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In kaum einem anderen Bereich des täglichen Lebens spürt man einen derartigen Wandel wie in der Arbeitswelt. An allen Orten hört und liest man von Arbeiten 4.0, Digitalisierung und von einer rasanten Veränderung der Arbeitszeitmodelle. Diese reichen mittlerweile von Festanstellung, über Teilzeitarbeit bis hin zu Minijobs. Und alle werden mit dem Etikett flexibel, funktional und effizient ausgestattet. Aber trifft das auch auf den Minijob zu?

ÜBERSICHt:

  • 1. Allgemeines
    – Wissenswertes
    – Was ist ein Minijob und wie funktioniert er?
  • 2. Unterschiede
    – geringfügige Beschäftigung
    – kurzfristige Beschäftigung
  • 3. Wie finde ich einen Minijob?
    – Dürfen mehrere Minijob gleichzeitig ausgeübt werden?
    – Arbeitszeit und Einkommen
    – Vorteile für Mütter und Väter
  • 4. Minijob und Krankenversicherung
  • 5. Die 5 besten Minijob für Mütter
  • 6. Die 5 besten Minijobs für Väter
  • 7. Fazit

 

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1. Allgemeines

Wissenswertes – Was ist ein Minijob und wie funktioniert er?

Der Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit geringfügiger Beschäftigung, das im Normalfall das gesetzlich definierte Arbeitsentgelt (die Erhöhung der Einkommensgrenze wurde 2013 von 400 Euro auf 450 Euro vorgenommen) von 450 Euro nicht übersteigen darf. Der Minijob birgt eine gute Möglichkeit in das normale Arbeitsleben mit Vollzeitjob zurückzufinden. Aber auch als Nebenverdienst erfreut sich das Arbeitsmodell „Minijob“ immer größerer Beliebtheit. Und das in ganz vielen Berufssparten. Jeder Interessierte kann eine Tätigkeit im Minijob-Segment aufnehmen. Für Väter und Mütter ist der Minijob eine perfekte Nebenjobvariante. Aber es gibt Unterschiede in der Beschäftigungsart.

2. Unterschiede

Geringfügige Beschäftigung

Abgesehen von der wöchentlichen Arbeitszeit und den monatlichen Einsätzen liegt nach § 8 Abs.1 Nr.1 SGB IV eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, wenn das monatliche Entgelt die gesetzliche Grenze von 450 Euro nicht übersteigt. Hat der Minijobber mehrere geringfügig entlohnte Minijobs, deren monatliche Entgelte zusammengerechnet die Entgeltgrenze übersteigt, fällt keine dieser Beschäftigungen in den Bereich „geringfügige Beschäftigung“. Das gilt nicht, wenn der Minijob neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt wird.

Kurzfristige Beschäftigung

Ist die Tätigkeit eines Minijobs (wie zum Beispiel bei einer saisonalen Arbeit) auf 50 Tage oder längstens zwei Monate eines Kalenderjahres begrenzt, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ vor. Eine Erhöhung der kurzfristigen Beschäftigung auf 70 Tage und drei Monate hat das SGB IV § 115 für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 gestattet. Diese gesetzliche Option trifft nur auf Beschäftigungen zu, die mindestens 5 Tage in der Woche ausgeübt werden. Dabei ist die Monatsgrenze maßgebend.

3. Wie finde ich einen Minijob?

Durch steigende Lebenshaltungskosten und unerwartete Ausgaben geraten immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten. Wenn das Einkommen allein vorne und hinten nicht mehr ausreicht, ist der Minijob ein fantastisches Arbeitsmodell sich etwas dazuzuverdienen. Minijobangebote können bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfragt werden, sind aber auch im Internet und in der örtlichen Presse ausgeschrieben. Oftmals bieten auch Geschäfte mit einem Aushang im Fenster eine geringfügige Beschäftigung an.

Dürfen mehrere Minijob gleichzeitig ausgeübt werden?

