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Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Damit Sie diese einfach und schnell beantragen können, haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zum Elterngeld und zur Elterngeldstelle für Sie zusammengetragen. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Wichtiges zum Elterngeld
  • Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle
  • Wo findet man die Antragsformulare für das Elterngeld?
  • Welche Elterngeldstelle ist für Sie zuständig?
  • Welche Formulare braucht die Elterngeldstelle von Ihnen?

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Wichtiges zum Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern. Man kann das Elterngeld während der ersten 14 Lebensmonate des neugeborenen Kindes beziehen und damit die finanzielle Situation erheblich verbessern. Immerhin ist das Elterngeld eine finanzielle Unterstützung des Staates. Durch diese sollen sich Mütter und Väter in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes mehr Zeit für dieses nehmen können.

Und so funktioniert das Elterngeld

Das Elterngeld wird an Mütter und Väter für bis zu 14 Monate nach der Geburt gezahlt. Dabei kann diese Zeit unter den Eltern aufgeteilt werden. Allerdings kann ein Elternteil mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate das Elterngeld in Anspruch nehmen, Wender Elternteil in dieser Zeit die Erwerbstätigkeit unterbricht oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Es besteht also weiterhin auch die Möglichkeit auf Teilzeit-Arbeit.

Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nun nach dem Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt allerdings mindestens 300 Euro pro Monat und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Wer genau wissen möchte, wie viel Elterngeld ihm zusteht, kann dies mit diversen Gratis-Rechnern im Internet tun.

Wer hat Anspruch auf das Elterngeld?

Als erstes sollten Sie natürlich überprüfen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf das Elterngeld haben.

Einen Anspruch auf Elterngeld haben:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Studierende und Auszubildende
  • Selbstständige
  • Beamte
  • Erwerbslose
  • unter bestimmten Voraussetzungen sogar Verwandte bis zum dritten Grad und Adoptiveltern

Dazu gilt:

  • wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat
  • wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
  • wer dieses Kind auch selbst betreut und erzieht
  • wer keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgeht

Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle

Um wirklich sicher zu sein, ob ein Anspruch für Sie besteht oder aber um das Elterngeld zu beantragen, sollten Sie sich an die für Sie zuständige Elterngeldstelle wenden. Für den Antrag reichen Sie hier dann auch die entsprechenden Unterlagen ein. Ein Antrag muss schließlich immer schriftlich erfolgen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld zwar rückwirkend beantrag werden kann – allerdings maximal für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung.

Beratung bei Elterngeld

Bevor Sie die Antragsanlagen ausfüllen und an die zuständige Elterngeldstelle schicken, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen.

Die Elterngeldstellen werden Sie nicht telefonisch kontaktieren, um mit Ihnen den Elterngeldantrag durchzugehen. Ein einmal bewilligter Antrag kann nur sehr begrenzt geändert werden. Darum sollte man sich von Anfang an richtig und gut mit der Sache auseinandersetzen.

Wichtig: Elterngeldstellen beraten häufig nicht umfassend. Dieser Umstand verärgert dann meist Personen, die sich eine gute Aufklärung durch die Mitarbeiter der Elterngeldstellen erhoffen. Wer eine wirklich gute Beratung in Sachen Elterngeld wünscht, der sollte darum lieber einen Elterngeldberater um Aufklärung bitten. Warum das im Übrigen so ist, erfahren Sie im nächsten Artikel.

So stellen Sie einen Antrag auf Elterngeld

Ein Antrag auf Elterngeld sollte direkt nach der Geburt eines Kindes an die zuständige Elterngeldstelle geschickt werden. Erst nach der Geburt liegen Ihnen nämlich die wichtigsten Dokumente für das Elterngeld vor: Die Geburtsbescheinigung und die Geburtsurkunde. Diese beiden Dokumente erhalten Sie zusammen beim Standesamt.

Den Antrag müssen nun beide Elternteile unterschreiben. Das gilt natürlich selbst dann, wenn nur ein Elternteil das Elterngeld beantragt. Allerdings gelten hier auch Ausnahmen für alleinerziehende Eltern mit alleinigem Sorgerecht für den Nachwuchs.

Diese Fristen müssen beim Elterngeld beachtet werden

Das Elterngeld kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden. Also insgesamt so lange, wie ein Bezug des Elterngeldes an sich vollzogen werden kann.

