Experten erklären So soll Hartz IV ausgegeben werden
ArbeitslosHartz 4News am

Zum 1. Januar 2017 wurde der Harzt-IV-Regelbedarf für einen Einpersonenhaushalt um fünf Euro angehoben – er beträgt nun 409 Euro pro Monat.

Sozialverbände sehen die Erhöhung noch lange nicht als ausreichend an. Sie fordern deutlich mehr Stütze für die Sozialhilfebedürftigen. Unter anderem für Tabak und Alkohol – 17 Euro mehr pro Monat fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Dazu fordert der Verband noch einmal 24 Euro mehr für Gaststättenbesuche.

Jährliche Anpassung des Regelbedarfs

Der Regelbedarf für den Hartz-IV-Bezieher wird einmal jährlich angepasst. Die Lebenskosten werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Das Statistische Bundesamt übernimmt dabei die Aufgabe der Ermittlung der Kosten für Kleidung, der Kosten für Essen und für den Haushalt.

Was ist der Regelbedarf?

Im Hartz-IV-Gesetz wird das Arbeitslosengeld II geregelt. Es gilt damit nur für jene Personen, die Arbeitslosengeld-II-berechtigt sind. Die Höhe ergibt sich hierbei aus dem Alter, dem Familienstand sowie den sogenannten Bedarfsstufen.

Das Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Dingen zusammen: Der Regelbedarf soll die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, und Haushaltsenergie decken.

Dann gibt es noch sogenannte Mehrbedarfe. Hier gibt es zum Beispiel einen prozentualen Aufschlag für werdende Mütter, für Alleinerziehende und Minderjährige sowie für behinderte Menschen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden übernommen, wenn sie angemessen sind.

So stellen sich Experten die Ausgaben eines Hartz-IV-Beziehers vor

Die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes basiert auf einer Menge Analysen und Recherchen, die von Experten durchgeführt werden. Die Experten beurteilen verschiedene Lebenshaltungskosten und erwägen dann, wie viel ein Mensch wirklich benötigt, um nach Definition des Existenzminimums über die Runden zu kommen.

Der Regelbedarf 2013 setzte sich beispielsweise so zusammen:

Pro Monat hatte der Bezieher von Hartz IV (in diesem Beispiel ein Einpersonenhaushalt) 137,66 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zur Verfügung. Für Kultur, Unterhaltung und Freizeit soll der Bezieher 37,88 Euro monatlich ausgeben können.

Für die Nachrichtenübermittlung sind monatlich 35,31 Euro vorgesehen. 35,01 Euro pro Monat sind für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung vorgesehen.

34,60 Euro darf der Bezieher von Hartz IV eines Einpersonenhaushaltes für Bekleidung und Schuhe ausgeben. Für Verkehr sind 32,90 Euro vorgesehen. Andere Waren und Dienstleistungen erhalten von den Experten ein Budget von 31,31 Euro monatlich.

Für die Innenausstattung, für Haushaltsgeräte und für die laufende Haushaltsführung sind im Regelsatz 24,34 Euro enthalten und für die Gesundheitspflege 15 Euro. Dann hat der Bezieher je Monat 9,82 Euro für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen sowie 1,01 Euro für Bildungswesen zur Verfügung.

Bildquelle: © racamani – Fotolia.com

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