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Studierende mit Kind und Eltern in Ausbildung stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Wie gut, dass es Elterngeld gibt. Es hilft, die Haushaltskasse zu entlasten. Informieren Sie sich in unserem Artikel über Elterngeld: Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung.

Überblick

  • Elterngeld in Deutschland
  • Elterngeld Voraussetzungen
  • Elterngeld Bezugsdauer
  • Elterngeld: Wer bleibt zu Hause?
  • Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung: Auszahlungshöhe
  • Elterngeld: Elterngeldrechner im Internet
  • Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung: Nebenverdienst erlaubt?
  • Antrag auf Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung
  • Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung: Elterngeld Plus
  • Fazit

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Elterngeld in Deutschland

Wie mehrere andere Staaten zahlt auch Deutschland ein Elterngeld für Familien mit kleinen Kindern im Haushalt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Transferzahlung, deren Höhe individuell unterschiedlich ausfällt, da sie vom vorherigen Nettoeinkommen abhängt. Elterngeld löst das einstige Erziehungsgeld ab. Es ist als Unterstützung gedacht zur Sicherung des Unterhalts junger Familien.

Elterngeld Voraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn Eltern ihr Kind im Anschluss an die Geburt persönlich betreuen und erziehen. Sie müssen mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben sowie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb Deutschlands haben.
Falls der Elterngeld beziehende Elternteil während dieser Zeit nicht ganz zu Hause bleiben möchte, darf er eine Berufstätigkeit von bis zu 30 Stunden wöchentlich ausüben.

Elterngeld Bezugsdauer

Der Zeitraum für die Zahlung von Elterngeld ist auf 12 Monate befristet, gerechnet ab Geburt. Bei Inanspruchnahme von zwei Partnermonaten kann er auf insgesamt 14 Monate verlängert werden. Besitzen Alleinerziehende das alleinige Sorgerecht beziehungsweise Aufenthaltsbestimmungsrecht, dürfen sie auch ohne Partner 14 Monate Elterngeldbezug in Anspruch nehmen.

Elterngeld: Wer bleibt zu Hause?

Anspruch auf Elterngeld hat der Elternteil, der zur Betreuung und Erziehung seines Kindes zu Hause bleibt. Nimmt nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch, läuft es insgesamt maximal über 12 Monate, wovon zwei Monate als Mindestbezugsdauer vorgesehen sind. Beteiligen sich beide Eltern an der häuslichen Kindesbetreuung, erhalten sie zwei zusätzliche Monate für den Bezug von Kindergeld, sofern für diese beiden Monate kein Erwerbseinkommen anfällt.

Beim gemeinsamen Bezug von Elterngeld können sich die Eltern untereinander aufteilen, wer wann und wie lange für das Kind zu Hause bleibt. Zu beachten ist dabei, dass ein Elternteil diesen Zeitraum über mindestens zwei Monate und höchstens 12 Monate wahrnehmen darf.
Alleinerziehende werden in der Maximalbezugsdauer von Elterngeld den Elternpaaren gleichgestellt und bekommen automatisch 14 Monate als möglichen Zeitraum zugesprochen.

Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung: Auszahlungshöhe

Elterngeld wird einkommensabhängig gezahlt. Es beläuft sich auf 65 % bis 100 % des vorherigen monatlichen Nettoeinkommens, wobei es höchstens 1800 Euro und mindestens 300 Euro monatlich beträgt. Als Bezugsgröße für das monatliche Nettoeinkommen wird der Durchschnittsbetrag der Monatsnettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt zugrunde gelegt. Die daran orientierte prozentuale Auszahlungshöhe des Elterngeldes ist in einer gestaffelten Tabelle festgelegt.

Konnte eine Mutter wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung nur eingeschränkt arbeiten und entsprechend weniger verdienen oder hat sie wegen der gesetzlichen Mutterschutzfrist gar nicht gearbeitet, werden diese Monate zur Ermittlung des monatlichen Durchschnittseinkommens vor der Geburt nicht berücksichtigt.

