Selbstständigkeit am

Eine eingetragene Genossenschaft ist eine der vielen Gründungsformen, die Sie in Deutschland verwenden können, um Ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Ziele auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Hier erfahren Sie, wie man ein eG gründen kann und was Sie beachten sollten.

Überblick

  • Definition
  • Entstehung
  • Grundlagen
  • Rechtsform
  • Bedeutung
  • Genossenschaftstag
  • Fördergenossenschaften
  • Produktionsgenossenschaften
  • Haftung
  • Gründung
  • Auflösung
  • Vorteile
  • Nachteile
  • Energiegenossenschaften
  • Kreditgenossenschaften
  • Zwangsgenossenschaften

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Definition

Als Genossenschaft bezeichnet man einen Zusammenschluss von Personen, die den Mitgliedern der Genossenschaft ein Einkommen oder soziale Vorzüge zukommen lassen wollen. Die dafür nötigen Mittel sollen durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden.

Entstehung

Für manche Aufgaben sind eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern oder feste Strukturen notwendig, weil sie allein nicht bewältigt werden können.

Aus der Geschichte sind die verschiedensten Zusammenschlüsse unter den unterschiedlichsten Bezeichnungen und mit den unterschiedlichsten Zielsetzungen bekannt. Zu ihnen zählen zum Beispiel Genossenschaften, die sich allein um den Erhalt eines Schutzdeiches kümmern oder Genossenschaften, die für die Mitglieder sicherstellen, dass sie ein wunschgemäßes Begräbnis erhalten.

Grundlagen

Die juristische Grundlage für Genossenschaften ist das Genossenschaftsgesetz, das schon 1889 erlassen wurde. Die Grundprinzipien, die von Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 – 1888) und Hermann Schulze-Delitzsch (1808 – 1883) geprägt wurden, sind seit 2014 Teil des immateriellen Kulturerbes in Deutschland.

Rechtsform

In Deutschland ist für Genossenschaften die Form der „eingetragenen Genossenschaft“ vorgesehen, die „eG“ oder „e. G.“ abgekürzt wird. Man kann die eingetragene Genossenschaft als Fortführung eines eingetragen Vereins verstehen – mit dem Unterschied, dass Vereine in der Regel in erster Linie ein gemeinnütziges Ziel verfolgen müssen, Genossenschaften hingegen nicht. In die eG fließen deshalb auch Bestandteile einer Aktiengesellschaft mit ein.

Eine Genossenschaft wird, egal ob sie aus natürlichen oder juristischen Personen besteht, als Kaufmann im Sinne des Handelsrechts behandelt.

Bedeutung

Im Jahr 2015 gab es in Deutschland über 7.500 Genossenschaften mit zusammen etwa 20 Millionen Mitgliedern. Darunter befinden sich viele Banken und Wohnungsbaugenossenschaften aber auch IT-Unternehmen.

Genossenschaftstag

Anders als die meisten Gründungsarten hat die Genossenschaft eine starke soziale, historische und politische Komponente. Deshalb ist auch der Genossenschaftstag, der jährlich am ersten Samstag im Juli stattfindet, von internationaler Bedeutung.

Zu dieser Gelegenheit treffen sich Genossenschaftsvertreter aus der ganzen Welt, um gemeinsam an der Lösung gesellschaftlicher Probleme durch genossenschaftliche Strukturen zu arbeiten.

Fördergenossenschaften

Genossenschaften gibt es in den verschiedensten Ausprägungen, doch meist kann man Sie einer von zwei Kategorien zuordnen: den Fördergenossenschaften und den Produktionsgenossenschaften. Wie der Name schon sagt, sind Fördergenossenschaften dazu bestimmt, einen gemeinsamen Zweck zu fördern, indem alle Mitglieder dazu beisteuern. Das kann durch Kapital oder die jeweiligen Fähigkeiten sein.

