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Urlaub wird definiert als die Zeit, die man regulär mit Arbeiten verbringen könnte, es aber berechtigterweise nicht tut. Im Unterschied zu einer Pause dauert der Urlaub dabei mindestens einen Tag. Was auf den ersten Blick so einfach klingt, bietet im Detail eine ganze Reihe von Fragen. Hier lesen Sie, was Sie zum Thema Erholungsurlaub wissen müssen.

Überblick

  • Urlaub und Erholungsurlaub
  • Regelungen
  • Dauer
  • Länge
  • Planung
  • Verfallender Urlaub
  • Bezahlter und unbezahlter Erholungsurlaub
  • Erholungsurlaub bei Voll- zu Teilzeit
  • Urlaubssperre und Freistellung
  • Arbeiten während des Erholungsurlaubs
  • Urlaub widerrufen
  • Erholungsurlaub beim Arbeitgeber

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Unterschied zwischen Urlaub und Erholungsurlaub

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Urlaub meist als Kurzversion von Erholungsurlaub verwendet. Dabei gibt es neben dem Erholungsurlaub auch noch eine Reihe von anderen Urlaubsarten. Dazu gehören beispielsweise der Bildungsurlaub, der Erziehungsurlaub und viele weitere.

Regelungen für den Erholungsurlaub

Der Sinn des Erholungsurlaubs ist es, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte zu regenerieren, so dass ein Arbeitnehmer nicht in seiner Leistung nachlässt. Die genauen Vorgaben, wann, wie oft und wie lange Erholungsurlaub gewährt werden sollte, hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Dabei spielt das Alter eine Rolle aber auch die Tätigkeit und persönliche Voraussetzungen wie zum Beispiel eine Behinderung. Im Laufe der Zeit wurden die Regeln für den Erholungsurlaub immer weiter zu Gunsten der Arbeitnehmer geändert. Während früher oftmals nur Sonn- und Feiertage zur Erholung genutzt werden konnten, kann man sich den Erholungsurlaub heutzutage weitgehend frei einteilen.

Dauer des Erholungsurlaubs

Der Arbeitsvertrag bestimmt, wie lange ein Erholungsurlaub dauert. Dabei gelten aber bestimmte Mindestansprüche und feste Werte in verschiedenen Tarifverträgen.

24 Werktage sind die Regel für die meisten Arbeitnehmer. Da Samstage zu den Werktagen zählen, kann man de facto 20 Tage im Jahr Urlaub nehmen. Schwerbehinderte erhalten weitere fünf Tage. Für jugendliche Arbeitnehmer kann die Zeit des Erholungsurlaubs bis zu 30 Tage betragen.

Länge des Erholungsurlaubs

Um eine ausreichende Erholungsphase zu ermöglichen, sollte ein Arbeitgeber seinen Angestellten mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub gewähren. Wenn ein Arbeitnehmer kein volles Jahr bei einer Firma arbeitet, hat er pro Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Planung des Erholungsurlaubs

Grundsätzlich kann ein Angestellter frei entscheiden, wann er seinen Urlaub nehmen möchte. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen. Wenn es wichtige betriebliche Gründe gibt, kann der Urlaub verweigert werden. So gehen zum Beispiel in der Hochsaison die Bedürfnisse des Arbeitgebers vor. Außerdem hat man darauf zu achten, dass der Urlaub intern mit anderen Arbeitnehmern abgestimmt wird.

Bei Lehrern liegt der Urlaub grundsätzlich in der Ferienzeit.

Verfallender Urlaub

Der Erholungsurlaub verfällt, wenn er nicht bis zum Jahresende genommen wurde und keine besonderen Gründe vorliegen. Bei Arbeitsunfähigkeit verfällt der Urlaub erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres. Im Arbeitsvertrag werden die Bestimmungen dazu, wann der Anspruch auf Urlaub verfällt, genauer geregelt.

Unter bestimmten Umständen kann Urlaub, der nicht wahrgenommen wurde, ausgezahlt werden.

Bezahlter und unbezahlter Erholungsurlaub

Das Gesetz sieht vor, dass während des Erholungsurlaubs das Gehalt in voller Höhe weiter gezahlt wird. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können jedoch zusätzlich unbezahlte Urlaubstage vereinbaren. Wenn der Urlaub laut ärztlichem Attest der Erholung von einer Verletzung oder Krankheit dient, so kann er nicht auf die bestehenden Urlaubsansprüche angerechnet werden.

Eine weitere Möglichkeit ist ein so genanntes Sabbatjahr, bei dem nach einem Jahr mit regulärer Arbeitszeit und halbem Lohn ein Jahr lang weiterhin der halbe Lohn gezahlt wird, ohne dass der Angestellte eine Arbeit ausführt.

Erholungsurlaub bei Voll- zu Teilzeit

Der Urlaub richtet sich nach den Arbeitstagen. Deshalb spielt es keine Rolle, ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wird. Für die Lohnfortzahlung im Urlaub wird das Gesamtentgelt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dieses wird durch die Anzahl der Arbeitsstunden in diesen 13 Wochen geteilt. Damit kommt man auf den ausschlaggebenden Stundenlohn.

Urlaubssperre und Freistellung

In der Regel gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor man einen Urlaub antreten kann. In vielen Fällen zeigen sich die Arbeitgeber aber kulant und gewähren in wichtigen Fällen Erholungsurlaub, wenn der Sonderurlaub nicht reicht.

Beim Ende eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung, die durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, wird der Beschäftigte in vielen Fällen von der Arbeit freigestellt. Welchen Einfluss das auf den verbleibenden Urlaubsanspruch hat, muss im Einzelfall geklärt werden.

Arbeiten während des Erholungsurlaubs

In der Regel greifen Arbeitgeber nicht in die Urlaubsgestaltung ein. Wenn dadurch aber der eigentliche Sinn des Urlaubs verletzt wird, kann das Folgen haben. Ist ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub durch eigenes Verschulden nicht in der Lage, seine Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen, kann der Arbeitgeber unter Umständen Schadenersatz von ihm fordern.

Urlaub widerrufen

Nur wenn gravierende Schäden für das Unternehmen drohen, kann ein Arbeitgeber einen bereits gewährten Urlaub widerrufen. Er muss dann die Kosten übernehmen, die durch eine Stornierung der Reise oder Unterkunft entstehen. Darüber hinaus sollte man bedenken, dass eine Wiederberufung des Urlaubs auch negative Folgen für die Motivation und das Vertrauensverhältnis mit sich bringt.

Erholungsurlaub beim Arbeitgeber buchen

Einige Großkonzerne bemühen sich darum, ihren Angestellten eine komplett Versorgung zu geben, die neben einer eigenen Versicherung auch Möglichkeiten zur Urlaubsgestaltung umfasst. Die Arbeitnehmer profitieren von den geringen Preisen, während die Arbeitgeber sich sicher sein können, dass ihre Angestellten sich optimal erholen können.

Was früher nur den großen Konzernen vorbehalten war, setzt sich auch immer mehr bei kleineren Unternehmen durch. Vom firmeneigenen Ferienhaus bis zum Tag der offenen Tür, an dem die Angestellten nicht wie gewohnt arbeiten müssen, gibt es dabei die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten.

Bildquelle:  © Thomas Reimer – Fotolia.com

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