RechnerSteuer am

Sie sind allemal im Vorteil, wenn Sie sich schon rechtzeitig mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen. Hierfür gibt es Online Erbschaftsteuerrechner, die Ihnen eine erstklassige Hilfe bei der Berechnung sein können. Was Sie alles über das Thema Erbschaftsteuer- und Erbschaftsteuerrechner wissen sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Die Erbschaftsteuer
  • Die Erbschaftsteuererklärung
  • Unterlagen für eine Erbschaftsteuererklärung
  • Die Erbschaftsteuer Freibeträge
  • Was sind Nachlassverbindlichkeiten?
  • Erbschaft von Immobilien
  • Wie wird mit dem eigenen Haus verfahren?
  • Das Betriebsvermögen
  • Die Reduzierung der Erbschaftsteuer
  • Der Erbschaftsteuerrechner

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Erbschaftsteuer-Rechner:


Die Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer unterliegt einer Progression. Das ist nichts anderes, als auch schon bei der Einkommensteuer angewandt wird. Hier greift dann der Härteausgleich. Für Sie bedeutet das, grob gesagt, eine Minimierung der zu zahlenden Erbschaftsteuer. Für den Härteausgleich gibt es Grenzwerte. Die Berechnung einiger Erbschaftsteuerrechner berücksichtigen die Härtformel und Sie erhalten einmal das rechnerische Ergebnis der Erbschaftsteuer und einmal die reduzierte Angabe durch den Ausgleich.

Die Erbschaftsteuererklärung

Ab dem 01.01.2009 unterliegt die Erbschaft der neuen Erbschaftsteuerreform. Wenn Sie im Erbfall einen, der Erbschaftsteuer unterliegenden, Erwerb haben, müssen Sie diesen mit einer Frist von drei Monaten dem Finanzamt anzeigen und sind verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Die Erbschaftsteuererklärung wird vom Finanzamt ausgegeben und ist mit einem Monat befristet.

Die Unterlassung der Anzeige wird mit Gelbbuße geahndet oder bei vorsätzlicher Verkürzung der Erbschaftsteuer auch mit einer Strafe wegen Steuerhinterziehung. Verschaffen Sie sich deshalb einen Überblick mit dem Erbschaftsteuerrechner und nehmen Sie sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zur genauen Bearbeitung Ihres Falls.

Unterlagen für die Erbschaftsteuererklärung

Für die Erbschaftsteuererklärung bedarf es umfangreicher Unterlagen, die eingereicht werden müssen. Eine genaue Liste ist teilweise bei den Erbschaftsteuerrechnern einzusehen. Werfen Sie einen Blick in den Umfang der Liste. Es ist oftmals einfacher, viele dieser Unterlagen noch vor dem Erbfall zusammen zu stellen.

Sie müssen detaillierte Informationen über den Erblasser vorweisen und Angaben zu den Erben machen. Weiterhin ist eine Auflistung der Schenkung der letzten zehn Jahre wichtig. Nachlassverbindlichkeiten, Erbfallkosten müssen angegeben werden und Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche sind von Interesse. Selbstverständlich ist die Auflistung der hinterlassenen Vermögenswerte ebenso bedeutsam.

Die Erbschaftsteuer Freibeträge

Im optimalen Fall machen sich die Erblasser und die Erben schon vor dem Erbenfall Gedanken, die Erbschaftsteuerfreibeträge voll auszuschöpfen. Doch auch im Nachhinein gibt es eine Reihe an Gestaltungsmöglichkeiten diesbezüglich.

Das Thema Erbschaftsteuerfreibeträge ist ein sehr umfangreiches Gebiet und ist bei den Erbschaftsteuerrechnern meistens in einer ausführlichen Rubrik hinterlegt.

Allgemein kann für die Berechnung gesagt werden, dass die persönlichen Erbschaftsteuerfreibeträge zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht liegen. Bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht gilt ein Erbschaftsteuerfreibetrag von 2000 Euro. In diesem Fall sind Sie mit einer Beratung bei einem Fachmann auf der besseren Seite.

