Kündigung am

Auf der Handyrechnung taucht ein Betrag von DIMOCO auf und es ist nicht ganz klar, wo er her kommt? Wer denkt, dass dabei ein Fehler vorliegen muss, irrt sich unter Umständen – denn DIMOCO hat möglicherweise nicht einfach unbefugt Geld abgebucht, sondern im Sinne eines Online Händlers bezahlt.

Das liegt daran, dass DIMOCO nach eigener Aussage ein Zahlungsinstitut ist, das digitale Güter und Online-Anbieter-Dienste für diese über die Handyrechnung des Verbrauchers einzieht. Das Geld geht also nicht an DIMOCO, selbst sondern an jemand anderen.

Allerdings kann man über DIMOCO erfahren, ob man (unbewusst) bei einem entsprechenden Dienst einen Vertrag eingegangen ist und wie man diesen kündigen kann.

Übersicht:

  • Vertragsbedingungen, Kündigungsfristen und Kunden-Support.
  • Drittanbietersperre
  • Kündigungsarten

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Vertragsbedingungen, Kündigungsfristen und Kunden-Support

Für Privatkunden stellt sich die Kündigung insofern als kompliziert dar, weil man DIMOCO selten auf dem Schirm hat und sich oft gar nicht bewusst ist, dass man eigentlich mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat.

Die AGB sind in dieser Hinsicht leider keine besondere Hilfe, dafür funktioniert der Kundendienst von DIMOCO vergleichsweise gut.

Unter http://www.dimoco.at/kundenservice.html findet man alle wichtigen E-Mail-Adressen, die für eine Online-Kontaktaufnahme notwendig sind (DIMOCO ist nicht nur deutschlandweit tätig).

Unter 0800 0000 557 (EUR 0/Min.) kann man sich jedoch auch telefonisch über die individuell vorliegenden Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen informieren lassen – denn diese weichen zuweilen deutlich voneinander ab.

Drittanbietersperre

Hat man bereits über DIMOCO herausgefunden, welcher Drittanbieter das Unternehmen damit beauftragt hat, durch den Vertrag geregelte Abbuchungen vorzunehmen und diese effektiv gekündigt, ist zunächst alles gut.

Damit man aber nicht wieder in ein ungewolltes Abo herein rutscht, kann man sich durch den eigenen Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten, die eine Abrechnung und Abbuchung von Drittanbietern über die Handyrechnung unmöglich werden lässt.

Allerdings sind die bestehenden Abos damit noch nicht aufgehoben – man muss sich in Bezug auf diese dennoch bei DIMOCO oder beim Abo-Anbieter selbst melden und sie explizit kündigen.

Kündigungsarten

Neben der klassischen Kündigung per Einschreiben ist prinzipiell auch direkte Online-Kündigung bei DIMOCO selbst denkbar.
Abonnementen können nach Eingabe ihrer Mobilfunknummer und Bestätigung per SMS beim Mobile Payments Service Center (MPSC) einloggen und dort ihren Account und ihre Abos verwalten, demzufolge auch löschen.

Wer den Postweg bevorzugt, schickt seine eigenhändig oder seine über einen geeigneten Online-Anbieter ausgestellte Kündigung per Einschreiben an die:

DIMOCO Germany GmbH
Leutragraben 1 in
07743 Jena.

Bekommt man jedoch auch nach mehrfach versuchter Kontaktaufnahme keine Antwort oder keine Kündigungsbestätigung, sollte man seine SIM-Karte gegen eine Abbuchung sperren.

Dadurch hat DIMOCO keine Aussicht mehr darauf, zukünftige Zahlungen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Handybesitzers abzubuchen – somit wäre der Vertrag auch aufgehoben.

In der Regel funktioniert die „normale“ Kündigung aber mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Bildquelle: © Ivan Kruk – Fotolia.com

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