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Von einer Teilzeitarbeit ist dann die Rede, wenn ein Arbeitnehmer im Vergleich zu einem anderen Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeitet. Im Vergleich steht dabei die jeweilige Wochenarbeitszeit, wobei die Anzahl der Tage entscheidender als die geleisteten Stunden sind. Oftmals wird ein anwendbarer Tarif- oder Kollektivvertrag als Vergleichsmaßstab hinsichtlich der Bezahlung herangezogen. Ansonsten wird immer von einer branchenüblichen Vollarbeitszeit gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz als Vergleichskriterium ausgegangen.

Übersicht

Allgemein
– In Teilzeit arbeiten
– Rechtliche Grundlagen
– Urlaubsanspruch und Gehaltsniveau

Modellvarianten
– Diese Teilzeitmodelle stehen zur Verfügung

Stellenmarkt für Teilzeitbeschäftigte
– Beispiel 1: Virtuelle Sekretärin
– Beispiel 2: Berater und Verkäufer in der Modebranche
– Weitere Möglichkeiten

Allgemein

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– In Teilzeit arbeiten

Teilzeitjobs sind Jobformate, die quasi die Lücke zwischen einem 450-Euro-Job und einer Vollzeitstelle schließen. Gerade für Mütter und Väter, die sich ausgiebig um den eigenen Nachwuchs kümmern möchten, stellen Teilzeitjobs mit 15 bis zu 30 Stunden in der Woche oftmals eine optimale Lösung dar. Dabei können die in Teilzeit Tätigen einen Monatsverdienst generieren, der bei 451 Euro beginnt und bei 950 Euro monatlich endet. Die entsprechende Arbeitszeit beträgt in der Regel zwölf bis 25 Stunden in der Woche.

Grundsätzlich präsentiert sich die Teilzeitarbeit für Mütter und auch für Väter als eine praktische Lösung, mittels derer Eltern mehr Zeit – im Vergleich zur Vollzeitarbeit – mit dem eigenen Kind verbringen können. Dies betrifft dabei sowohl die eigentliche Elternzeit als aber auch die nach der Elternzeit folgenden Jahre. Innerhalb der Elternzeit existiert für beide Elternteile in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf ein entsprechendes Teilzeitarbeitsverhältnis. Ist die Elternzeit allerdings ausgelaufen, muss die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers vorliegen.

– Rechtliche Grundlagen

Auch wenn es dem Chef nicht passt – nach der Geburt eines Kindes können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit deutlich verringern. Ein diesbezügliches Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 9 AZR 461/11) räumt einem Arbeitnehmer dieses Recht ein, wobei sogar gleich mehrere Anträge auf Teilzeit gestellt werden dürfen. Dadurch sind auch die Chancen junger Eltern gestiegen, ihren Bedarf bzw. Anspruch auf Elternteilzeit durchzusetzen, auch wenn der Arbeitgeber dieses nicht wünscht. Eine gewünschte Teilzeitarbeit muss – spätestens sieben Wochen vor avisiertem Antritt der Teilzeitbeschäftigung – grundsätzlich schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

– Der Antragssteller muss im jeweiligen Unternehmen mindestens sechs Monate beschäftigt sein.
– Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Mitarbeiter in seinem Unternehmen beschäftigen,
– Fallspezifische betriebliche Gründe liegen nicht vor, um den Antrag abzulehnen.
Es ist dabei auch möglich weniger als 15 Stunden in der Woche zu arbeiten. Dies muss allerdings vom Arbeitgeber erst explizit erlaubt werden.

– Urlaubsanspruch und Gehaltsniveau

Auch in Bezug auf den Urlaubsanspruch und die Gehaltskomponenten gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regeln. Der Urlaubsanspruch bezieht sich bei Voll- und auch bei Teilzeitarbeit jeweils auf die Anzahl der Arbeitstage. Wird dabei an sämtlichen Arbeitstagen stundenweise gearbeitet, hat ein Teilzeitbeschäftigter denselben Urlaubsanspruch wie ein Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung. Arbeitet der Teilzeitbeschäftigte stattdessen aber zum Beispiel nur an drei Tagen, kommt es zu einer anteiligen Berechnung des Urlaubsanspruchs; die Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden spielt hier keine Rolle.

