Familienvater zu Tode geprügelt: Grausame Details!  
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Bonn: Vier junge Männer sollen einen Familienvater bis in den Tod geprügelt haben. Dabei war er zunächst gar nicht das Ziel der jungen Clique…

Männer wollten „Flüchtlinge klatschen“

Am Dienstag wurden die vier Täter von den Richtern verurteilt: Ursprünglich sollen die Männer in Bonn losgezogen sein, um Flüchtlinge zu „klatschen“. Mit dieser Aussage begann bereits am 1. September 2016 der Prozess um einen 40-jährigen Familienvater, der auf tragische Weise zu Tode geprügelt wurde.

Das Landgericht Bonn verurteilte dabei die vier jungen Männer zu einer Gefängnisstrafe zwischen zweieinhalb und vier Jahren.

Grausame Details

Die Details der Tat, die im Laufe der Verhandlungen ans Licht kamen, sind einfach unvorstellbar. Ausgerechnet der jüngste der Täter soll dem Familienvater mit einem finalen Schlag das Leben genommen haben. Der Vater stürze mit dem Hinterkopf ungebremst auf den Asphalt. Zehn Tage lang kämpfte der Vater im Krankenhaus noch um sein Überleben – doch dann starb er aufgrund der heftigen Hirnverletzungen. Der 20-jährige Täter erhält hierfür eine vierjährige Jugendstrafe.

Darum wurde der Familienvater zum Opfer der Gruppe

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter Volker Kunkel noch ein weiteres Mal den Tathergang vom 1. September 2016:

Zu der dramatischen Auseinandersetzung kam es demnach auf einem Parkplatz in Waldbröl im Bergischen Land. Die Vierergruppe soll es an jenem Tag auf drei Asylbewerber abgesehen haben. Doch die Asylbewerber waren schneller als die alkoholisierten Täter und konnten ihnen entkommen. Gefrustet sahen sich die vier jungen Männer nach einem neuen Opfer um.

Genau in diesem Moment tauchte der 40-jährige Familienvater auf, der den Tätern kein Unbekannter war: Die Gruppe hatte bereits Streit mit einem seiner Bekannten. Unvermittelt flogen Beleidigungen durch die Luft. Als der ebenfalls angetrunkene Familienvater nicht gehen wollte, hagelte es schließlich Fäuste.

Alle vier Täter beteiligten sich und schlugen den Mann zu Boden – doch der 40-Jährige stand immer wieder auf und kam zurück. Es soll schließlich der Satz gefallen sein: „Geht mir aus dem Weg, ich will das mit dem klären!“

Nachdem der Familienvater bewusstlos am Boden lag, verschwanden die Täter. Ein Zeuge verständigte umgehend den Notarzt.

Welches Motiv hatten die Angreifer?

Ungebremste Aggressionen oder Freude an Gewalt? In der Urteilsbegründung fielen Phrasen wie „alkoholbedingte Enthemmung“ oder „viele strafrechtliche Vorbelastungen“. Zudem spricht der Richter bei den Heranwachsenden von einer „Reifeverzögerung“. Im Gefängnis solle nun eine „Stabilisierung“ erfolgen. „Wir sehen einen nicht unerheblichen Erziehungsbedarf“ – so zitiert „tag24.de“ den Richter.

Beitragsbildquelle: © Jonathan Stutz – Fotolia.com

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