Was sind Nachlachverbindlichkeiten

Im Falle eines Erbes, erhalten Sie nicht nur alle Vermögenswerte, sonder auch die Schulden des Erblassers. Diese Schulden werden als Nachlassverbindlichkeiten bezeichnet. Das betrifft auch den auszuzahlenden Pflichtteil. Diese Verbindlichkeiten müssen allerdings in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Vermögen stehen, das besteuert wird.

Darlehensverbindlichkeiten, Steuerschulden des Erblassers oder auch Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten gehören beispielsweise zu den Nachlassverbindlichkeiten. Diese sind im dem vorgegebenen Feld im Erbschaftsteuerrechner einzutragen, damit die Berechnung vorgenommen werden kann.

Erbschaft von Immobilien

Bei der Erbschaftsteuer werden seit 2009 Immobilien nahe dem Verkehrswert angesetzt. Für die Bewertung der Immobilie gibt es unterschiedliche Verfahren. Hier wird nach Art der Immobilie unterschieden und nach dem Ertragswertverfahren. Weiterhin entscheiden bei der Bewertung der Immobilie Sachwertverfahren oder auch Vergleichswertverfahren.

Als Grundlage wird für vermietete Grundstücke einen Bewertungsabschlag von 10% gewährt. Die Verbindlichkeiten hingegen, die mit dem Erbe der Immobilie in Zusammenhang stehen, sind lediglich mit 90% abzugsfähig. Hier ist es wichtig zu wissen, dass im Erbschaftsteuerrechner unterschieden wird, und zwar einerseits die allgemeinen Verbindlichkeiten und andererseits die Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie stehen.

Wie wird mit dem eigenen Haus verfahren?

Bei dem eigenen Familienheim gibt es besonderer Regelungen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nach dem Erbe des Hauses noch mindestens zehn Jahre dort wohnen bleiben, können Sie von der Erbschaftsteuer befreit werden.

Dies gilt für den überlebenden Ehegatten genauso, wie für den eingetragenen Lebenspartner. Deshalb tragen Sie im Erbschaftsteuerrechner den Verkehrswert des Familienheimes abzüglich der Verbindlichkeiten ein. Alle anderen Immobilien werden mit dem Verkehrswert in der Berechnung der Erbschaftsteuer angesetzt.

Das Betriebsvermögen

Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen ist eine derart lange und komplizierte Regelung, die Sie, im Bedarfsfall, dem Fachmann überlassen sollten. Hier geht es um Verkehrswerte aus Verkäufen unter fremden Dritten und die Verschonung des Betriebsvermögens, sowie um Begrifflichkeiten, wie Regelverschonung und Verschonungsoption. Sollten Ihnen die Summen bekannt sein, können Sie diese im Bedarfsfall in den Erbschaftsteuer-Rechner einfügen.

Die Reduzierung der Erbschaftsteuer

Damit Sie rechtzeitig die Erbschaftsteuer reduzieren, gibt es eine Reihe von gangbaren Möglichkeiten, die Sie vor dem Erbfall nutzen können. So können Sie beispielsweise mit einer Schenkung alle zehn Jahre die persönlichen Freibeträge ausnutzen.

Sie haben auch die Gestaltungsmöglichkeit, die umgewandelten Vermögenswert in Betriebswerte zu übertragen. Auf diese Weise können Sie die dortigen Steuervergünstigungen ausschöpfen. Ein Blick in den Erbschaftsteuerrechner lohnt sich also. Hier können Sie die passenden Informationen zu dem Thema lesen.

Der Erbschaftsteuerrechner

Mit dem Erbschaftsteuerrechner können Sie Online die Erbschaftsteuer berechnen. Das geht für Erbfälle ab dem Jahr 2010. Für den Erbschaftsteuerrechner und die damit verbundene Richtigkeit der Berechnung kann aber keine Haftung übernommen werden. Er bietet aber im Fall einer Erbschaft einen guten Überblick über die anfallenden Steuern und Sie können sich besser orientieren. Nicht alle Fälle lassen sich mittels Erbschaftsteuerrechner abdecken.

Das Thema Erbschaftsteuer ist ein weit reichendes Gebiet, deshalb ist in besonderen Fällen der Steuerberater oder der Fachanwalt der richtige Ansprechpartner. Es sind Fristen und Behaltefristen zu beachten, über die Sie Kenntnis haben sollten, um eventuelle Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Bildquelle: © MIGUEL GARCIA SAAVED – Fotolia.com

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