Drei von fünf Arbeitstagen entsprechen anteilig umgerechnet 60 Prozent der Arbeitstage innerhalb einer Vollzeitbeschäftigung. Dementsprechend verringert sich dann auch der Urlaubsanspruch auf eben 60 Prozent. Werden also im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung insgesamt 20 Urlaubstage pro Jahr gewährt, stehen dem Teilzeitbeschäftigten insgesamt zwölf Urlaubstage zu. Auch hinsichtlich des Gehaltsanspruches bei einer Teilzeitstelle ist die gesetzliche Vorgabe zu beachten, dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden dürfen. Daher muss die Vergütung dem Marktniveau angepasst werden. Dies bedeutet, dass ein Gehalt gezahlt werden muss, das der üblichen Höhe für die Art der Tätigkeit und der Qualifikation des Arbeitnehmers entspricht.

Modellvarianten

– Diese Teilzeitmodelle stehen zur Verfügung

Es gibt verschiedene Modellalternativen der Teilzeitarbeit. So arbeitet entweder ein Elternteil Teilzeit und der andere Vollzeitzeit, oder aber sowohl Mutter als auch Vater arbeiten beide Teilzeit. Dabei können die Arbeitszeiten der jeweiligen Teilzeitbeschäftigung untereinander in der Form aufgeteilt werden, dass stets ein Elternteil zu Hause ist und die Betreuung des Kindes übernimmt.
Einigen sich die Eltern stattdessen auf die Kombination Vollzeit-Teilzeit, müssen sie eine zusätzliche Betreuung für das Kind organisieren. Ein weiteres Teilzeitmodell ist eng mit dem Begriff Home Office verbunden.

Dabei steht nicht die letztendliche Aufteilung der jeweiligen Arbeitszeiten im Fokus. Stattdessen geht es um die entsprechende Ausgestaltung der Arbeitszeiten an sich. Hier sind gleich mehrere Lösungen möglich. Dabei steht immer die Frage im Vordergrund, welcher Teil der Arbeitszeit im Home Office und welcher Anteil im Büro verrichtet werden soll. Oder ob die Arbeit grundsätzlich von zu Hause – also vom Home Office aus – erledigt werden kann. Diese Variante bedeutet für Mütter und auch Väter eine ungemein große Flexibilität im Hinblick auf die Kinderbetreuung.

Stellenmarkt für Teilzeitbeschäftigte

Stellen für Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten möchten, sind quer durch alle Branchen vorhanden. Wer bei der eigenen Firma oder in seinem angestammten Beruf nicht weiter arbeiten möchte, kann sich auch anderweitig orientieren. Angebote gibt es inzwischen zur Genüge.

– Beispiel 1: Virtuelle Sekretärin

Die Digitalisierung bzw. das Internet machen es möglich. Insbesondere weibliche Teilzeitbeschäftigte können als virtuelle Sekretärin tätig werden; die Nachfrage in diesem Bereich ist hoch. Dabei arbeitet die virtuelle Sekretärin von Zuhause aus und ist via Internet mit dem Unternehmen verbunden. Dabei können sich die Teilzeitbeschäftigten die Zeit in der Regel flexibel einteilen. Ein branchenüblicher Stundenlohn für die Tätigkeit als virtuelle Sekretärin liegt bei etwa zehn Euro pro Stunde.

– Beispiel 2: Berater und Verkäufer in der Modebranche

Äußerst beliebt ist mittlerweile die Variante, in Modegeschäften bzw. Boutiquen als Berater und Verkäufer in Teilzeit zu arbeiten. In dieser Branche werden nahezu kontinuierlich Mitarbeiter in Teilzeit gesucht. Allerdings sollte die jeweilige Bewerberin bzw. der Bewerber schon eine spezielle Affinität zur Mode aufweisen. Schließlich verlangt die Kundschaft auch den einen oder anderen stimmigen Modetipp. Der Stundenlohn bewegt sich meistens in der Kategorie acht bis zehn Euro. Außerdem erhält ein Mitarbeiter oftmals Rabatte in dem Geschäft, in dem er tätig ist.

– Weitere Möglichkeiten

Als Kundenberater in Teilzeit bei Luxusgutherstellern, Finanzdienstleistungsunternehmen und zum Beispiel Netzbetreiber können Stundenlöhne von bis zu rund 50 Euro verdient werden. Allerdings ist Talent bzw. Verkaufstalent unverzichtbar für diese Variante der Teilzeitbeschäftigung. Der Ruf ist zwar mitunter ein wenig ramponiert, aber bei seriösen Callcentern lässt sich durchaus ein gutes Monatssalär in Teilzeit erwirtschaften. Im Schnitt erhalten die Mitarbeiter rund zehn Euro in der Stunde, können mittels erfolgsabhängiger Vergütungsvarianten ihre Entlohnung aber noch aufbessern. Auch als Sachbearbeiter und Buchhalter in Teilzeit lässt sich ein gutes Gehalt erwirtschaften.

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