Selbständige genießen ihre beruflichen Freiheiten. Einige von ihnen beneiden aber gelegentlich doch abhängig Beschäftigte. Für Angestellte und Beamte gibt es zahlreiche gesetzlich und tarifvertraglich geregelte Fristen und Ansprüche in besonderen Lebenssituationen, die das Leben erleichtern und die Haushaltskasse entlasten. Elterngeld ist so ein Bonbon. Bevor Sie sich jetzt ärgern, dass Sie als Selbständige vom Elterngeld ausgeschlossen sind, lesen Sie am besten gleich weiter. Es gibt nämlich Elterngeld für Selbständige: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Was genau ist Elterngeld?
  • Basis-Elterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Wie hoch ist das Elterngeld?
  • Hilfreich auch für Selbständige: Elterngeld-Rechner
  • Anspruch auf Elterngeld für Selbständige
  • Elterngeld Selbständige: Beantragung
  • Elterngeld Selbständige: Berechnungsgrundlage
  • Elterngeld Selbständige und berufliche Tätigkeit
  • Elterngeld Selbständige: kompliziert, aber lohnenswert
  • Fazit

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Was genau ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Transferzahlung für einen bestimmten Zeitraum bei der Kindererziehung. Es gibt Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus.

Basis-Elterngeld

Basis-Elterngeld wird in den ersten 12 Monaten ab Geburt gezahlt, wenn ein Elternteil nach der Geburt zu Hause bleibt und sein Kind selber betreut. Es lässt sich um weitere 2 Monate verlängern, wenn der andere Elternteil diese beiden Monate für sich in Anspruch nimmt.

Für Alleinerziehende gibt es eine Sonderregelung: Sofern sie das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, dürfen sie für insgesamt 14 Monate ab der Geburt Basis-Elterngeld beziehen.

Elterngeld wird nur für bestimmte obere Einkommensgrenzen gezahlt. Für Eltern, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, beträgt die Obergrenze des zu versteuernden gemeinsamen Jahreseinkommens 500.000 Euro und bei Alleinerziehenden 250.000 Euro.

ElterngeldPlus

Das Elterngeld plus wurde zum 1. Juli 2015 eingeführt. Dabei lässt sich die ursprünglich maximal 14 Monate mögliche Elterngeldbezugsdauer auf 28 Monate erweitern, indem nun statt einer Vollzeitnutzung auch eine Teilzeitnutzung von Elterngeld geht.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Basis-Elterngelds bemisst sich am Nettoeinkommen des Elternteils, der den Antrag stellt. Ist das Einkommen sehr gering oder der Elternteil nicht erwerbstätig, wird Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 Euro monatlich gezahlt. Einkommensabhängig wird Elterngeld in einer Höhe zwischen 60 % und 100 % des bisherigen Einkommens gezahlt. Es ersetzt damit das vorher erzielte Einkommen.

Beim ElterngeldPlus reduziert sich der Elterngeldbetrag auf maximal 50 % des entsprechenden Basis-Elterngeldes aufgrund der Teilzeitnutzung im Bezug des Elterngeldes.

Hilfreich auch für Selbständige: Elterngeld-Rechner

Die Berechnung des Elterngeldes ist knifflig. Im Internet stehen ein paar kostenlose Elterngeld-Rechner bereit, die zwar nicht centgenau informieren, aber zumindest einen brauchbaren ersten Eindruck liefern, wie hoch das Elterngeld ungefähr ausfallen wird.

Empfehlenswert sind die Elterngeld-Rechner folgender Webseiten:

  • familien-wegweiser.de
  • brutto-netto-rechner.info
  • elterngeld.net
  • Anspruch auf Elterngeld für Selbständige

Auch Selbständige haben Anspruch auf Elterngeld. Allerdings ist die Antragstellung für sie etwas mühsamer als bei abhängig Beschäftigten, die das ganze Jahr über ein gleichmäßig strukturiertes Gehalt bekommen.

Elterngeld Selbständige: Beantragung

Elterngeld wird vom Bund gezahlt, allerdings von den einzelnen Bundesländern verwaltet. Daher gibt es in Deutschland keinen einheitlichen Elterngeldantrag.