Produktionsgenossenschaften

Diese Genossenschaften, die auch Produktivgenossenschaften genannt werden, beschäftigen ihre Mitglieder als Arbeitnehmer. In Deutschland operieren sie häufig als GmbH oder Mitarbeiter-AG. Die wichtigen Prinzipien, die diese Genossenschaft kennzeichnen sind die Förderung der Mitarbeiter und das Mitbestimmungsrecht der Angestellten, die gleichzeitig auch die Eigner des Unternehmens sind.

Haftung

Die Haftung der einzelnen Genossenschaftsmitglieder ist auf den Betrag begrenzt, mit dem sie an der Genossenschaft beteiligt sind. In der Satzung kann die Genossenschaft festlegen, dass alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen werden.

In der Praxis kommt es jedoch kaum vor, dass eine Genossenschaft Insolvenz anmelden muss und die Mitglieder ihr Genossenschaftskapital verlieren. Ein Grund dafür ist, dass sich in Deutschland Genossenschaften von einem Prüfungsverband kontrollieren und beraten lassen müssen.

Gründung

Um eine eingetragene Genossenschaft zu gründen, müssen sich dafür mindestens drei Mitglieder zusammenfinden, die die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Sie müssen dafür eine Satzung mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt vorlegen.

Eine Genossenschaft muss einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und eine Generalversammlung haben. Der Vorstand besteht aus zwei Personen und wird von der Generalversammlung gewählt beziehungsweise abberufen.

Auflösung

Eine eingetragene Genossenschaft ist grundsätzlich nicht auf einen festgelegten Zeitraum beschränkt. Wenn die Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln dafür stimmt, kann sie aber beendet werden. Danach ist eine Wartezeit von einem Jahr vorgeschrieben bis das Kapital, das durch die Liquidation der Genossenschaft zusammengekommen ist, an die Mitglieder ausgeschüttet und die Genossenschaft gelöscht werden kann.

Vorteile

Eine eG kann die Interessen ihrer Mitglieder wirksam bündeln, wobei aber kein Mindestkapital oder ein jährlicher Mitgliedsbeitrag vorgeschrieben ist. Das in die Genossenschaft eingetragene Kapital kann versteuert werden, muss es aber nicht.

Genossenschaften können mit einer zahlenmäßig kleinen Vorstandschaft auskommen, da wichtige Entscheidungen durch die Generalversammlung getroffen werden.

Nachteile

Eine Genossenschaft muss sich der Prüfung durch einen Prüfverband unterziehen. Die Gründungsphase ist kritisch und teilweise schwer steuerbar. Später ist es schwierig eine eingetragene Genossenschaft an sich verändernde Verhältnisse anzupassen, weil dazu im Extremfall die Satzung umgeschrieben werden muss.

Energiegenossenschaften

Viele Genossenschaftsneugründungen erfolgten in den vergangenen Jahren im Bereich Wasser, Energie und Umwelt. Damit übernehmen Bürger selbst die Kontrolle über die Energieerzeugung und -verteilung an ihrem Wohnort und vielfach auch darüber hinaus.

Kreditgenossenschaften

Eine Sonderform der Genossenschaft ist die Kreditgenossenschaft in Form der Genossenschaftsbank. Sie tragen bis heute die Ideen von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch weiter, allerdings in an die modernen Verhältnisse angepasster Form.

Dabei haben die Mitglieder ein Mitspracherecht und werden mit einer Dividende am Gewinn der Bank beteiligt. Dafür muss das Mitglied im Fall einer Insolvenz unter Umständen aber auch mit seinem eigenen Guthaben haften.

Zwangsgenossenschaften

Für manche genossenschaftlichen Aufgaben, wie die Pflege von Deichen, ist die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft verpflichtend. Wer sich also in einem bestimmten Bereich ansiedelt, muss automatisch Mitglied der Genossenschaft werden. Bei solchen Zwangsgenossenschaften haben die Mitglieder meist ein viel geringeres Mitspracherecht als bei rein wirtschaftlichen Genossenschaften.

Bildquelle: © drubig-photo – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1