Selbstständigkeit am

Freiberufler, viele kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe dürfen zur Ermittlung ihrer Gewinne die Einnahme Überschuss Rechnung anwenden. Für das Nutzen dieser Methode gelten allerdings bestimmte Regeln. Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Definition
  • Rechtliche Grundlagen
  • Voraussetzungen
  • Formularpflicht
  • Erfassen der Einnahmen und Ausgaben
  • Zufluss- und Abflussprinzip
  • Typische Beispiele für Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
  • Einkunftsarten, Sonderbelastungen, Entlastungsbeträge
  • Noch Fragen?
  • Fazit

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Definition

Bei der Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR) handelt es sich um eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung. Statt einer doppelten Buchführung sowie gegebenenfalls Bilanzierung werden in der Einnahme Überschuss Rechnung lediglich die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns oder Verlusts.

Freiberufler und sogenannte Nicht-Kaufleute müssen für das Anwenden der Einnahme Überschuss Rechnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Mit Nicht-Kaufleuten sind jene Personen gemeint, die kein Handelsgewerbe führen, das einen kaufmännisch orientierten Geschäftsbetrieb erfordert. Somit können kleine Gewerbebetriebe ohne dieses Merkmal, die einfach strukturierte, leicht überschaubare Geschäftsvorgänge aufweisen, sowie landwirtschaftliche Betriebe die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen.

Rechtliche Grundlagen

Die Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR) basiert auf § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hieran angelehnt ist die häufig verwendete Bezeichnung 4/3-Rechnung für die Einnahme Überschuss Rechnung.

Weitere Rechtsgrundlagen ergeben sich aus:

  • § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz): Erlaubnis der Anwendung der Einnahme Überschuss Rechnung für alle, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen und diese auch nicht ausüben
  • § 4 Abs. 4 EStG: Definition des Begriffs „Betriebsausgaben“
  • § 12 EStG: Nennung aller Einkunftsarten, die nicht vom Einkommen absetzbar sind – das heißt: Abgrenzung der Betriebsausgaben von Privataufwendungen
  • § 60 Abs. 4 EStDV: Verpflichtung der elektronischen Übermittlung der Einnahme Überschuss Rechnung an das Finanzamt

Unter gesetze-im-internet.de/estg/ lassen sich diese Gesetze im vollen Wortlaut nachlesen.

Voraussetzungen

Die Gewinnermittlung anhand der Einnahme Überschuss Rechnung ist an bestimmte Umsatz- beziehungsweise Gewinnobergrenzen gekoppelt. Eine Ausnahme bilden die Freiberufler, für die hier keine Obergrenze existiert.

Ansonsten gilt:

Kleine Gewerbebetriebe ohne Handelsregistereintragung sowie Vereine dürfen eine Gewinnobergrenze von 50.000 Euro jährlich oder eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Landwirtschaftliche Betriebe und Forstbetriebe dürfen ebenfalls maximal 50.000 Euro pro Jahr als Gewinn erzielen. Außerdem darf ihr Nutzflächenwert nicht über 25.000 Euro liegen.

Betriebe mit der Rechtsform OHG, KG, AG oder GmbH unterliegen der Buchhaltungspflicht inklusive Bilanz und Jahresabschluss. Sie können daher die Einnahme Überschuss Rechnung nicht anwenden.

Formularpflicht

Zur Erstellung der Einnahme Überschuss Rechnung für das Finanzamt ist das gesetzlich vorgeschriebene Formular des Finanzministeriums zu verwenden. Es wird mit einer Anleitung ausgegeben.

Ausgenommen sind hiervon nur Personen oder Unternehmen, deren Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Jahr liegen. Sie können ihrem Finanzamt eine formlose Gewinnermittlung einreichen.

Erfassen der Einnahmen und Ausgaben

Für das spätere Erstellen einer korrekten Einnahme Überschuss Rechnung müssen natürlich alle relevanten Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft einzeln erfasst werden. Es genügt keineswegs, einfach nur Belege zu sammeln oder Tagesabschlüsse zu notieren. Eine chronologische Reihenfolge ist ebenso einzuhalten wie die Nachvollziehbarkeit der Einnahmen und Ausgaben.

