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Das Eingliederungsgespräch ist eine enorm wichtige Maßnahme bei einer längerfristigen Krankschreibung eines Arbeitnehmer. Im Extremfall kann das Gespräch und dessen Folgen sogar über Kündigung oder Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses entscheiden. Hier zeigen wir Ihnen, welche Themen das Gespräch beinhalten kann und worauf Sie unbedingt achten sollten. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das alles finden Sie in diesem Artikel:

  • Was genau ist ein Eingliederungsgespräch?
  • Wann findet das Eingliederungsgespräch statt?
  • Was beinhaltet das Eingliederungsgespräch?
  • Arbeitgeber sollten das Eingliederungsgespräch anbieten
  • Protokollierung der Erkenntnisse
  • Wichtiger Tipp

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Was genau ist ein Eingliederungsgespräch?

Das Eingliederungsgespräch ist ein wichtiges Gespräch, dass im Zuge einer eventuell bevorstehenden Eingliederung zwischen dem Arbeitnehmer sowie einigen weiteren wichtigen Personen gehalten wird.

Ein solches Gespräch kann zustande kommen, wenn ein gesetzliche krankenversicherter Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum erkrankt war.

Interessant: Mittelweile ist rund ein Drittel aller erkrankter Erwerbstätiger chronisch krank oder langzeitkrank. Dabei sind von den etwa 850.000 chronisch kranken erwerbstätigen Personen mehr als die Hälfte ein Jahr oder sogar länger krank beziehungsweise unfallverletzt. Die meisten Betroffenen befinden sich hierbei in einem Alter zwischen 40 und 64 Jahren.

Und: Neben dem, dass bevorzugt Ältere für verhältnismäßig lange Zeit krankgemeldet sind, weisen insbesondere auch Arbeitnehmer deutlich höhere Krankheitsraten auf, als Selbstständige.

Traurige Folge zu langer Krankheit

Einerseits ist es zwar traurig, dass so viel Personal pro Jahr aufgrund langfristiger Krankheit gekündigt wird – auf der anderen Seite ist es aber auch verständlich für viele Arbeitgeber. Immerhin sind diese auf ihr Personal angewiesen. Nicht verfügbare Arbeitskräfte (zum Beispiel aufgrund von Krankheit) besetzen immerhin einen Arbeitsplatz.

Die traurige Folge: Jährlich gibt es rund eine halbe Million krankheitsbedingter Kündigungen.

Einfach erklärt: Die Eingliederung

Einige werden sich nun erst einmal fragen, was überhaupt eine Eingliederung ist – die Eingliederung ist eine wichtige Maßnahme bei langfristig erkrankten Arbeitnehmern, die die Wahrscheinlichkeit auf eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber senken soll.

Allerdings kann es auch sein, dass Sie als „unkündbarer“ Arbeitnehmer zu einem Eingliederungsgespräch geladen werden: Eine Eingliederung verfolgt nämlich noch ein weiteres Ziel. Sie soll dafür sorgen, dass ein erkrankter Arbeitnehmer durch die lange Auszeit sein Können nicht in Gänze verliert.

Mehrere Maßnahmen im Zuge einer Eingliederung möglich

Bei der Eingliederung gibt es mehrere mögliche Maßnahmen, die dabei helfen sollen, den Arbeitnehmer wieder ins Berufsleben zu führen. Man spricht hierbei auch von den sogenannten „Eingliederungsmaßnahmen“. Mögliche Maßnahmen der Eingliederung sind zum Beispiel:

Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz

Eine besonders einfache und vor allem verständliche Möglichkeit einer Wiedereingliederung ist die Maßnahme einer Versetzung des Arbeitsplatzes. Wenn der Arbeitnehmer durch seine Krankheit beispielsweise nur ein bestimmtes Berufsbild nicht mehr ausüben kann, er aber durchaus an einem anderen Arbeitsplatz arbeiten könnte, ist eine solche Maßnahme durchaus üblich. Natürlich kann die Durchführung dieser Maßnahme zum Ärgernis des Arbeitnehmers führen, wenn dadurch eine geringfügige oder gar massive Schlechterstellung seiner Arbeitsposition erzwungen wird.

Verbesserung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes

Diese Maßnahme sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer (zum Beispiel dank technischer Hilfsmittel) seinen Arbeitsplatz wieder wie gewohnt einnehmen kann. Eine solche Maßnahme könnte im einfachsten Falle beispielsweise die Installation eines Treppenlifts sein, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr laufen kann.

Verringerung der Arbeitszeit

Wenn es nicht anders geht, kann auch eine Verringerung der Arbeitszeit als Maßnahme zur Eingliederung ins Berufsleben angeführt werden. Diese Maßnahme wird bevorzugt angewendet, wenn der Arbeitnehmer das zuvor geforderte Arbeitspensum nicht mehr erfüllen kann. Eine geringere Arbeitszeit kann für den Arbeitgeber je nach Fall deutlich profitabler und sinnvoller sein, als wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht zur Arbeit erscheinen kann.

Wann findet das Eingliederungsgespräch statt?

Das Eingliederungsgespräch wird meist dann vereinbart, wenn ein Arbeitnehmer bereits lange Zeit krankgeschrieben ist. Hier ist es aber von Fall zu Fall etwas unterschiedlich. Außerdem kann das Eingliederungsgespräch sowohl von Arbeitgeber beziehungsweise Krankenkasse und anderen höheren Positionen vorgeschlagen werden, oder aber auch vom Arbeitnehmer selbst.

