Eine gute Nachricht Weniger Sanktionen für Hartz IV
ArbeitslosHartz 4News am

Immer weniger Hartz-IV-Empfänger werden sanktioniert: Damit gibt es seit langem endlich wieder eine gute Nachricht im Thema Hartz IV. Noch heute werden Beziehern von Hartz-IV-Leistungen teilweise ziemlich hart sanktioniert, wenn sie angebotene Jobs oder Lehrstellen ablehnen.

Als eine Art Strafe reagieren die Jobcenter dann nämlich mit Kürzungen der Bezugsleistungen, die eben als „Sanktionen“ bekannt sind. Je nach dem, wie hart das „Vergehen“ oder „Ungehorsam“ des Hartz-IV-Beziehers war, kann dem Bezieher im schlimmsten Falle sogar die komplette Leistung gestrichen werden.

So wurden im vergangenen Jahr in rund 93.000 Fällen Menschen Sanktionen verhängt. Den Beziehern wurde dann das Arbeitslosengeld II gekürzt. Im Jahr 2012 waren es noch gut 137.000 Hartz-IV-Bezieher, denen die Leistung gekürzt wurde.

Dies berichtete die Bundesagentur für Arbeit. Allerdings verzehnfachte sich die Zahl der insgesamt verhängten Sanktionen im Jahr 2016. Die Behörden reagierten dabei nicht nur auf die Verweigerung bei einem Jobangebot, sondern auch auf das Verschweigen von Einkommen und Vermögen oder wenn der Bezieher eine Fortbildung ablehnte.

Aus den Zahlen lässt sich somit schlussfolgern, dass im Jahr 2016 nur noch in jedem zehnten Falle eine Sanktion verhängt wurde, weil Betroffene eine angebotene Stelle ablehnen oder einen angenommen Job sofort wieder hinschmissen. Der Anteil hatte im Jahr 2007 noch bei einem Viertel gelegen.

Wie hoch sind die Sanktionen?

Eine Sanktion bedeutet in den meisten Fällen eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent. Gut ein Drittel staatlichen Zuschusses fällt damit für den Bezieher weg – zumindest bei den kleineren Verstößen. Denn bei schwereren Verstößen oder im Falle einer Wiederholung kann die staatliche Hilfe sogar komplett gestrichen werden.

Im Jahr 2016 waren die häufigsten Auslöser für die Verhängung von Sanktionen sogenannte Meldeversäumnisse. 713.900 Mal strichen die Jobcenter den Hartz-IV-Beziehern das Arbeitslosengeld II (zumindest anteilig), weil diese sich nicht zu Fortbildung- und Trainingsmaßnahmen meldeten.

Bildquelle: © Joerg Sabel – Fotolia.com

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