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Die Statistik macht es deutlich, die Zahl der Einbrüche steigt weiter an. So gesehen ist kaum eine Haushalt sicher, nicht heimgesucht zu werden. Nicht nur die hochherrschaftlichen Häuser sind betroffen, sondern auch die ganz normale kleine Wohnung ist Ziel der Einbrecher. Da drängt sich die Frage auf, wie die Rechtslage bei Hartz IV ist, wenn es zu Einbruchsschäden kommt.

Übersicht

  • Wie ist die Absicherung gegen Einbruchsschäden generell?
  • Die Hausratversicherung
  • Die Einbruchsschäden und die Hausratversicherung bei Hartz IV Bezug
  • Schadensübernahme bei Einbruchsschäden
  • Die Rechtslage bei Hartz IV
  • Die Rechtslage bei körperlichen Verletzungen

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Wie ist die Absicherung gegen Einbruchschäden generell?

Wenn Sie jetzt mal von kostspieligen Alarmanlagen und Vorrichtungen absehen, die Ihr Hab und Gut schützen sollen, ist die normale Absicherung im Falle von Einbruchsschäden die Hausratversicherung.

Sie tritt in Kraft, wenn die verursachten Schäden bereinigt werden sollen. Immerhin geht es hier um 441 Millionen Euro im letzten Jahr, die als Einbruchsschäden beziffert worden sind.

Doch wie sieht es im Fall von Hartz IV aus? Wer übernimmt hier die Einbruchsschäden?

Die Hausratversicherung

Wer sich im Leistungsbezug von Hartz IV befindet, erhält die Kosten, die für die Hausratversicherung aufgewendet werden müssen, nicht vom Jobcenter ersetzt. Sie sind in dem Regelsatz anteilig enthalten und müssen von den laufenden Bezügen bestritten werden.

Deshalb können Erwerbstätige die Beiträge, die sie in die Hausratversicherung einzahlen, wenigstens als Pauschale, einkommensmindernd anrechnen lassen.

Eine interessante Information für Erwerbstätige, die zusätzlich noch Hartz IV erhalten, die sogenannten Aufstocker.

Doch lohnt sich eine Hausratversicherung für die Einbruchsschäden überhaupt?

Die Einbruchsschäden und die Hausratversicherung bei Hartz IV Bezug

Grundlegend müssen Sie für sich einschätzen, ob Sie teuren Hausrat besitzen, den Sie gegen eine Eventualität, wie einen Einbruchsschaden absichern möchten.

Die Betroffenen, die von dem Leistungsbezug von Hartz IV leben, müssen mit jedem Cent rechnen und da hat die Überlegung schon eine andere Qualität.

Mögliche Einbruchsschäden an der Wohnungsausstattung oder Diebstahl derer werden vielleicht auch im Rahmen der Wohnungserstausstattung in so einem Fall ersetzt.

Schadensübernahme bei Einbruchsschäden

Eine Hausratversicherung übernimmt im Fall eines Einbruches alle Schäden, die sich auf den vom Mieter eingebrachten Hausrat beziehen.

Unter Hausrat versteht man dabei Möbel, Wäsche, Elektrogeräte, Kleidung und mehr. Sozusagen, die Dinge, die Sie mit dem Umzugswagen in die Wohnung verbracht haben.

Die Installationen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden in der Wohngebäudeversicherung erfasst.

Die Rechtslage bei Hartz IV

Einbruchsschäden, die über die Hausratversicherung erstattet werden, in Form einer Entschädigung, dürfen nicht als anrechenbares Einkommen gewertet werden.

Sie sind keine Einnahmen, die im Sinne von der Regelung von SGB II dem Leistungsbezug entgegengestellt werden.

Die Rechtslage bei körperlichen Verletzungen

Einbruchsschäden in Form von körperlichen Verletzungen bei Hartz IV werden bei Entschädigungszahlungen nicht auf das Einkommen angerechnet.

Handelt es sich um schwerwiegende körperliche Schäden, die eine Erwerbsminderungsrente nach sich ziehen, werden diese monatlichen Bezüge als Einkommen angerechnet und vom Leistungsbezug abgezogen.

Bildquelle: © ronstik – Fotolia.com

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