In diesem Fall werden die diesem Zeitraum entsprechenden vorausgehenden Monate zur Berechnung herangezogen. Da bei dieser Methode in einigen Fällen dennoch ein rechnerischer Nachteil entstehen kann, darf es auf Wunsch der Eltern bei einer Berücksichtigung lediglich der letzten 12 Monate vor Geburt als Basis zur Berechnung des Durchschnittseinkommens bleiben.

Eltern, die vor Geburt ihres Kindes nicht berufstätig waren, wie dies bei vielen Studenten und Eltern in Ausbildung der Fall ist, erhalten den monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro.

Elterngeld: Elterngeldrechner im Internet

Wer als Studierender oder Auszubildender nicht ohnehin den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat als Elterngeld zu erwarten hat, möchte für seine Planung natürlich möglichst schnell seine persönliche Auszahlungshöhe erfahren.

Im Internet hinterlegte Elterngeldrechner ermöglichen vorab eine ungefähre Auskunft über die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes. Ein empfehlenswerter Elterngeldrechner ist unter der Webadresse familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner aufrufbar.

Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung: Nebenverdienst erlaubt?

Gerade Studierende und Eltern in Ausbildung, die nur ein geringes Elterngeld erhalten oder die Pauschale von 300 Euro, werden dabei schnell an den Tropfen auf den heißen Stein denken. Insbesondere wenn das Einkommen des Partners ebenfalls nicht hoch ist, kommt der Gedanke an einen Nebenverdienst beim Bezug von Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung auf.

Der Bezug von Elterngeld und ein Nebenverdienst schließen sich nicht aus. Wer nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, kann sich ein bisschen was zum Elterngeld dazuverdienen. Dieser mögliche Hinzuverdienst bewegt sich damit im Rahmen der unter den Voraussetzungen für Elterngeld aufgeführten Bestimmungen.

Antrag auf Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung

Studierende und Eltern in Ausbildung stellen ihren Antrag auf Elterngeld bei ihrer Elterngeldstelle. Unter der Webadresse bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html sind die einzelnen Elterngeldstellen aufrufbar.

Der Antrag auf Elterngeld sollte möglichst früh nach Geburt des Kindes innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Bei einer verspäteten Antragstellung werden nur bis zu 3 Monate rückwirkend anerkannt.

Jeder teilnehmende Elternteil stellt seinen eigenen Antrag auf Elterngeld. Sollten sich im Laufe des Elterngeldbezuges von der im Elterngeldantrag gewählten Form sinnvolle Abweichungen ergeben, kann der Antrag entsprechend geändert werden, jedoch nur für die noch nicht ausgezahlten Beträge.
Im Allgemeinen halten die Elterngeldstellen auf ihren jeweiligen Internetpräsenzen Elterngeld-Anträge zum Download bereit und informieren außerdem über die einzureichenden Unterlagen beziehungsweise Nachweise.

Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung: Elterngeld Plus

Eine neue Alternative zum herkömmlichen Elterngeld ist das Elterngeld Plus. Es soll der Vollständigkeit halber hier erwähnt werden und steht auch Studierenden und Eltern in Ausbildung zur Verfügung. Bei Elterngeld Plus lässt sich der Mindestbetrag entsprechend reduziert über einen längeren Zeitraum beziehen.

Fazit

Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung bietet finanzielle Unterstützung für den Spagat zwischen Studium und Kindererziehung. Da viele Studierende und Auszubildende vorher keine nennenswerten Einkünfte aus einer Berufstätigkeit hatten, kommt für sie häufig nur der Elterngeldmindestbetrag von monatlich 300 Euro infrage.

Je nach Einkommen des zweiten Elternteils sowie der Möglichkeit nach einer beruflichen Nebentätigkeit lohnt sich aber auch hier der Antrag auf Elterngeld.

Bildquelle: © Butch – Fotolia.com

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