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Das Steuerrecht ist in unserem Sozialstaat eng mit dem Sozialhilferecht verknüpft. Aus diesem Zusammenhang heraus müssen existenzsichernde Aufwendungen für die Wahrung der Mindestvoraussetzung eines menschenwürdigen Daseins steuerfrei bleiben. Somit ist die Erhöhung des Grundfreibetrages von verschiedenen Komponenten abhängig und einige wissenswerte Detail damit verbunden.

Übersicht

  • Der Grundfreibetrag
  • Die Basis des Grundfreibetrages
  • Was versteht man unter Bildung und Teilhabe?
  • Wie erfolgt eine Erhöhung des Grundfreibetrages?
  • Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
  • Ein Überblick über die Erhöhung des Grundfreibetrages seit der Einführung des Euros
  • Wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt
  • Ein anschauliches Beispiel zur Verdeutlichung des Grundfreibetrages
  • Was Sie noch wissen sollten

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Der Grundfreibetrag

Der Staat hat ein Existenzminimum festgelegt. Damit ist der finanzielle Bedarf gemeint, den Sie zum Leben brauchen, um sich die nötigsten Dinge leisten zu können. Zu den nötigsten Dingen des Lebens gehören die Nahrung, die Kleidung, die Wohnung und die medizinische Notfallversorgung.

Damit dieses Existenzminimum nicht mit Steuern belastet wird, gibt es in Deutschland den Grundfreibetrag. Der Staat sichert somit einen festen steuerfreien Betrag für Einkommensteuerpflichtige. Somit ist gewährleistet, dass Menschen, die arbeiten gehen, sich mit den lebensnotwendigen Dingen versorgen können. Warum der Grundfreibetrag immer wieder erhöht wird, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

Die Basis des Grundfreibetrages

Damit die Höhe des Grundfreibetrages für das Existenzminimum festgelegt werden kann, orientiert man sich an dem sozialhilferechtlich definierten Existenzminimum. Das bedeutet, dass geltende Sozialhilferecht ist die Basis, auf der das sächliche Einkommen, das steuerfrei zu stellen ist, ermittelt wird. Dieses darf mit dem Grundfreibetrag wohl überschritten, aber nicht unterschritten werden.

Das ist dann die Grundlage, um den Menschen von Ihrem Verdienst im Minimum ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.

Zur Berechung des Grundfreibetrages dienen aus dem Sozialhilfegesetz folgende Ausgangspunkte:

Der Regelbedarf

  • Die Kosten der Unterkunft, gemessen an der Bruttokaltmiete in angemessener Höhe
  • Die Heizkosten einschließlich der Kosten für Warmwasserbereitung
  • Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Bei einer Erhöhung des Grundfreibetrages gelten auch die oben erwähnten Komponenten als Basis.

Was versteht man unter Bildung und Teilhabe?

Unter Bildung und Teilhabe versteht man ein festgelegtes Angebot, das ausreichende Hilfe für Bedürftige bieten soll. Dazu gehören Sach- und Geldleistungen, die Kindern zu Verfügung stehen, die mit dem Existenzminimum leben müssen. Diese Leistungen werden bei der Berechnung des Grundfreibetrages und auch bei der Erhöhung des Grundfreibetrages mit berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel der Schulbedarf, Ausflüge, Schul- und Kitareisen und Lernförderung.

Wie oft erfolgt eine Erhöhung des Grundfreibetrages?

Mit der Erhöhung des Grundfreibetrages und mit dem ganzen Thema Existenzminimum muss sich das Bundeskabinett alle zwei Jahre auseinandersetzen. Dabei legen sie dann fest, ob der Grundfreibetrag überhaupt steigen muss und auch wann er steigen muss. Aufgrund der Teuerungsrate von Lebensmitteln und Wohnraum, muss auch das Existenzminimum im gleichen Verhältnis steigen.

Das kann zur Not auch rückwirkend geschehen, um den Menschen das Nötigste zu sichern. So wurde beispielsweise die letzte rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrages im Juli 2015 für den 1. Januar des gleichen Jahres beschlossen. Eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrages wurde für den 01. Januar 2016 besiegelt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Nach der letzten Erhöhung liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei monatlich 721 Euro, die für die Sicherung der Existenz benötigt werden. Somit können Sie als Single jährlich bis 8.652 Euro verdienen, ohne mit einer steuerlichen Belastung belegt zu werden. Ehepaaren dürfen von der doppelten Summ ausgehen, die sie als Sicherung der lebensnotwendigen Dinge benutzen dürfen.

Das sind dann monatlich 1.442 Euro oder jährlich gesehen 17.304 Euro seit Januar 2016. Damit Sie jetzt aber nicht nur mit einzelnen Zahlen umgehen müssen, können Sie in einem folgenden Kapitel, anhand eines anschaulichen Beispiels, besser ersehen, wie der Grundfreibetrag angewendet wird.

Ein Überblick über die Erhöhung des Grundfreibetrages seit der Einführung des Euros

Damit Sie sich einen Überblick über die Erhöhung des Grundfreibetrages machen können, haben wir hier die Erhöhung seit der Einführung des Euro bis zum laufenden Jahr 2016 einmal aufgelistet.

Daraus können Sie auch ersehen, dass der Grundfreibetrag nicht regelmäßig jedes Jahr steigt.

  • 2002 bis 2003 ist der Grundfreibetrag 7.253 Euro
  • 2004 bis 2008 ist der Grundfreibetrag 7.664 Euro
  • 2009 ist der Grundfreibetrag 7.834 Euro
  • 2010 bis 2011 ist der Grundfreibetrag 8.004 Euro
  • 2013 ist der Grundfreibetrag 8.130 Eur0
  • 2014 ist der Grundfreibetrag 8.354 Euro
  • 2015 ist der Grundfreibetrag 8.472 Euro
  • 2016 ist der Grundfreibetrag 8.665 Euro

Wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt

Sollte Ihr Einkommen den erhöhten Grundfreibetrag von 8.652 Euro auch nach dem Abzug von Werbung, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen noch übersteigen, so ist dieser Sockelbetrag trotz dessen steuerfrei gesichert. Steuern werden erst über dem Grundfreibetrag fällig und berechnet.

Ein anschauliches Beispiel zur Verdeutlichung des Grundfreibetrages

Angenommen Sie verdienen monatlich 800 Euro, also 9.600 Euro im Jahr. Sie würden dann über dem erhöhten Grundfreibetrag Steuern bezahlen müssen. Da Sie aber mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen und Dienstkleidung benötigen, können Sie in Ihrer Einkommensteuer Werbungskosten geltend machen, hier beispielsweise 1.300 Euro. Somit liegen Sie dann mit Ihrem zu versteuernden Einkommen von jährlich 8.300 Euro unter dem Grundfreibetrag und sind von der Steuer befreit.

Übrigens: Werbungskosten, Sonderausgaben und besondere Belastungen können Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Darunter fallen zum Beispiel auch Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.

Was Sie noch wissen sollten

Als Familie sind auch die Kinderbetreuungskosten von Ihrem Einkommen steuerrechtlich freizustellen, damit der Bedarf für die Erziehung gedeckt werden kann. Aus dem sogenannte Existenzminumbericht ergibt sich die Höhe des Existenzminimums und auch, ob eine Erhöhung des Grundfreibetrages geboten ist. An diesem Bericht orientiert sich auch das Kindergeld.

Bildquelle: © GordonGrand – Fotolia.com

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