Für Unterhalt und Pflege der Eltern müssen die Kinder aufkommen

Älter werden ist mit den einen oder anderen Unannehmlichkeiten verbunden. Eine davon ist: Alt sein verursacht hohe Kosten. Viele Menschen können im Alter nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen und sind auf eine Rente beziehungsweise ihre Ersparnisse angewiesen. Besonders teuer wird es, wenn man Pflege braucht. Hat man selbst zu wenig, werden die eigenen Kinder zur Kasse gebeten.

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Eltern haften für ihre Kinder – der Spieß wird umgedreht

Sind die Kinder noch klein, kommen die Eltern für deren Unterhalt auf. Im Alter wird der Spieß umgedreht. Sind die Eltern pflegebedürftig und können sich diese die notwendige Betreuung selbst nicht leisten, müssen die Kinder einspringen. Das heißt, zusätzliche Kosten für die Pflege im Alter werden nicht etwa vom Staat übernommen, sondern müssen von den Kindern getragen werden. Für die Pflege der Eltern können jeden Monat mehrere Tausend Euro anfallen. Wie hoch die Kosten sind, die für die Pflege der Eltern zusammenkommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einem FOCUS-Online-Interview gibt der Renten-Experte Bernd Raffelhüschen an, dass ein Pflegeheimplatz mit umfassender Betreuung etwa 6.000 Euro monatlich kostet. Die durchschnittliche Rente für Männer liegt in Deutschland allerdings nur zwischen 1.000 und 1.150 Euro. Die Rente variiert von Bundesland zu Bundesland. Frauen erhalten deutlich weniger Rente. Wer seine künftige Rente anhand des aktuellen Gehalts berechnen möchte, kann hierfür einen Online-Rechner nutzen.

Wann werden Kinder in Pflicht genommen?

Die Kinder müssen erst dann für die Pflege ihrer Eltern aufkommen, wenn diese sich nicht mehr selbst versorgen können. Leben die Eltern in der eigenen Wohnung, versorgen sich selbst und kommen ohne Hilfe aus, ist kein Unterhalt notwendig. Wer arm ist und kein Geld hat, kann auf die Grundsicherung vom Staat zählen. Die Grundsicherung zahlt Sozialhilfe bis zur Höhe des Hartz-IV-Satzes. Benötigen die Eltern Pflege, dann springt zunächst die Pflegeversicherung ein. Anschließend werden Einkommen, Rente und Vermögen für die Tilgung der Kosten genutzt. Der Ehepartner muss noch vor den Kindern einspringen und für die Pflegebedürftigkeit des Partners aufkommen.

Was bleibt vom eigenen Gehalt noch übrig?

Wichtig zu wissen ist, dass Kinder bei Pflegebedürftigkeit der Eltern nur dann zahlen müssen, wenn diese über ein entsprechend hohes Einkommen verfügen. Zudem bleib immer ein Selbstbehalt. Wie hoch dieser Selbstbehalt ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Bundesgerichtshof gibt an, dass in erster Linie die Lebensstellung des unterhaltspflichtigen Kindes entscheidend ist. Die bisherigen Ergebnisse der Rechtsprechung geben eine gute Orientierung. Alleinstehende können daher mit 1.600 Euro netto im Monat rechnen. Bei Ehepaaren geht man von 2.880 Euro aus. Zudem kommt zu diesem Betrag noch einmal die Hälfte des Betrages hinzu, der über das Einkommen hinausgeht. Ehepaare können hier 55 Prozent veranschlagen. Hat ein Alleinstehender ein Einkommen von 4.000 Euro netto, können hiervon die 1.600 Euro abgezogen werden. Dann bleiben 2.400 Euro übrig. Die Hälfte wird abgeschlagen und das unterhaltspflichtige Kind muss noch 1.200 Euro zahlen.

Ist das eigene Haus in Gefahr?

Wenn Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, dann sind sie nicht verpflichtet, ihr eigenes Haus oder ihre Wohnung zu verkaufen. Das für die eigene Altersvorsorge bestimmte Geld ist ebenfalls zum Teil geschützt. In welcher Höhe dieses unangetastet bleibt, hängt vom jährlichen Einkommen ab. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Pflege im Übrigen nur zum Teil. Es handelt sich hierbei um eine Teilkostenversicherung, die je nach Pflegestufe unterschiedlich hoch ausfällt.

Bildquelle: © Syda Productions – Fotolia.com

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