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Auch in dem neuen Monat November treten wieder einige Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft, die Verbraucher kennen sollten. Aber auch für Mieter und Vermieter verändern sich entscheidende Dinge. Autofahrer sollten in den kommenden Wochen aktiv werden. Das Heimarbeit.de Redaktionsteam hat für Sie die wichtigsten Neuerungen recherchiert und anschaulich in diesem Artikel zusammengestellt.

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Vermieter müssen Auszug nicht mehr bescheinigen
Milchpreise steigen deutlich
Postbank schafft kostenloses Girokonto ab
Mehr Transparenz bei Organspenden
Neue Rechte der Polizei zur Terrorabwehr
Höherer Mindestlohn in der Textilindustrie
Sparen bei der KFZ-Versicherung

Der Bundestag hatte schon vor der Sommerpause beschlossen, einige Regelungen einzuführen. Jetzt ist die Zeit gekommen, in der sie umgesetzt werden.

Nicht nur auf Mieter und Vermieter kommen im neuen Monat Änderungen zu, für viele Verbraucher werden neue Gesetzesänderungen ebenfalls wirksam. Zwar sind einige Personen von den Neuerungen nicht betroffen sind, dennoch macht es Sinn, seine Dokumente durchzusehen. Es geht auf Jahresende zu: Aus vielen Verträgen kommen Verbraucher nur in dieser Zeit heraus.
Die folgenden Gesetzesänderungen und Neuerungen ab dem 1. November sollten Sie kennen.

Vermieter müssen Auszug nicht mehr bescheinigen

Seit genau einem Jahr müssen Vermieter ihren Mietern nicht nur den Einzug zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt schriftlich bestätigen. Auch die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung, die dem Amt den Auszug bestätigt, lag in der Verantwortung der Vermieters. Beides hatte innerhalb von zwei Wochen zu geschehen, andernfalls drohten bei Verstößen hohe Bußgelder. Ab dem 1. November entfällt letztere Notwendigkeit der Auszugsbescheinigung.

Eine Einzugs- und Auszugsbestätigung diente dem Zweck, das Anmieten oder Vermieten von Wohnungen für Kriminelle, die unentdeckt bleiben wollen, zu verhindern. Man kam in Berlin nun zu der Erkenntnis, dass dafür auch nur eine Einzugsbestätigung hilfreich ist.

Fortan genügt demnach eine vom Vermieter ausgestellte Einzugsbescheinigung.

Milchpreise steigen deutlich

Bisher kostete ein Liter Milch im Schnitt 53 Cent. Ab dem 1. November müssen Verbraucher beim Milchpreis mit Erhöhungen um bis zu 15 Cent pro Liter rechnen. Niedrige Preise belasten seit langem die Milchbauern. Ein Überangebot auf den europäischen Märkten stellt die Hauptursache für den Minipreis dar. Jetzt sollen die Bauer etwas mehr Ertrag für ihre Arbeit und den Liter Kuhmilch bekommen.

Postbank schafft kostenloses Girokonto ab

Aus und vorbei. Ab dem 1. November 2016 ist für die Mehrheit der Kunden bei der Postbank Schluss mit dem kostenlosen Girokonto. Gebühren für das „Postbank Giro plus Konto“ belaufen sich dann auf 3,90 Euro pro Monat.
Gutverdiener und Kunden unter 22 Jahren sind von der Neuregelung ausgenommen. Für sie bleibt das Basiskonto kostenfrei – ab einem Geldeingang von 3.000 Euro monatlich entfallen die Gebühren.

Privatkunden, die bisher auf ihrem Girokonto einen monatlichen Geldeingang von mindestens 1.000 Euro verzeichnen konnte, war die Nutzung kostenlos.

Neu im Angebot ist das Postbank Konto Giro direkt. Kunden, die ihre Bankgeschäfte überwiegend online, per Selbstbedienungsterminal in der Filiale oder per computergestütztem Telefonbanking tätigen, wird wird der Service 1,90 Euro monatlich kosten.

