BehinderungWissenswertes am

Wird bei einer Demenz Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 angewendet? Und was bedeutet das in der Praxis? Hier bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Bestimmungen bei Demenz gelten und was Sie wissen müssen, um Angehörige optimal pflegen zu können. Um sich dafür Unterstützung holen zu können, brauchen Sie klare Informationen. So bekommen Sie den Überblick über die Situation und können besser damit umgehen.

Überblick:

  • Was ist Demenz?
  • Therapie
  • Finanzielle Unterstützung
  • Pflegestufen
  • Eingeschränkte Alltagskompetenz
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Demenz Pflegestufe 0
  • Hilfe beantragen
  • Zusätzliche Angebote
  • Demenz: Pflegestufe regelmäßig überprüfen

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Was ist Demenz?

Unter Demenz fasst man die Einschränkungen des Gehirns zusammen, die durch verschiedene Krankheiten verursacht werden können. Dabei werden die Denkfähigkeiten, aber auch die emotionalen und sozialen Möglichkeiten der betroffenen Person eingeschränkt. Da die körperliche Leistungsfähigkeit ansonsten aber meist voll erhalten bleibt, kann es sehr belastend sein, eine demente Person zu betreuen und zu pflegen.

Der häufigste Grund für Demenz ist die Alzheimer-Krankheit, die meist im Alter auftritt. Andere Krankheiten können aber auch schon jüngere Patienten treffen.

Therapie

Je nach ursächlicher Krankheit kann Demenz mehr oder weniger gut behandelt werden. Neben Medikamenten spielen dabei vor allem das Gedächtnistraining und die persönliche Betreuung eine wichtige Rolle. Das ist sehr personalintensiv und damit für pflegende Angehörige sehr aufwändig oder teuer.

Finanzielle Unterstützung

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Dafür steht Ihnen einerseits die Möglichkeit zur Verfügung Ihre Pflegetätigkeit steuerlich geltend zu machen, andererseits bekommen Sie je nach Demenz-Pflegestufe einen bestimmten Betrag als Aufwandsentschädigung und für Umbauten, Gegenstände und weitere Ausgaben.

Die Pflegestufen

Die Pflegestufen beschreiben das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Die offizielle Bewertung beginnt bei Pflegestufe I und steigert sich zu Pflegestufe III, wenn jemand schwerst pflegebedürftig ist und rund um die Uhr betreut werden muss.

Außerdem gibt es eine eigene Regelung für Härtefälle. Darüber hinaus spricht man umgangssprachlich noch von Pflegestufe 0, wenn jemand im Haushalt Hilfe braucht, dieses aber nicht durch die Definition in den Pflegestufen abgedeckt ist. Bei Demenzkranken ist das häufiger der Fall.

Eingeschränkte Alltagskompetenz

Ein wichtiges Kriterium für die Pflegestufen bei Demenz ist die so genannte eingeschränkte Alltagskompetenz. Diese lässt sich bei einem Menschen mit einer körperlichen Behinderung leicht nachweisen.

Bei einem Demenzkranken ist das schwieriger, denn bei diesem handelt es sich zum Beispiel um Probleme damit, die eigene Wohnung wiederzufinden oder sich an Absprachen zu erinnern.

Meist steht den zuständigen Mitarbeitern, die eine Einordnung in die jeweilige Pflegestufe vornehmen sollen, sehr wenig Zeit zur Verfügung. Es kann deshalb vorkommen, dass sie die Pflegestufe nicht richtig bewerten. In diesem Fall sollten Sie sich erkundigen, wie Sie den Zustand Ihres Angehörigen neu bewerten lassen können.

Pflegegeld

Um Pflegegeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Diese prüft dann, ob Ihr Anspruch berechtigt ist und welche Pflegestufe vorliegt. Die Demenz-Pflegestufen unterscheiden sich dabei von den Pflegestufen für Menschen, die nur körperlich eingeschränkt sind.

Der ausgezahlte Betrag reicht von monatlich 231 Euro auf Stufe 0 bis 1.995 Euro bei Härtefällen mit Demenz.

Da es oftmals auf den Einzelfall ankommt, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich beraten lassen, um sich optimal unterstützen zu lassen.

Pflegesachleistungen

Das Pflegesystem ist für Laien manchmal schwer zu durchschauen. Manchmal spricht man von Pflegestufe für Demenzkranke, manchmal von Pflegesachleistungen, die Demenzkranken zusätzlich zu den normalen Pflegestufen zur Verfügung stehen.

Tatsächlich fallen Demenzkranke häufig aus dem Raster der Pflegestufen heraus, haben aber Anspruch auf einen monatlichen Betrag für Sachleistungen und ein Jahresbudget für bestimmte Investitionen wie zum Beispiel Umbauten im Haushalt.

Demenz Pflegestufe 0

Ab 2013 wurde für die Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen mehr Geld zur Verfügung gestellt, auch wenn sie keiner der Pflegestufen zugeordnet werden konnten. Trotzdem gelten weiterhin nur die Menschen als pflegebedürftig, die körperliche Einschränkungen haben. Bei Demenz besteht zudem die Schwierigkeit, dass sich Episoden, in denen die Betroffenen sehr klar denken, mit Zeiten abwechseln, in denen sie stark verwirrt und hilflos sind.

In die Pflegestufe 0 wird jeder eingeordnet, der weniger als 90 Minuten lang täglich Hilfe benötigt oder die anderen Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt.

Hilfe beantragen

Wenn ein Angehöriger an Demenz erkrankt, ist in der Regel der Hausarzt der erste Ansprechpartner. Er kann Ihnen kompetent sagen, welche Schritte Sie als nächstes vornehmen müssen, um möglichst gut mit der Demenz klar zu kommen.

Er kann Ihnen einen Termin beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung vermitteln. Dieser prüft, welche Pflegestufe vorliegt. Außerdem kann er Sie beraten, wie Sie das Pflegegeld beantragen müssen und wer Ihnen vor allem in der schwierigen Eingewöhnungsphase beistehen kann.

Zusätzliche Angebote

In größeren Städten gibt es eine Reihe von Angeboten für Demenzkranke und deren Angehörige. Diese können häufig durch zusätzliche Betreuungsleistungen gefördert werden.

Es ist üblich, dass die Anbieter ihre Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Informieren Sie sich aber im Vorfeld genau darüber, was gefördert werden kann und ob die Anbieter Zusatzleistungen bieten, die Sie aus eigener Tasche finanzieren müssen.

Da es sich bei Demenz meist um eine schleichende Veränderung handelt, sollten Sie sich nicht vorschnell für etwas entscheiden, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten steht.

Demenz: Pflegestufe regelmäßig überprüfen

Wenn es sich um eine degenerative Demenz handelt, sollte die Pflegestufe in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden. Als Angehöriger ist man so mit der Betreuung und der Organisation beschäftigt, dass man das sehr leicht vergessen kann.

Bei langwierigen Erkrankungen wie Alzheimer dürfen Sie aber auf keine Art der Unterstützung verzichten und können jeden zusätzlichen Euro gut brauchen.

Bildquelle: © freshidea – Fotolia.com

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