Kündigung am

E-Plus gehört seit 2014 wie BASE seit 2015 zur Telefónica Deutschland Holding.
Vorher gehörte es von 2000 bis Oktober 2014 zum niederländischen KPN-Konzern und hatte bis zum März 2014 25,5 Millionen Kunden, war also der drittgrößte deutsche Mobilfunknetzbetreiber.

Viele Kunden sind mit E-Plus durchaus zufrieden – nichtsdestotrotz kommt es immer wieder vor, dass jemand seinen Vertrag trotzdem auflösen möchte. Wie das funktioniert, steht in den folgenden Abschnitten.

Übersicht:

  • Kündigungsfristen
  • Prepaid-Vertrag
  • Postpaid-Vertrag
  • Zusatzleistungen
  • Kündigungsinhalte
  • Sonderkündigungsrecht

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Kündigungsfristen

Prepaid-Vertrag

Ein E-Plus-Prepaid-Vertrag beinhaltet keine feste Laufzeit. Er hängt stattdessen von der Dauer des aufgeladenen Guthabens und des damit verbundenen Aktivitätsfensters (maximal 24 Monate) ab.

Lädt man sein Guthaben nicht innerhalb dieser Zeit auf, ist man für zweimonatige nur noch passiv erreichbar.
Reagiert man selbst dann nicht, beendet E-Plus das Vertragsverhältnis durch SIM-Karten-Deaktivierung, ansonsten beginnt ein neues Zeitfenster.

Falls sich keine Weiterführung lohnt: SIM-Karte einschicken und sich von E-Plus das restliche Guthaben auszahlen lassen…

Postpaid-Vertrag

Wer sich für einen Postpaid-Vetrag entschlossen hat, muss eine Laufzeit von 24 Monaten berücksichtigen.
Er kann zum Ende der Mindestlaufzeit (also zwei Jahre) gekündigt werden, verlängert sich bei einer Nicht-Beachtung dieser Frist allerdings um ein weiteres Jahr.

Zusatzleistungen

Bei ergänzenden Optionen, die sowohl für Prepaid- als auch Postpaid-Verträge zubuchbar sind, muss man die genauen Bedingungen individuell genauer unter die Lupe nehmen. Immerhin können sie von denen der Grundverträge abweichen.

Prinzipiell ist mit der Kündigung des Hauptvertrags auch die Zusatzleistung gestrichen, im umgekehrten Fall bleibt der Hauptvertrag mit seiner vereinbarten Laufzeit jedoch unberührt.

Kündigungsinhalte

Damit die Kündigung im Zweifelsfall vor E-Plus oder sogar einem Gericht Bestand hat, muss sich schriftlich erfolgen und per Post oder Fax übermittelt werden.

Wesentliche Inhalte sind neben der eigentlichen Kündigungsformulierung:

  • der komplette Name des Kunden,
  • seine Anschrift,
  • seine E-Plus-Handynummer,
  • der Termin, zu dem hin der Vertrag gekündigt werden soll und
  • eine persönliche Unterschrift.

Die Kündigung geht anschließend an die E-Plus Service GmbH & Co.KG, Edison-Allee 1 in 14473 Potsdam oder an die Faxnummer 03317003130.

Eine Kündigung nur über E-Mail wird unter Umständen nicht anerkannt.

Man kann sich jedoch ohne Weiteres bei einem seriösen Drittanbieter ein geeignetes Formular organisieren, ausdrucken, ausfüllen und selbst an die genannte Adresse beziehungsweise Faxnummer schicken oder ihn diese Arbeit machen lassen.

Sonderkündigungsrecht

Das persönliche Bedürfnis, möglichst schnell aus dem E-Plus-Vertrag auszusteigen, rechtfertigt leider noch keine zeitnah anerkannte Kündigung.

Sollte E-Plus jedoch eine nicht gesetzlich oder behördlich angeordnete Preis- oder Leistungsanpassung zu Ungunsten des Kunden vornehmen, kann man – je nach Situation – ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen:

Sofern man von E-Plus nicht mindestens sechs Wochen vor dem Eintreten der Änderungen informiert wird und diese Änderungen als nicht hinnehmbar empfindet, darf man seinen Vertrag innerhalb von sechs Wochen kündigen.

Bildquelle: © ra2 studio – Fotolia.com

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