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Aufgrund einer Klage ist jetzt in letzter Instanz vom Europäischen Gerichtshof entschieden worden, dass EU Ausländer keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Worin die Klage begründet liegt und was Sie über die Hintergründe wissen sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Was unter Hartz IV verstanden wird
  • Was Hartz IV beinhaltet
  • Die Klage und die Hintergründe
  • Was dem Urteil inbegriffen ist
  • Wie die Politik zu dieser Klage steht
  • Flüchtlinge und Hartz IV

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Was unter Hartz IV verstanden wird

Damit Sie die Beweggründe, warum EU Ausländer keinen Anspruch auf Hartz IV haben, in der Gesamtheit besser beurteilten können, hier eine kurze Beschreibung, was genau unter Hartz IV verstanden wird.

Hartz IV ist der Zusammenschluss von Sozialhilfe und der vormals genannten Arbeitslosenhilfe. Das Konzept des Zusammenschlusses diente dazu, Arbeitslosenzahlen zu senken und Langzeitarbeitslose zeitnah einzugliedern. Die heutigen Jobcenter sind mit Gründung der Reform entstanden, genauso wie Besiegelung der Einführung der Geringbeschäftigten. Der Bedarf von Hartz IV ist als Sozialleistung nach dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet.

Was Hartz IV beinhaltet

Hartz IV ist eine Regelleistung, die das Existenzminimum sichern soll. Von dieser Aussage ausgehend, könnet man meinen, dass EU Ausländer auch Hartz IV beantragen können. Doch der Europäische Gerichtshof hat anders entschieden.

Hartz IV steht mit einem Regelsatz erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu, die nach Erhalt von Arbeitslosengeld I dem Arbeitsmarkt mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen.

Hartz IV ist eine finanzielle Sozialleistung, die um angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ergänzt wird. Somit deckt Hartz IV lebenswichtige Ausgaben als Pauschalleistung ab. Die Kosten für den Bedarf an Hausrat und Kleidung und auch Strom müssen von dem Pauschalbetrag mit bestritten werden.

Die Klage und die Hintergründe

Aufgrund der Klage einer Bosnischen Familie mit schwedischer Staatsbürgerschaft hat die Gerichtsbarkeit entschieden, dass EU Ausländer keinen Anspruch auf Hartz IV haben.

Die Klage kam zustande, da der Familie die soziale Unterstützung vom Arbeitsamt Neu-Köln in Berlin verwehrt wurde. Die Klage wurde vor dem Bundessozialgericht in zweiter Instanz nicht entschieden und landete somit in Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof. Die Richter hier lehnten die Klage ab.

Was dem Urteil inbegriffen ist

Dem Urteil zugrunde liegt die Maßgabe, dass EU Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen oder länger als sechs Monate keine Arbeit gefunden haben, nicht ausgewiesen werden dürfen. Es muss jedoch gesichert sein, dass die Aussichten auf Arbeitsaufnahme gut aussehen und die Bemühungen um Arbeit gegeben sind. Finanzielle Unterstützung muss nicht gewährleistet sein.

Wie die Politik zu dieser Klage steht

Die Politik sieht das Urteil different. Wo Grünen und es als „fragwürdig“ darstellen, das EU Ausländer in einem sozialen Europa kein Hartz IV erhalten, spricht die CDU sich dafür aus, dass Deutschland keine falsche Anreize liefern solle, was die Sozialkasse nicht abfedern könne.

Flüchtlinge und Hartz IV

Flüchtlingen stehen Sozialleistungen zu, die nach 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland bei Bedürftigkeit Hartz IV Niveau erreichen.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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