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Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Doch was ist, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllten und trotzdem auf das Elterngeld warten und warten? So ist es in einem speziellen Fall Mühlheimer Eltern ergangen.

Übersicht

  • Das Elterngeld
  • Die Voraussetzungen
  • Der spezielle Fall
  • Die Sachlage
  • Das Ärgernis
  • Aus der Sicht der Familienkasse

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Das Elterngeld

Das Elterngeld ist allgemein dafür gedacht, die Eltern finanziell zu unterstützen, wenn Sie sich um Ihren Nachwuchs kümmern.

Es gibt diese Hilfe seit dem 1. Januar 2007 und sie fördert die Eltern, wenn Sie nach der Geburt des Kindes pausieren oder kürzer treten wollen. Es ist als Ausgleich anzusehen für das reduzierte oder wegfallende Einkommen bei der Sorge um den Nachwuchs zuhause. Elterngeld ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Wenn diese erfüllt sind und das Elterngeld trotz dessen nicht gezahlt wird, stehen Eltern vor einem Rätsel – wie das Ehepaar aus dem Essener Raum.

Die Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um Elterngeld zu beantragen und auch erhalten zu können, sind folgende:

  • Das leibliche oder auch nicht leibliche Kind muss im Haushalt der Beantragten leben und auch von ihnen betreut werden. Hierbei gibt es einige Sonderbedingungen zu beachten über die Sie sich erkundigen sollten.
  • Der gewöhnliche Aufenthaltsort und der Hauptwohnsitz müssen in Deutschland sein
  • Die zu versteuernde Einkommenshöchstgrenze ist zu beachten
  • Während des Bezuges von Elterngeld dürfen Sie maximal 30 Wochenstunden arbeiten
  • Die Arbeitszeitgrenze gilt für alle Arten von Arbeiten auch für Nebenjobs.

Der spezielle Fall

In dem speziellen Fall hat ein Ehepaar das Elterngeld beantragt und musste ungewöhnlich lange auf die Zusicherung der staatlich zugesicherten Leistung warten. Das Paar hat bereits vier Monate auf die Zahlungen gewartet und es hat sich immer noch nichts geregt.

Die Eltern klagen an, dass in ihrem Fall die Elterngeldbehörde sämtliche Anfragen abgewiegelt haben sollen.

Die Sachlage

Der Fall der Eltern ist kein gewöhnlicher Fall.

Das Ehepaar ist freiberuflich tätig und erhielt von dem entsprechenden Amt im September –für die Mutter– und im Oktober -für den Vater- die Bewilligungen.

Der Klärungsbedarf, der seitens des Vaters bestanden hat, ist mit dem Sachbearbeiter besprochen worden.

Das Ärgernis

Doch von da an gab es keine Möglichkeit für eine Rücksprache seitens der Betroffenen. Ob telefonisch oder über als Mail, die Nachfragen sollen von der Behörde stoisch ignoriert worden sein.

Selbst die Option einer persönlichen Anfrage wurde seitens des Amtes abgewiegelt. Ein verständliches Ärgernis für die betroffenen Eltern.

Aus der Sicht des Amtes

Aus Sicht des Amtes ist der Vorgang in einem durchschnittlichen Rahmen bewilligt worden.

Es sei ein komplexes und kompliziertes Antragsverfahren und die Vorwürfe der Eltern nicht haltbar, da zu jeder Zeit eine persönliche Vorsprache möglich gewesen sei.

Im Durchschnitt dauere ein Antragsverfahren 46,8 Tage und für 2017 solle eine Untersuchung geplant sein, die der Organisation und Personalausstattung zweckdienlich sein solle.

In dem Fall der Mühlheimer Eltern soll das Elterngeld für den Vater jetzt Anfang 2017 ausgezahlt werden.

Bildquelle: © Paul Hill – Fotolia.com

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