Minijobber dürfen mehrere Nebenjobs gleichzeitig ausüben. Das Gesetz sieht keinerlei Beschränkungen vor. Das gilt für Mütter und Väter gleichermaßen. Zu beachten ist dabei nur, dass die Summe aller Verdienste die 450 Euro-Marke nicht übersteigt. Wer in diese Gleitzone gerät, muss den Betrag versteuern und Sozialversicherungsabgaben leisten. Für Mütter und Väter und alle anderen 450-Euro-Minijobber steht also nichts im Wege, mit mehreren Minijobs parallel Geld dazuzuverdienen.

Arbeitszeit und Einkommen

Obwohl das maximale Einkommen eines Minijobs 450 Euro monatlich beträgt, ist es rechtlich möglich, dass diese Bezugsgrenze überschritten, aber auch unterschritten werden darf. Das Entscheidende bei einer geringfügigen Beschäftigung ist nicht das monatliche Einkommen, sondern das Einkommen pro Jahr. Und das darf nicht die 5.400 Euro-Marke übersteigen. Der Minijobber kann also nach anfallender Arbeit vom Unternehmen flexibel eingesetzt werden. Somit können sich die monatlichen Arbeitsstunden von einem Monat zum andern ändern. Die Aufteilung der Arbeitszeit bleibt allein dem Arbeitgeber überlassen.

Vorteile für Mütter und Väter

Die täglichen Aufgabenbereiche von Mütter und Väter sind vielschichtig und mitunter auch sehr zeitaufwendig. Unter den vielen angebotenen Nebenverdienstmöglichkeiten ist die Minijob-Variante ein besonders interessantes Arbeitsmodell. Es birgt Vorteile, die keine andere Arbeitsvariante zu bieten hat:

  • sozialabgabefrei bis zu 450 Euro pro Monat verdienen
  • bestens vereinbar mit dem Hauptjob
  • viele Job-Optionen
  • flexible Arbeitszeiten
  • mehrere Minijobs parallel möglich

4. Minijob und Krankenversicherung

Mehr als drei Millionen Menschen gehen in Deutschland einer geringfügigen Beschäftigung nach. Sind also in der Job-Kategorie „Minijob“ tätig. Für diese Arbeitsverhältnisse und Tätigkeiten hat der Gesetzgeber besondere Regelungen bei der Krankenversicherung vorgesehen.
Nach deutschem Recht sind Minijobber nicht Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflichtig. Minijobber mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro müssen sich also andersweitig krankenversichern lassen. Das ist Pflicht seit 2009. Übersteigt der Verdienst die Bezugsgrenze von 450 Euro auch nur um 1 Euro, muss der Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung abführen. Eine verspätete Anmeldung zur gesetzlichen Krankenversicherung hat eine Nachzahlung von ca. 43 Euro pro Monat zur Folge. Minijobber stehen drei Arten der Krankenversicherung zur Auswahl:

  • Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • beitragsfreie Familienversicherung
  • freiwillige Krankenversicherung (Private Krankenversicherung (PKV) oder GKV)

Minijobber haben im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Krankengeld. Die gesetzliche Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen leistet der Arbeitgeber. Geht eine Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus, hat der Minijobber keinen Anspruch auf Lohnersatzleistung. Unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und vom Sozialstatus hat der Minijobber das Recht seine Krankenkasse frei zu wählen. Unter Beachtung gültiger Fristen und Konditionen ist auch ein Kassenwechsel möglich. Zudem haben Minijobber die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

5. Die 5 besten Minijobs für Mütter

  • Krankenpflege und Gesundheitspflege
  • Kassiererin
  • Sekretärin
  • Sachbearbeiterin
  • Empfangsmitarbeiterin

6. Die 5 besten Minijobs für Väter

  • Aushilfe im Steuerbüro
  • Assistent im Ingenieurbüro
  • Aushilfe in der Gastronomie
  • Taxifahrten
  • Komparsenjobs

7. Fazit

Mit dem Jobangebot „450 Euro-Minijob“ bekommen Mütter und Väter eine wunderbare Möglichkeit geboten, nebenbei etwas dazuzuverdienen ohne darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Wer die Rechte und Pflichten eines Minijobbers beherzigt, wird seine Entscheidung für einen Minijob zu schätzen wissen. Minijob – Eine perfekte Jobvariante!

Bildquelle: © Kzenon © Monkey – Fotolia.com

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