FamilieRechner am

Das Ehegattensplitting ist eine Möglichkeit die Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern zu berechnen. Mit dieser Art der Berechnung können Sie richtig angewendet Steuern sparen. Wir sagen Ihnen, welchen Ehegattensplitting-Rechner Sie verwenden können, wie das Ehegattensplitting funktioniert und welche Infos Sie brauchen.

Überblick

  • Steuerrecht
  • Steuerverfahren
  • Auswirkungen
  • Progressive Besteuerung
  • Tod eines Ehegatten
  • Unterhalt nach der Ehe
  • Splitting bei Kindesunterhalt
  • Geschichte
  • Diskussion
  • Ehegattensplitting Rechner
  • Steuerklassenrechner
  • Steuertabellen
  • Freibeträge
  • Nettolohn als Grundlage für Sozialleistungen
  • Faktorverfahren

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Steuerrecht

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuerklasse und das Verfahren zur Ermittlung der Steuer in einem bestimmten Rahmen selbst zu wählen. Das Ehegattensplitting ist eine Ihrer Möglichkeiten, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnen und mit Ihrem Partner zusammenveranlagt sind.

Steuerverfahren

Das Verfahren beim Ehegattensplitting funktioniert folgendermaßen: Zunächst wird das gemeinsame Einkommen der beiden Ehepartner ermittelt und halbiert. Daher kommt der Begriff „Splitting“ für das Verfahren. Der geltende Einkommenssteuertarif wird daraufhin auf das halbierte Gesamteinkommen angewendet. Die so errechnete Einkommensteuer muss daraufhin nur noch verdoppelt werden, um den finalen Wert für beide Ehepartner zu erhalten.

Auswirkungen

Durch das Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen gleichmäßig auf beide Ehepartner aufgeteilt. Es zählt also nicht die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ehepartner, sondern der Gemeinschaft als Ganzes. Es ist dabei nicht von Belang, wie hoch der Einkommensunterschied zwischen den beiden ist.

Im Extremfall wäre die Steuerbelastung eines Ehepaares ohne des Splittingverfahrens jährlich um bis über 15.700 Euro höher. Dazu musste aber einer der Ehepartner 501.462 Euro versteuern und der andere gar nichts. Auch wenn man nicht in diese als „Reichensteuer“ genannte Steuerklasse fällt, kann man durch das Ehegattensplitting Steuern sparen.

Progressive Besteuerung

Das Splittingverfahren tritt nur ein, wenn bei progressiven Steuertarifen eine Einkommensdifferenz zwischen beiden Ehepartnern besteht. Bei individueller Besteuerung würde durch ein progressives Verfahren die Steuerlast immer höher werden, je größer die Einkommensdifferenz ist.
Drei Faktoren spielen für den Splittingeffekt eine Rolle: Die Einkommensverteilung zwischen den beiden Ehepartnern, die Gesamtsumme des Einkommens und vom Steuertarif festgelegten Anstieg der Steuerlast (Progression).

Tod eines Ehegatten

Auch Witwer haben Anrecht auf das Ehegattensplitting. Es wird dann „Gnadensplitting“ genannt und tritt nach dem Jahr in Kraft, in dem der Ehepartner verstorben ist.

Unterhalt nach der Ehe

Auch für den Fall, dass jemand nach einer Scheidung neu heiratet, gibt es Vorschriften für das Ehegattensplitting. Der dadurch erzielte finanzielle Vorteil des für den nachehelichen Unterhalt relevanten Einkommens wird nicht angerechnet.

Splitting bei Kindesunterhalt

Laut Bundesgerichtshof ist der Splittingvorteil bei der Ermittlung des für den Kindesunterhalt relevanten Einkommens anzurechnen. Diese Rechtsauffassung ist aber nicht unwidersprochen geblieben. Welche Regelung in Zukunft Geltung haben wird, muss vom Bundesverfassungsgericht noch endgültig geklärt werden.