Die Webseite elterngeld.net hält unter der Rubrik „Anträge & Behörden“ die Elterngeld-Bestimmungen und Elterngeld-Antragsformulare der einzelnen Bundesländer zum Download bereit. Für eventuelle Fragen und das Vereinbaren eines Beratungstermins sind dort außerdem die Kontaktdaten der zuständigen Elterngeldstellen aufgeführt.

Elterngeld Selbständige: Berechnungsgrundlage

Bei Selbständigen dient der Steuerbescheid des Vorjahres als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes. Liegt dieser Steuerbescheid beim Beantragen des Elterngeldes noch nicht vor, ist das Einkommen anderweitig zu belegen, zum Beispiel mit dem Steuerbescheid des Jahres davor, einem Steuervorauszahlungsbescheid oder einer Einnahmen-Überschuss-Aufstellung des Vorjahres der Antragstellung.

Dann wird das Elterngeld auf dieser Berechnungsbasis zunächst vorläufig gezahlt, bis der noch ausstehende Steuerbescheid des gefragten Zeitraums nachgereicht wurde.

Für die Berechnung des Elterngeldes werden Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung vom Gewinn abgezogen.

Elterngeld Selbständige und berufliche Tätigkeit

Selbständigen steht zwar Elterngeld zu, doch stehen sie oft im Vergleich zu abhängig Beschäftigten vor einem speziellen Problem. Sie können sich zwar mit Elterngeld finanziell absichern, dennoch können ihnen aus dieser Phase wirtschaftliche Nachteile erwachsen, die nicht allein im vorübergehend niedrigeren Einkommen in Form von Elterngeld liegen.

Wenn Selbständige ihre berufliche Tätigkeit für mehrere Monate oder sogar rund ein Jahr einstellen, verlieren sie Kunden oder geraten bei bisherigen geschäftlichen Kontakten in Vergessenheit. Sich anschließend wieder in Erinnerung zu bringen, einstige Kunden zurückzugewinnen und die berufliche Selbständigkeit wieder in altes Fahrwasser zu manövrieren, wird mühsam sein und lange dauern. Nach der Phase des Elterngeldbezugs wird das Einkommen ohnehin zunächst niedriger sein als davor.

Abmildern lässt sich dieser Effekt, wenn Selbständige während des Elterngeldbezuges weiterhin berufstätig sind, wenn auch in geringerem Umfang. Dabei müssen sie aber aufpassen, ihren Anspruch auf Elterngeld nicht zu verspielen. Elterngeld beziehende Selbständige dürfen höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Der dabei erzielte Zuverdienst wird mit dem Elterngeld teilweise verrechnet. Wegen der bereits erwähnten komplizierten Elterngeldberechnung empfiehlt sich hier das Nachfragen bei der zuständigen Elterngeldstelle, um bereits im Voraus zu erfahren, wie hoch bei welchem Zuverdienst das auszahlbare Elterngeld ausfällt.

Elterngeld Selbständige: kompliziert, aber lohnenswert

Die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld inklusive der Antragstellung sind sehr vielschichtig. Sie sollen möglichst viele Lebenssituationen berücksichtigen, was zu sehr komplex abgefassten Bestimmungen führt.

Am Elterngeld interessierte Selbständige sehen sich einem noch komplizierteren Regelwerk gegenüber als abhängig Beschäftigte. Dies sollte sie aber nicht abschrecken. Der Bezug von Elterngeld lohnt sich auch für Selbständige, zumal sie dabei in geringerem Umfang ihre selbständige Tätigkeit fortsetzen dürfen und dies auch sollten.

Fazit

Elterngeld steht Selbständigen ebenso zu wie abhängig Beschäftigten. Sie müssen sich zwar mit erheblich mehr Details in den ohnehin schon komplizierten Bestimmungen dazu auseinandersetzen, doch lohnt sich für sie ein Antrag auf Elterngeld durchaus. Es ist ratsam, als Selbständiger mit Elterngeldbezug die berufliche Tätigkeit in dieser Phase nicht ganz ruhen zu lassen oder nur für sehr kurze Zeit.

Bildquelle: © Antonioguillem – Fotolia.com

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