhöhung des Vermögensfreibetrag von derzeit 5.200 Euro auf 7.500 Euro
  • Steigerung der Elternfreibeträge um sieben Prozent
  • Schließung der “Bafög-Lücke“ zwischen Bachelor- und Masterstudium
  • Kinderzuschuss: 130 Euro für jedes Kind

Erhöhung der Fördersätze des neu benannten Aufstiegs-BAföG

Auf eine bessere Unterstützung können jetzt alle ab dem 1. August 2016 setzen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden lassen. Das zuvor als Meister-BAföG bekannt, heißt fortan „Aufstiegs- BAföG“ und bringt einige Erhöhungen mit sich. So steigen nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Das gleiche gilt für den Erfolgsbonus.
Auch Bachelorabsolventen können zukünftig das „Meister-Bafög“ erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

Ab dem 1. August steigen die Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, Zuschläge für Kinderbetreuung sowie der sogenannte Erfolgsbonus. In Zahlen ausgedrückt bedeutet die Erhöhung der maximalen Unterhaltsbeiträge folgenden Zuwachs:

  • Für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro im Monat
  • Für Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro
  • Für Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 Euro
  • Für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zuschüsse für Weiterbildungen

Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben, die Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit nutzen, erhalten ab dem 1. August Zuschüsse. Bisher gab es nur eine Förderung, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt zahlt.

Arbeitnehmer erhalten diese Prämie, wenn von der Bundesagentur für Arbeit ein Bildungsgutschein vorliegt. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Geringqualifizierte können zudem eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen.

Freie Gerätewahl zur Internetnutzung – Routerzwang entfällt

Internet-Anbieter konnten ihren Kunden bisher die Nutzung von Routern beliebiger Hersteller zur Einwahl ins Netz vorschreiben. Das ändert sich ab sofort: Jeder Nutzer kann selbst entscheiden, welche Geräte er nutzt. Die Anbieter müssen dafür alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen, die nötig sind, um den Router ihrer Wahl anschließen zu können. Laut Bundeswirtschaftsministerium gilt dies für Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert. Natürlich kann auch weiter der Leihrouter verwendet werden. Bei bestehenden Verträgen komme die freie Routerwahl nicht automatisch zum Einsatz.

Es gibt aber auch durchaus Anbieter, die auch allen Bestandskunden die freie Wahl lassen. Andere fordern dafür beispielsweise bei älteren Verträgen den Wechsel in einen neuen Vertrag.

Öffentliches WLAN

Handelt ein Nutzer, der ein öffentliches WLAN-Hotspot nutzt im Internet rechtswidrig, so kann der Anbieter des WLAN-Hotspots künftig nicht mehr haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung unterstützt damit die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots. Das Gesetz trat bereits am 27. Juli in Kraft.

Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk in Ostdeutschland erhöht sich von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und in Westdeutschland von 10,10 Euro auf 10,35 Euro. Im nächsten Jahr steht eine weitere Steigerung an: auf 10,40 Euro (Ost mit Berlin) und 10,65 Euro (West). Ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro gilt dann schließlich ab dem 1. Januar 2018 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk.

Umfangreiche Änderungen bei Hartz IV

Die Bundesregierung möchte ab dem 1. August das Sozialrecht vereinfachen. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden für zwölf statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. Langzeitarbeitslose können künftig außerdem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung, wie Ein-Euro-Jobs ausüben. Hat jemand Arbeit gefunden hat, können Leistungen zur Eingliederung noch weitere sechs Monate bewilligt werden. Auszubildende können mit Arbeitslosengeld II aufstocken, wenn das Lehrlingsgehalt nicht zum Leben reicht.
Die Jobcenter sollen ab sofort bei fehlenden Sprachkenntnissen auf Deutschkurse hinwirken.
Azubis, die eine Förderung erhalten können, können unter bestimmten Umständen dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Es sind nur bestimmte Einkommen wie BAföG oder Nachzahlungen aus einer Erwerbstätigkeit beim ALG II als Einkommen anzurechnen. Der Grundfreibetrag wird maximal auf Erwerbseinkommen abgesetzt. Leistungsträger, die bei Verfahren gegen andere Leistungsträger nicht mitwirken, haben mit negativen Folgen Ihres eigenen Hartz-IV-Anspruches zu rechnen. Ab dem 1. August ist für Eingliederungsleistungen statt des Jobcenters das Arbeitsamt zuständig, sofern der Betroffene Arbeitslosengeld erhält.

Weitere wichtige Änderungen für Hartz-IV-Empfänger finden Sie in diesem Artikel.

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Bildquelle: © millefloreimages – Fotolia.com

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