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Basis-Elterngeld für alleinerziehende Mütter und Väter gibt es auch für die zusätzlichen Partnermonate. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Elterngeld: Zwölf + zwei Monate auch für Alleinerziehende

Wenn Eltern in ihrem Job für mindestens zwei Monate kürzer treten und dabei Gehaltseinbußen hinnehmen, erhalten sie die zwölf Monate Elterngeld sowie die zwei zusätzlichen Partnermonate. Auch Alleinerziehenden stehen diese Extramonate Elterngeld zu, jedoch nur wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen. Als Voraussetzungen gelten drei wichtige Punkte: Man muss alleinstehend sein, Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben und das Kind im eigenen Haushalt großziehen.

Neue Regelungen für Geburten ab Juli 2015

Das bedeutet, die Voraussetzungen sind nur dann erfüllt, wenn man auch alleine mit dem Kind lebt. Lebt zum Beispiel der neue Partner in der gemeinsamen Wohnung, entfällt der Anspruch auf Entlastungsbetrag und damit die Voraussetzung für die zusätzlichen zwei Monate Elterngeld. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gelten als Anspruchsvoraussetzungen für Geburten ab dem 01.Juli 2015.

Wie viel Elterngeld erhalten Alleinerziehende?

Sind alleinerziehende Elternteil vor der Geburt des Kindes berufstätig, erhalten sie zwischen 65 und 67 Prozent des zuvor gezahlten Einkommens, jedoch maximal 1.800 Euro. Andernfalls erhalten sie den Mindestbetrag von 300 Euro, den nicht berufstätige Elternteile erhalten, die ihr Kind alleine betreuen.

Kein Trauschein = alleinerziehend?

Beim Elterngeld ist nachrangig, ob die Elternteile verheiratet sind oder nur zusammenleben. Denn wie bereits erwähnt, gilt die Voraussetzung für Elterngeld bei Alleinerziehend dann erfüllt, wenn man alleinstehende ist. Man bekommt das Elterngeld für die 14 Monate also nur dann, wenn man alleine – ohne zweiten Erwachsenen – mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Hier konzentriert sich der Gesetzgeber voll und ganz auf die reale Lebenssituation des alleinerziehenden Elternteils und weniger auf den rechtlichen Status im Sinne einer Ehe. Denn auch eine Gemeinschaft ohne Trauschein kann eine eheähnliche Lebenssituation darstellen, sodass der Anspruch auf 14 Monate Elterngeld für Alleinerziehende entfällt.

Elterngeld Plus ebenfalls möglich

Alleinerziehende können weiterhin Elterngeld Plus beantragen, also das Kind weitere vier Monate alleine erziehen. Hierfür muss aber die Voraussetzung gegeben sein, dass der alleinerziehende Elternteil mindestens 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Antragstellung wie üblich

Den Antrag auf Elterngeld stellen Alleinerziehende, wie alle anderen Anspruchsberechtigten, bei der zuständigen Elterngeldstelle des Landes. Wichtig ist, dass das Elterngeld rückwirkend maximal für drei Lebensmonate des Kindes gezahlt wird, zuzüglich zum Monat der Antragstellung. Man sollte sich daher um eine möglichst frühzeitige Anmeldung bemühen. Spätestens aber zum 4. Lebensmonat des Kindes, um noch die volle Anspruchszeit nutzen zu können.

Bildquelle:© JSB31 – Fotolia.com

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