Beachten Sie hier allerdings, dass das Elterngeld nur bis zu 3 Monate rückwirkend nach Antragstellung gezahlt wird. Sie sollten sich somit in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig um die Antragstellung bei der zuständigen Elterngeldstelle bemühen.

Übrigens: Für die Antragstellung ist nicht das Geburtsdatum entscheidend, sondern das Datum, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.

Wo findet man die Antragsformulare für das Elterngeld?

In Deutschland hat jedes Bundesland eigene Antragsformulare für das Elterngeld. Zum Teil gibt es sogar in den einzelnen Bundesländern selbst nochmals unterschiede zwischen einzelnen Elterngeldstellen und deren Antragsformularen.

Auch die Vordrucke für Arbeitgeberbescheinigungen, Verdienstbescheidungen oder Bescheinigungen zum Ausfüllen durch die Krankenkasse oder die Meldebehörde können von Stelle zu Stelle variieren.

Tipp: Das entsprechende Formular zur Beantragung des Elterngeldes können Sie mithilfe einer kleinen Recherche im Netz ausfindig machen. Meist sind die Trefferergebnisse so gut ausgewertet und platziert, dass Sie ganz oben bei den Suchergebnissen schon die Seiten mit den für Sie richtigen Antragsformularen finden können.

Welche Elterngeldstelle ist für Sie zuständig?

Auch hier gibt es leider von Bundesland zu Bundesland kleine Unterschiede. Jedes Bundesland teilt andere Stellen für die Bearbeitung der Elterngelder ein. Diese arbeiten dann beispielsweise zentral, so wie die L-Bank in Baden-Württemberg in Karlsruhe. Teilweise sind die Elterngeldstellen aber auch den Wohnbezirken zugeordnet.

Das funktioniert dann beispielsweise so, dass hier die Jugendämter für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig sind. So ist es unter anderem in Berlin der Fall.

Wichtig für Antragsteller ohne aktuellen Wohnsitz in Deutschland

Antragsteller ohne einen aktuellen Wohnsitz in Deutschland müssen für die Ermittlung der zuständigen Elterngeldstelle auf den Sitz des Arbeitgebers oder auf den letzten gemeldeten Wohnsitz der Eltern in Deutschland zurückgreifen.

Welche Unterlagen braucht die Elterngeldstelle von Ihnen?

Damit Ihr Antrag auf Elterngeld auch möglichst schnell von der Elterngeldstelle bearbeitet werden kann, sollten Sie schon gleich zu Beginn alle wichtigen Unterlagen parat haben, die für den Antrag wichtig sein könnten.

Das spart der Elterngeldstelle eine ganze Menge Arbeit und hilft Ihnen außerdem dabei, Ihren Elterngeldbescheid zu erhalten.

Hier soll Ihnen die nachfolgende Liste helfen:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ im Original
  • Babys, die außerhalb Deutschlands in einem Land der europäischen Union geboren wurden, brauchen nur eine Kopie vom
  • Personalausweis oder vom Reisepass sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde
  • Eine Kopie des Personalausweise oder vom Reisepass von beiden Elternteilen und dem aktuellen Aufenthaltstitel
  • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung
  • Einkommensbescheide für den Bemessungszeitraum
  • Nachweis über die Elternzeit, die vom Arbeitgeber gewährt wurde
  • Eventuell Nachweise über den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen
  • Eventuell einen Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld wegen einer durch die Schwangerschaft bedingten Krankheit, dazu ein ärztliches Attest
  • Eventuell einen Bewilligungs- und Aufhebungsbescheid über Einkommensersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder den Kinderzuschlag
  • Eventuell Elterngeldbescheide für bereits ältere Geschwisterkinder, sofern der Bezug in den Bemessungszeitraum für das Baby hineinreicht
  • Eventuell einen Nachweis (zum Beispiel eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine Selbsteinschätzung) für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit während des Elterngeldbezuges

Wichtig: Manchmal können in bestimmten Fällen auch ganz bestimmte Unterlagen von der Elterngeldstelle eingefordert werden, die hier nicht aufgeführt sind. Das kommt immer auf den Einzelfall selbst an.

Bildquelle: © mmphoto – Fotolia.com

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