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Mit dem Elterngeld werden Väter und Mütter vom Staat unterstützt. Doch wie funktioniert das Elterngeld eigentlich? Wer bekommt es und wie lange? In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Dinge rund um das Thema Elterngeld.

Elterngeld und Elterngeld Plus

Warum zahlt der Staat Kindergeld?

Ziel der Regierung ist es, Familien in den etwas schwereren Lebensphasen, wie beispielsweise die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes, zu unterstützen. Durch die Zahlung des Elterngeldes wird es den Familien einfacher gemacht, dass sich ein Elternteil intensiv um den Nachwuchs kümmern kann.

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Für wen ist das Elterngeld gedacht?

Elterngeld gibt es für die folgenden Berufsgruppen: Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Studierende und Auszubildende, sowie erwerbslose Elternteile. Kurzum – es handelt sich beim Elterngeld um eine wunderbare Unterstützung innerhalb des deutschen Staates für junge Familien. In einigen Spezialfällen können sogar Verwandte bis zum dritten Grad das Elterngeld in Anspruch nehmen: Nämlich für den Fall, dass diese selbst für das Kind sorgen müssen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst erziehen und betreuen,
  • pro Woche maximal 30 Stunden erwerbstätig sind,
  • mit den Kindern in einem Haushalt leben,
  • einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Allerdings gibt es auch Sonderfälle, bei denen das Elternpaar keinen Anspruch auf Elterngeld hat: Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 500.000 Euro (Alleinerziehende ab über 250.000 Euro) gibt es kein Elterngeld mehr.

Wie lange kann man Elterngeld bekommen?

Maximal wird das Elterngeld bis zu 14 Monate nach der Geburt gezahlt. Die Eltern können sich auch aufteilen, wer wie lange zuhause bleiben möchte. Dabei kann ein Elternteil allein die Leistung für mindestens zwei und maximal 12 Monate beziehen. Wenn der zweite Elternteil nach den 12 Monaten noch zuhause bleibt, dann kann auch dieser die Elternleistung – allerdings nur bis zu 2 Monate – beziehen. Somit kommt man auf eine Maximalleistungsdauer von 14 Monaten.

Wichtig ist allerdings, dass die Wochenarbeitszeit von Mutter und Vater 30 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

Wie viel Kindergeld kann man erhalten?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der Elternteil, der das Kind aktuell betreut, vor der Geburt des Kindes verdient hat. Bei Beschäftigten geht es dabei um die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Hier zählen allerdings nicht die Monate mit hinein, in denen die Mutter aus Mutterschutz nicht arbeiten durfte oder Monate, in denen der Verdienst aufgrund von Krankheitsausfällen niedriger ausgefallen ist. Es soll schließlich eine gerechte Kalkulation ergeben. Das bedeutet, dass der entsprechende Rechnungszeitraum bis zu 2 weiteren Monaten zurückgesetzt werden kann.

Bei Selbstständigen ist es etwas anders: Diese weisen ihre Gewinneinkünfte in der Regel über den Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor der Geburt nach.

Nun zur Berechnung. Das Elterngeld soll das wegfallende Einkommen nach der Geburt ersetzen:

Bei einem monatlichen Einkommen vor der Geburt

  • unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent
  • zwischen 1.000 und 1.200 Euro erhält man 67 Prozent,
  • bei 1.220 Euro Voreinkommen 66 Prozent,
  • ab 1.240 Euro Voreinkommen 65 Prozent.

Bekommt man Elterngeld, wenn man das Jahr zuvor kein Geld verdient hat?

Auch für diesen Fall gibt es Elterngeld vom Staat:

Rentner, Studenten und Schüler, Arbeitslose, Hausfrauen sowie Hausmänner erhalten den Mindestsatz von 300 Euro.

Wie wird das Elterngeld beantragt?

Elterngeld wird schriftlich beantragt. Dabei kann jeder Elternteil einmal einen Antrag auf das Elterngeld stellen. Innerhalb des Elterngeldbezuges kann dieser Antrag sogar noch geändert werden. Ein Antrag muss noch nicht einmal sofort nach der Geburt gestellt werden – bis zu drei Monate wird das Kindergeld auch rückwirkend gezahlt. Der Antrag sollte also in eigenem Interesse spätestens drei Monate nach der Geburt gestellt worden sein.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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