Was beinhaltet das Eingliederungsgespräch?

Im Eingliederungsgespräch wird gemeinsam überlegt, wie man der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entgegentreten kann, beziehungsweise wie diese überwunden werden kann. Im Zuge dieses Gesprächs werden auch lösungsorientierte Ansätze gesucht, wie der Arbeitnehmer wieder optimal in den Betrieb zurückgeholt werden kann.

Wer nimmt am Eingliederungsgespräch teil?

Normalerweise ist es üblich, dass beispielsweise Arbeitgeber, Personalchef, Betriebsrat oder ähnliche hohe Positionen des Unternehmens am Gespräch teilnehmen. Natürlich ist das Gespräch auch nur zusammen mit dem erkrankten Mitarbeiter selbst möglich. Darüberhinaus kann es sinnvoll sein, wenn auch behandelnde Ärzte am Gespräch teilnehmen. Diese müssen immerhin auf die gesundheitlichen Aspekte der Erkrankung hinweisen und im Zuge dessen einlenken, wenn eine bestimmte Art der Eingliederung aus medizinischer Sicht ungeschickt wäre.

Dann gibt es aber noch eine Besonderheit: Der erkrankte Arbeitnehmer darf sich nämlich auch selbst den Personenkreis aussuchen, der bei den Gesprächen dabei ist.

Gemeinsame Perspektive entwickeln

Nun wird gemeinsam überlegt, was man tun kann, um den Arbeitnehmer wieder Schritt für Schritt zurück ins Berufsleben zu holen, beziehungsweise ob dies überhaupt möglich ist. Das Ziel der Überlegungen ist natürlich bestimme, sinnvolle Maßnahmen zu finden, mit denen die Arbeitsfähigkeit sowie die Gesundheit des Mitarbeiters wieder zurückgewonnen werden kann.

Arbeitgeber sollten das Eingliederungsgespräch anbieten

Laut dem Sozialgesetzbuch IX sind die Arbeitgeber dazu angehalten, dem erkrankten Arbeitnehmer ein solche Gespräch anzubieten. Allerdings ist das Gespräch noch lange keine Pflicht für den Arbeitnehmer, sondern nach wie vor ein freiwillig wahrzunehmendes Angebot.

Keine Pflichten zur Auskunft

Nicht nur die allgemeine Teilnahme an dem Gespräch ist freiwillig für den Arbeitnehmer: auch bestimmte Informationen kann der Erkrankte für sich behalten, wenn er möchte. So ist ein Arbeitnehmer beispielsweise nicht verpflichtet, in dem Gespräch zu erzählen, welche Krankheit er hat.

Arbeitnehmer kann um Gespräch bitten

Auch als Arbeitnehmer darf man selbst ein solche Gespräch veranlassen. Nach wie vor steht es aber nicht in Ihrer Pflicht als Arbeitnehmer.

Protokollierung der Erkenntnisse

Die Erkenntnisse und Vereinbarungen des Gesprächs werden natürlich in einem Protokoll festgehalten. Das ist wichtig, damit sich jedes Mitglied des Gesprächs am Ende auch an die Vereinbarungen hält. Das Ziel soll sein, eine gemeinsame Perspektive für den Mitarbeiter zu entwickeln. Einer kompletten Arbeitsunfähigkeit soll wenn möglich vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden.

Beispiele für mögliche Szenarien

Nun kann es sein, dass man sich in der Gesprächsrunde darauf einigt, den Arbeitnehmer zunächst stufenweise in das Berufsleben zurückzuholen. In vielen Fällen ist es zum Beispiel möglich, dass der Arbeitnehmer mit wenigen Stunden in der Woche anfängt und sich dann mit seiner Arbeitszeit steigert.

In anderen Fällen der Einigung kann auch von einem Positionswechsel die Rede sein. Möglich wäre beispielsweise ein Wechsel des Arbeitsplatzes von der Produktion selbst in die Abteilung der Qualitätskontrolle. Im beschrieben Fall würde dadurch der Anteil der körperlichen Arbeit zurückgehen, was zum Beispiel einem Mitarbeiter mit Rückenleiden zugute kommen würde.

Ein weiterer, möglicher Ausgang der Gespräche könnte eine Einigung auf die Installation bestimmter technischer Hilfsmittel sein, die die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherstellen (oder zumindest in Teilen wiederherstellen) könnten. Ein passendes Beispiel für einen solchen Fall wäre die Installation eines Treppenliftes für einen Mitarbeiter, der die Treppen nicht mehr steigen kann.

Wichtiger Tipp

Das Eingliederungsgespräch ist zwar freiwillig, sollte von Ihnen als Mitarbeiter allerdings als eine ernsthafte Chance wahrgenommen werden. Die Teilnahme an einem solchen Gespräch kann Ihnen helfen, einen besseren Schutz vor einer Kündigung zu erlangen. Eine krankheitsbedingte Kündigung wird für den Arbeitgeber deutlich erschwert, wenn er das Gespräch nicht anbietet oder Sie aber Ihre Aufgeschlossenheit und Willen zur Verbesserung der Situation im Gespräch bekunden.

Bildquelle: © Rawpixel.com – Fotolia.com

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