Geschichte

Die Frage, wie Ehegatten steuerlich zu berücksichtigen sind, wurde in der deutschen Geschichte unterschiedlich beantwortet. Im Jahr 1891 wurden nach einer Reform der Preußischen Steuerregelungen die Ehegatten gemeinsam veranlagt. Nach Einführung der Progression im Jahr 1920 wurden Ehegatten wieder einzeln versteuert.

Ab 1951 gilt die Zusammenveranlagung wieder in wechselnder Ausgestaltung.

Diskussion

Schon allein, dass das Bundesverfassungsgericht noch keine endgültige Regelung zum Ehegattensplitting festgesetzt hat, zeigt, wie komplex und kontrovers das Thema ist. Es gibt verschiedene Vorschläge das System zu reformieren oder zugunsten einer Individualbesteuerung ganz abzuschaffen. Unabhängig davon ob und wie sich das Verfahren ändern wird, sollten Sie den jetzigen Zustand nutzen, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren.

Ehegattensplitting-Rechner

Im Internet werden verschiedene Steuerklassenrechner angeboten, mit denen Sie ermitteln können, wie viel Steuern Sie voraussichtlich in verschiedenen Steuerklassen zahlen müssen.

Um diese Rechner optimal nutzen zu können, sollten Sie einige wichtige Informationen bereithalten. Zum Beispiel sollten Sie sichergehen, dass Sie wissen, wie hoch der Beitragssatz ist, den Sie grundsätzlich und als Zusatzbeitrag an Ihre Krankenkasse zahlen.

Steuerklassenrechner

In vielen Fällen ist der Steuerklassenrechner im Ehegattensplitting Rechner bereits enthalten. Sie sollten einen Steuerklassenrechner verwenden, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Steuerklasse für Sie und Ihren Ehepartner am besten ist oder wenn Sie mehr Informationen zu den einzelnen Steuerklassen erhalten wollen.

Steuertabellen

Für einen schnellen Überblick können Sie auch einen Blick auf die Vergleichstabellen werfen, die Ihnen zeigen, wie die Steuerlast in den einzelnen Steuerklassen abhängig vom Einkommen ansteigt und wie viel Sie mit und ohne Ehegattensplitting bezahlen müssen.

Freibeträge

Wenn Sie sich für Steuerklasse 3 entscheiden, dann sind Ihre Freibeträge um einiges höher als bei anderen Steuerklassen. Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn Sie Steuerklasse 5 wählen, bei der Sie keine Freibeträge bekommen. Eine Möglichkeit Steuern zu sparen, ist es also die Steuerklasse jedes einzelnen Ehepartners so zu wählen, dass die Freibeträge optimal genutzt werden können.

Nettolohn als Grundlage für Sozialleistungen

Wenn Sie wissen, dass einer der Ehepartner Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen wird, dann sollten Sie den Nettolohn durch Wahl der Steuerklasse so beeinflussen, dass Sie den maximalen Vorteil daraus ziehen können. Wenn Ihr Ehepartner also nur ein geringes Einkommen hat, dann kann das Ehegattensplitting dazu führen, dass der Nettolohn für den Geringverdiener rein rechnerisch höher ist, was höhere Zuschüsse ermöglicht.

Faktorverfahren

Bei einem Ehegattensplitting Rechner lesen Sie vielleicht etwas von einem Faktorverfahren. Hier eine Erklärung dazu: Wenn Sie beim Ehegattensplitting am Jahresende regelmäßig hohe Summen nachzahlen müssen, können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen, dass bei der Lohnsteuerklasse 4 bei der Steuerberechnung ein Faktor eingefügt wird, der den monatlichen Lohnsteuerabzug möglichst nah an den tatsächlichen Wert heranbringt.

Damit wird die Steuerbelastung gleichmäßiger verteilt. Generell sollten Sie sich für die Lohnsteuerklasse 4 entscheiden, wenn es keine großen Unterschiede zwischen Ihrem Einkommen und dem Einkommen Ihres Ehepartners gibt.

Bildquelle: © grafikplusfoto – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1