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Arm bleibt arm: Jobcenter müssen nun sogar 15-jährigen Schulbesuchern mit Sanktionen drohen, wenn diese keine sonderlich guten Noten haben. Anstatt den nächsten Bildungsabschluss anzustreben, sollen die Schüler aus Hartz-IV-Familien dann nämlich lieber arbeiten gehen oder eine Ausbildung anfangen… Doch was verspricht sich das Jobcenter von solchen Aktionen und wie weit dürfen die Jobcenter wirklich gehen?

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So sieht es aktuell aus

Derzeit werden in Deutschland Tausenden von Kindern Vorladungen zugeschickt. In denen sind dann sogenannte Rechtsfolgebelehrungen enthalten. Die Schüler werden in den Schreiben aufgefordert, sich um eine Stellensuche zu bemühen. Zudem werden sie zu einem Gespräch vorgeladen. Sollten die Kinder den Vorladungen nicht folgen, werden ihnen Leistungskürzungen angedroht.

Ab dem 15. Lebensjahr, wenn die Kinder laut Ansicht der Behörden in einem erwerbsfähigen Alter sind, werden sie in „Betreuung“ aufgenommen, die nach Schema „F“ abläuft. Die Mitarbeiter der Jobcenter versuchen sie dann in den Arbeitsmarkt sinnvoll zu integrieren. Denn so können sie dafür sorgen, dass immer weniger Leistungsempfänger in der Statistik auftauchen.

Nun passt es vielen Mitarbeitern der Jobcenter offenbar nicht, wenn die Schüler lieber länger zur Schule gehen wollen, um ihr Abitur zu machen. Sie drohen den Schüler dann mit Sanktionen. „Ich möchte mit Ihnen Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen…“, heißt es dann. Weiter heißt es oft: „bei einer Verweigerung können Ihre Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden.“

Um derartige Sanktionen zu vermeiden, sind die Schüler quasi gezwungen, zum Jobcenter zu gehen und den Wünschen der Sachbearbeiter Folge zu leisten. Dort müssen die Schüler dann in der Regel ihre Noten vorweisen und zeigen, dass es für sie Sinn ergibt, weiterhin die Schule zu besuchen.

Sanktionen auch für 15-Jährige

Ab einem Alter von 15 Jahren gelten die Kinder aus Hartz-IV-Familien als voll erwerbsfähig. Wie scheint, landen die Schüler an diesem Alter also vermehrt im Fokus der Behörden. Doch warum?

Auch die Behörden stehen unter einem hohen Druck der Regierung. Ihre Aufgabe ist es, die Zahl der Arbeitslosen zu senken. Der enorme Druck wiederum sorgt dafür, dass die Jobcenter immer strengere Anforderungen an die Arbeitslosen stellen. Nun auch Jugendliche, die eigentlich das Zeug dazu hätten, arbeiten zu gehen.

Doch dieses Vorgehen ist nur bedingt verständlich. Denn auf diese Weise soll vermieden werden, dass die Schüler sich durch die Schulzeit mogeln, möglichst lange die Sozialhilfe beziehen und ähnliches. Stattdessen sollen sie so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden, damit sie den Sprung aus dem Sozialhilfeprogramm schaffen.

Aber: Teilweise gehen die Behörden hier zu hart vor. So wurde der Fall einer Schülerin bekannt, von der die Vorlage ihrer Zeugnisse gefordert wurde. Wäre sie den Aufforderungen des Jobcenters nicht gefolgt, wäre es zu verheerenden Sanktionen gekommen.

Sind 15-Jährige nicht zu jung für Sanktionen?

Scheinbar nein. Zumindest nach dem Verständnis der Behörden. Sie gelten mit 15 Jahren bereits als „vollständig erwerbsfähig“ und sollen in diesem Zuge auch wie Erwerbstätige behandelt werden. Somit soll es auch für die Behörden möglich sein, mit Sanktionen zu drohen, wenn gewisse Aufforderungen und Maßnahmen nicht befolgt werden.

Was hingegen etwas unverständlich ist, ist das teilweise umeinfühlsame Vorgehen. Kindern kann man schließlich nicht einfach so mit Sanktionen drohen. Immerhin bedeutet das enormen Stress für ein Kind. Sie sollten sich viel lieber auf die Schule konzentrieren können, um sich mithilfe einer guten Ausbildung aus dem Hartz-IV-System befreien zu können.

Verständlicherweise treffen die Jobcenter mit ihren Sanktionen gegen die 15-jährigen Schüler auf eine große Menge an Kritik.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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