Hilfreich ist hier ein Kassenbuch, obwohl es für die zur Einnahme Überschuss Rechnung Berechtigten gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Eine andere praktikable Methode ist das Dokumentieren der Einnahmen und Ausgaben in einer Excel-Datei. Zu überlegen ist auch der Einsatz eines guten Softwareprogramms für Buchungsvorgänge und anschließende Erstellung der Einnahme Überschuss Rechnung. Auf jeden Fall sind täglich alle Vorgänge genau aufzuzeichnen und geordnet sicher aufzubewahren.

Neben einer genauen und plausiblen Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für die spätere Einnahme Überschuss Rechnung geht es außerdem darum, einen möglichen Verdacht auf Geldwäsche gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Zufluss- und Abflussprinzip

Das Zufluss- und Abflussprinzip ist die Basis der Einnahme Überschuss Rechnung. Aus der Differenz zwischen den beiden Positionen Zufluss und Abfluss wird der Gewinn oder gegebenenfalls Verlust ermittelt. Anders als bei der doppelten Buchführung geht es bei der Einnahme Überschuss Rechnung nur um die reine Tatsache eines Zahlungseinganges oder Zahlungsausganges. Die Art der Zahlung, beispielsweise Überweisung, Barzahlung, Kreditkarte, Scheck oder Online-Bezahlsystem, wird dabei nicht extra berücksichtigt.

Entscheidend für die eigentliche Zahlungserfassung ist das Kalenderjahr des Zahlungsvorganges. Hat ein Betrieb zum Beispiel im Dezember eine Ware mit Rechnung erhalten, bezahlt diese Rechnung jedoch erst im Januar des darauf folgenden Jahres, so ist der Zeitpunkt der Lieferung und Rechnungserstellung für die Einnahme Überschuss Rechnung unbedeutend, sondern es zählt für die Erfassung einzig das Jahr der Rechnungsbezahlung.

Typische Beispiele für Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Unter Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind insbesondere folgende Posten zu verstehen:

Betriebseinnahmen

  • erhaltene Zahlungen für Warenverkäufe und Dienstleistungen
  • Sachentnahmen
  • eingenommene Umsatzsteuer
  • durch das Finanzamt erstattete Vorsteuer

Betriebsausgaben

  • betriebliche Wareneinkäufe
  • Abschreibungen
  • Mitarbeitergehälter
  • Kfz-Kosten für Unternehmensfahrzeuge
  • ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
  • abziehbare Vorsteuer
  • Gewerbesteuer

Einkunftsarten, Sonderbelastungen, Entlastungsbeträge

In die Einnahme Überschuss Rechnung fließen nicht allein direkte betriebliche Einnahmen wie für Verkäufe oder Dienstleistungen und betriebliche Ausgaben wie für Lieferungen, Material, Miete und weiteres ein. Die Einnahme Überschuss Rechnung umfasst vielmehr sämtliche Einkunftsarten, die besteuert werden müssen, sowie besondere Ausgaben und Steuervorteile, die von der Steuer abgesetzt werden können.

Das sind vor allem bei den Einnahmen:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

Abrechnen lassen sich von den Einnahmen:

  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Steuervergünstigungen: zum Beispiel Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Entlastungsbetrag für Schwerbehinderte

Zu den betrieblichen Sonderausgaben zählen beispielsweise:

  • Bewirtungskosten
  • Kundengeschenke
  • Reisekosten
  • Aufwendungen für Berufsbekleidung
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Versicherungsprämien

Kinderfreibeträge sowie steuerbegünstigtes Wohneigentum sind weitere Posten, die das zu versteuernde Einkommen senken.

Noch Fragen?

Auch bei einer vereinfachten Steuererklärungsform wie der Einkommen Überschuss Rechnung können sich Fragen ergeben. Wie sind Kredite zu behandeln? Wie werden den Jahresgewinn überschreitende größere betriebliche Anschaffungen am besten abgeschrieben? Wie ging das nochmal mit den Zinsen? Kostenlose Auskünfte hierzu gibt das zuständige Finanzamt.

Fazit

Die Einnahmen Überschuss Rechnung vereinfacht Freiberuflern und Nicht-Kaufleuten Buchungsvorgänge und die Ermittlung des Gewinnes – oder eventuellen Verlustes – für ein Steuerjahr erheblich. Außer für Freiberufler gelten dabei bestimmte Umsatz- beziehungsweise Gewinnobergrenzen.

Bildquelle: © cirquedesprit – Fotolia.com

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