Einfach so: Jobcenter warf ihm Geisteskrankheit vor - und strich prompt die Leistungen!
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Biberach: Nur eine Woche nach dem Bewilligungsbescheid folgte prompt die Absage durch das Jobcenter mit unglaublicher Begründung. Obwohl er sich körperlich und geistig fit fühlte, hielt das Jobcenter in Biberach Martin B. vor, geisteskrank zu sein – und strich ihm die zuvor genehmigten Sozialleistungen! 

Näheres zum Vorfall

Wie die Website „gegen-hartz.de“ berichtete, soll etwa eine Woche, nachdem Martin B. den Bewilligungsbescheid erhalten hatte, diesem mitgeteilt worden sein, dass er ab dem folgenden Monat keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten würde. Als Grund hierfür wurde ihm seine angebliche Geisteskrankheit vorgehalten, sodass der Betroffene nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters fallen würde.

Unglaublich aber wahr: Martin B. fühlte sich sowohl geistig als auch körperlich fit und konnte sich nicht erklären, weshalb er plötzlich als geisteskrank gelten sollte.

Begründung des Jobcenters

Ohne eine ärztliche Rücksprache unterstellte das Jobcenter Martin B. eine Geisteskrankheit. Nicht einmal ein Attest wurde vorgelegt, welches normalerweise Pflicht gewesen wäre. Den Aufhebungsbescheid zitierte die Website „gegen-hartz.de“ wie folgt:

„Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsstruktur, die wir in den vergangenen Jahren (…) kennengelernt haben, gehen wir davon aus, dass Sie nicht erwerbsfähig im Sinne der oben genannten Vorschriften sind.“

Da dem Aufhebungsbescheid des Jobcenters kein offizielles medizinisches Gutachten vorausgeht, kann man davon ausgehen, dass der entsprechende Mitarbeiter des Jobcenter dieses selbst erstellt hat und versuchte, dieses widerrechtlich durchzusetzen.

Darf das Jobcenter Kunden so behandeln?

Natürlich stellt sich nun vielen betroffenen Sozialhilfeberechtigten die Frage, ob die Jobcenter überhaupt zu solchen Maßnahmen greifen dürfen, um einem Bezieher die Leistungen zu streichen.

Normalerweise hätte eine gesundheitliche Prüfung durchgeführt werden müssen. Wäre der verantwortliche Arzt dann zu dem Ergebnis gelangt, dass der Geisteszustand von Martin B. tatsächlich nicht ausreicht, um am allgemeinen Arbeitsmarkt beruflich tätig zu werden, hätte das Jobcenter erst erklären können, dass Martin B. nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters fällt. Martin B. hätte dann einen Antrag auf andere Sozialleistungen stellen können.

Würdeloses Verhalten des Jobcenters?

Der vom Jobcenter in Biberach eingeschlagene Weg ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern greift auch die Menschenwürde von Martin B. an. Es bleibt zu hoffen, dass der Geschädigte in Zukunft besser behandelt wird und die Leistungen erhält, die ihm rechtlich zustehen.

Beitragsbildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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