Kündigung am

Wer auf der Suche nach einem Energiediscounter ist, der sowohl Strom, Ökostrom, Gas und klimaneutrales Gas anbietet, landet möglicherweise bei Eprimo.
Eprimo gehört zur RWE Vertrieb AG, sitzt in Neu-Isenburg und hat aktuell mehr als 100.000 Kunden.

Sollte man mit seinem Anbieter aber auf die Dauer nicht mehr zufrieden sein, ist in Bezug auf einen Wechsel Gedanken-Machen angesagt.

Falls man bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, kündigt der neue Anbieter für einen bei Eprimo; ansonsten muss man diese Aufgabe selbst übernehmen.

Und das funktioniert für Gas- wie für Stromkunden wie folgt…

Übersicht:

  • Kündigungsfristen
  • Besonderheiten beim Anbieterwechsel
  • Sonderkündigungen
  • Kündigungsform

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Kündigungsfristen

Grundsätzlich ist die Beendigung des Strom- und / oder Gasvertrags nach einer einmonatigen Frist zum Ende des Kalendermonats hin möglich.
Hat man beim Vertragsabschluss nicht auf das Basismodell gesetzt, sondern eine Sonderregelung vereinbart, hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen. Denn dort findet man die individuellen Laufzeiten und Kündigungsfristen auf jeden Fall.

Besonderheiten beim Anbieterwechsel

Sobald man sich für einen neuen Anbieter entscheidet und mit ihm einen Vertrag eingeht, kündigt dieser im Normalfall den alten Kundenvertrag bei Eprimo selbst. Im Rahmen einer fristgerechten Kündigung braucht man also eigentlich nichts zu machen – eine Kündigung durch den Kunden könnte sogar eher dazu führen, dass die beiden Kündigungen für verwaltungstechnischen Chaos sorgen….

Sonderkündigungen

Wie bereits angedeutet, beträgt die reguläre Kündigungsfrist einen Monat.

Verkürzende Ausnahmen akzeptiert Eprimo dann, wenn der Kunde aufgrund eines Umzugs kündigt oder Eprimo selbst de Preise erhöht.

Im Falle eines Umzugs ist eine Kündigung vierzehn Tage vor Ende des Kalendermonats möglich, wobei Eprimo die neue Anschrift für die Schlussabrechnung benötigt.

Bei einer Preiserhöhung innerhalb der abgemachten Laufzeit kann jeder Kunde, der damit nicht einverstanden ist, eine fristlose Kündigung einreichen.

Diese ist direkt ab dem Eintreff-Datum bei Eprimo gültig und unterliegt keiner Frist. Wichtig ist jedoch, dass sie spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung beim Unternehmen vorliegt, weil Eprimo ansonsten davon ausgeht, dass man die Preiserhöhung akzeptiert hatte.

Kündigungsform

Bei der Form der Kündigung zeigt sich Eprimo von seiner kundenfreundlichen Seite: Laut den AGB akzeptiert das Unternehmen alle Kündigungen, die sämtliche relevante Daten enthalten (insbesondere das Kündigungsdatum und die Kunden- beziehungsweise Vertragsnummer) und per Post, E-Mail oder Fax verschickt werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, weil er dem E-Mail-System nicht so recht traut, macht mit einer schriftlichen Kündigung inklusive einer Bestätigungsanfrage garantiert nichts falsch.

Hier alle wichtigen Kontaktdaten:

Eprimo GmbH
Flughafenstraße 20
63263 Neu-Isenburg
FAX: 069 / 697670111

Übrigens: Wem das selbstständige Entwerfen einer Kündigung zu zeitaufwändig ist, braucht sich damit nicht lange herumzuschlagen – Eprimo nimmt auch geprüfte Online-Kündigungsformulare von seriösen Drittanbietern an, wenn diese korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind.

Bildquelle: © denisismagilov – Fotolia.com

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