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Elterngeld und Hartz IV haben einiges gemeinsam. In beiden Fällen bekommt man Unterstützungsgelder vom Staat, weil man sich in einer finanziell herausfordernden Situation befindet. Und in beiden Fällen gibt es einiges zu beachten, was leicht zu Verwirrungen führen kann. Deshalb bekommen Sie hier einen Überblick, was Sie bei Elterngeld und Hartz IV wissen müssen.

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Elterngeld und Elterngeld Plus

Übersicht

  • Familienunterstützung
  • Unterstützung für Kinder
  • Begriffsbestimmung
  • Elterngeld und Hartz IV
  • Berechtigte
  • Ziel
  • Höhe
  • Geschwisterbonus
  • Elterngeld und Arbeitslosengeld II
  • Elterngeld Plus
  • Steuern
  • Tipps

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Unterstützung für Kinder

Familien, Alleinerziehende und besonders Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen werden vom deutschen Staat speziell gefördert. Dafür gibt es einerseits pauschale Zahlungen, andererseits besondere Hilfsleistungen in extremen Fällen.

Deshalb gibt es das Kindergeld, das Elterngeld und Hartz IV sowie Zahlungen für Mehrbedarf und Sonderbedarf. All diese Zuwendungen werden teilweise gegeneinander aufgerechnet. Deshalb muss man sich gut im Sozialsystem auskennen, um nicht benachteiligt zu werden.

 

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Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung verstanden. Das bedeutet, dass es für den Lohnausfall während der Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit zumindest zum Teil aufkommen soll. Deshalb ist es vom Nettoeinkommen abhängig und zeitlich befristet. Es ersetzt das frühere Erziehungsgeld.

Die Zahlung des Elterngeldes ist grundsätzlich auf zwölf Monate nach der Geburt des Kindes begrenzt. Allerdings lässt sich der Anspruch über zwei Partnermonate auf insgesamt 14 Monate verlängern. Das gleiche gilt auch für Alleinerziehende. Das Elterngeld wird ab dem Geburtstermin ausgezahlt und nicht nach vollen Kalendermonaten.

Elterngeld für Hartz IV-Empfänger?

Bei Hartz IV-Empfängern richtet sich die Höhe des Elterngeldes logischerweise nicht nach dem Nettoeinkommen sondern nach der Höhe des Mindestbetrags der Sozialleistungen. Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren, bekommen für 14 Monate den Mindestbeitrag von 300 Euro.

Wer ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen hat, bekommt das durchschnittliche Monatseinkommen vor der Geburt als Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Beide Elternteile können Elterngeld beantragen. Dafür ist für die Mutter und den Vater jeweils ein festgelegter Anteil der Bezugsdauer reserviert. Der Antrag auf Elterngeld sollte direkt nach der Geburt gestellt werden, maximal aber drei Monate später.

Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt
  • das Kind wird selbst betreut und erzogen
  • die Erwerbstätigkeit wird unterbrochen
  • das Einkommen lag nicht über 250.000 Euro

Wie in anderen Fällen, in denen Sozialleistung gewährt werden, gibt es Möglichkeiten für einen Zuverdienst. Es gibt aber auch Überschneidungen wie zum Beispiel mit Hartz IV.

Ziel des Elterngelds

Das Elterngeld ist Teil der nachhaltigen Familienpolitik. Dabei soll sichergestellt werden, dass ein Elternteil oder alle beide aus dem Berufsleben ausscheiden können, um sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern, ohne dass es zu erheblichen finanziellen Nachteilen kommt. Dadurch sollen mehr Menschen ermutigt werden Kinder zu bekommen, die dann ihrerseits wieder einen Beitrag für das deutsche Sozialsystem leisten können.

Höhe des Elterngeldes

Für die Höhe des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt ausschlaggebend. Dabei werden Monate, in denen das Einkommen durch Schwangerschaft oder andere Faktoren gemindert war, nicht berücksichtigt. Davon erhält man zwischen 65% und 100%, maximal 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.

Der Anteil ergibt sich aus der Höhe des Einkommens:

  • 67% + 0,1% je 2 Euro bei einem Einkommen zwischen 0 und 1.000 Euro
  • 67% zwischen 1.000 und 1.200 Euro
  • 67% – 0,1% je 2 Euro über 1.200 bis zu einem Minimum von 65%
  • 1.800 Euro bei einem Einkommen über 2.769,23 Euro

Geschwisterbonus

Wenn ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben, bekommt man zusätzlich 10% vom Elterngeld, mindestens aber 75 Euro. Auch bei Mehrlingsgeburten steht der Familie mehr Geld zu: 300 Euro monatlich je weiterem Kind.

Elterngeld und Arbeitslosengeld II

Seit dem 1. Januar 2011 wird das Elterngeld auf die Leistungen nach Hartz IV angerechnet. Das wird häufig kritisiert, da damit das Elterngeld für Hartz IV-Empfänger quasi gestrichen wird. Als Gegenargument wird angeführt, dass es der Definition des Elterngeldes widersprechen würde, wenn Arbeitslose dadurch mehr Geld zur Verfügung hätten. Denn das Elterngeld soll den zuvor vorhandenen Lohn ersetzen.

Elterngeld Plus

Für ab dem 1. Januar 2015 geborene Kinder trat das so genannte Elterngeld Plus in Kraft. Damit wurde eine Flexibilisierung ermöglicht. Bei Teilzeitarbeit kann man das Elterngeld jetzt doppelt so lange in Anspruch nehmen, allerdings dann nur in halber Höhe. Dabei kann man für jeden Monat gesondert entscheiden, ob das volle Elterngeld oder zweimal die Hälfte ausgezahlt werden soll.

Außerdem gibt es einen Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile 25-30 Stunden in der Woche arbeiten.

Elterngeld und Steuern

Das Elterngeld muss nicht versteuert werden, spielt aber bei der Ermittlung des Steuersatzes eine Rolle. Durch den so genannten Progressionsvorbehalt steigt Ihr zu berücksichtigendes Gesamteinkommen. Das bedeutet, dass Sie ein höheres Steueraufkommen haben, auch wenn das Elterngeld an sich eigentlich nicht versteuert wird.

Tipps zu Elterngeld und Hartz IV

Beim Elterngeld findet keine Günstigerprüfung statt, Sie müssen den Antrag also richtig ausfüllen, um das zu bekommen, was Ihnen zusteht. Weil die Berechnung nicht ganz einfach ist, empfiehlt es sich, sich fachkundig beraten zu lassen. Da Leistungen, die eine ähnliche Funktion wie das Elterngeld erfüllen, wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld, auf das Elterngeld angerechnet werden, und Sie bestimmte Regelungen für eine Teilzeittätigkeit beachten müssen, empfiehlt es sich, die Elternzeit schon frühzeitig vor der Geburt zu planen.

Bildquelle: © PhotographyByMK – Fotolia.com

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