Mehr Transparenz bei Organspenden

Am 1. November 2016 tritt das Gesetz zum Aufbau des Transplantationsregisters in Kraft. Alle Informationen über Organtransplantationen in Deutschland werden künftig in einem zentralen Transplantationsregister gesammelt.
Das bereits vom Bundestag am 7. Juli verabschiedete Gesetz soll der Patientensicherheit dienen und für mehr Transparenz sorgen. Zudem soll es dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln.

Mit diesem Gesetz werden erstmals die Daten aller Organspendern und -empfängern zentral gebündelt und miteinander verknüpft – von der Organentnahme bis zur Nachbetreuung nach einer Transplantation. Hervorzuheben sei hierbei der Datenschutz, welcher oberste Priorität hat. Daten von lebenden Organspendern und Organempfängern dürfen erst übermittelt werden, wenn diese ausdrücklich ihre Einwilligung geben. Die Bundesärztekammer, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind zuständig für die Einrichtung des Registers. Das ändert sich zum 1. November.

Neue Rechte der Polizei zur Terrorabwehr

Auch dieses Gesetz, welches zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dient, wurde bereits vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen. Dabei geht es zur Abwehr terroristischer Gefahren um eine bessere Vernetzung und einen leichteren Austausch von Daten zwischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten.

Viele einzelne Maßnahmen werden bereits umgesetzt, eine weitere kommt hinzu. Ab dem 2. November dürfen nun auch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste auf das seit 2011 existierende zugreifen. Ziel ist die Verhütung, die Aufdeckung oder die Ermittlung strafbarer Terrorismus-Finanzierung.

Zur Erklärung: Das Visa-Informationssystem der EU enthält sämtliche Daten zu Kurzzeitvisa, die von einzelnen Mitgliedsländern ausgestellt wurden. Ab sofort können die Behörden auf die Schnelle die Identität von Personen beim Grenzübergang mithilfe des Registers überprüfen.
Den Zugang in Deutschland regelt das VIS-Zugangsgesetz.

Höherer Mindestlohn in der Textilindustrie

Der gesetzliche Mindestlohn und diverse Branchen-Mindestlöhne werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Ab November 2016 steigt der Mindestlohn in der Textil- und Bekleidungsindustrie in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin. In den neuen Bundesländern und Berlin klettert dieser auf 8,75 Euro brutto je Zeitstunde. In Westdeutschland beträgt der Mindestlohn weiterhin 8,50 Euro, ab Januar 2017 wird der Mindestlohn er auf den dann geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro angehoben.

Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni.

Übrigens: Zum August diesen Jahres stieg der Mindestlohn im Elektrohandwerk. Jetzt mehr erfahren. https://www.heimarbeit.de/hoeherer-mindestlohn-im-elektrohandwerk-neu-zum-01-august/

Sie wollen wissen, ob auch Sie einen Mindestlohn erzielen? Finden Sie es mit unserem Mindestlohnrechner heraus. https://www.heimarbeit.de/mindestlohn-mindestlohnrechner-alle-infos/

Sparen bei der KFZ-Versicherung

Auch wenn es in dieser Hinsicht keine gesetzliche Änderungen darstellt, möchten wir Ihnen hier noch einen extra Tipp mit auf den Weg geben:

So können Sie bis zu 1.000 Euro bei Ihrer KFZ-Versicherung sparen!

Wenn Sie den Vertrag Ihrer KFZ-Versicherung rechtzeitig kündigen, sind erhebliche Einsparungen möglich. Zahlreiche Vergleichsportale im Internet geben einen sehr guten Überblick und Vergleichsmöglichkeiten über Tarife, die zu Ihnen passen.

Achtung! Versicherungsverträge verlängern sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

Wollen Sie sich als Autofahrer von Ihrer Kfz-Versicherung verabschieden, und zu einem anderen Anbieter wechseln, müssen Sie bis zum 30. November kündigen. Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung zum 31. Dezember. Für die Kündigung der alten Versicherung genügt ein Brief.

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