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Eine ganz besondere Frage beschäftigt derzeit das niedersächsische Finanzgericht: Waren die Kinderfreibeträge von 2014 zu niedrig? Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, können Millionen von Familien eine Rückzahlung für das Jahr erhalten…

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Das Finanzgericht in Niedersachsen verhandelt am Freitag über zwei besonders spannende und ebenso komplizierte Fragen:

  • 1. Waren die Kinderfreibeträge der Bundesregierung im Jahr 2014 zu niedrig?
  • 2. Sind die Kinderfreibeträge überhaupt verfassungskonform?

Hier muss nun die Vorsitzende des 7. Senats, Georgia Gascard, darüber entscheiden, ob die Klage einer verwitweten Mutter abgewiesen oder dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Aber worum ging es überhaupt? Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Themenpunkte…

Was ist der Kinderfreibetrag?

Mit dem Kinderfreibetrag soll es Eltern möglich gemacht werden, einen bestimmten Teil ihres Einkommens steuerfrei zu belassen. Durch die damit verbundene Steuerentlastung soll das Existenzminimum der Kinder abgesichert werden.

Der aktuelle Kinderfreibetrag liegt bei 2.304 Euro pro Elternteil im Jahr. Isabel Klicke vom Bund der Steuerzahler erklärte dazu, dass der Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werde. Liegt die sich hierdurch ergebene Steuerersparnis allerdings unter dem Betrag, den man durch das Kindergeld erhalten würde, so wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt.

Worum ging es in der Verhandlung?

Die Bundesregierung legt in regelmäßigen Abständen die neuen steuerlichen Freibeträge sowohl für Erwachsene als auch für Kinder im sogenannten Existenzminimumbericht fest. Dieser Bericht sah im Jahr 2014 vor, dass der sächliche Kinderfreibetrag bei 4.440 Euro pro Kind liegen sollte, was 2.220 Euro je Elternteil je Kind ergeben würde. Allerdings hatte der Gesetzgeber diese Ankündigung dann später nicht umgesetzt.

Hier erklärte das Niedersächsische Finanzgericht folgendes: „Die Kinderfreibeträge sind vielmehr erst ab dem Veranlagungszeitraum 2015 angehoben worden.“ Im Jahr 2014 verblieb der Betrag jedoch bei 4.368 Euro und somit unter den eigenen Vorgaben.

Hiergegen hatte bereits eine Mutter von zwei Kindern im Alter von 16 und 21 Jahren geklagt. Ihr seien im Jahr 2014 dadurch insgesamt 820 Euro an Steuervergünstigungen verloren gegangen.

So ging es weiter im Fall

Derzeit sieht es stark danach aus, dass die Vorsitzende bei der Verhandlung am Freitag noch grundsätzlichere Punkte prüfen würde. Es scheint, als habe das Gericht noch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrags – dies teilte ein Sprecher vor einigen Monaten mit.

Die Zweifel werden durch das Gericht damit begründet, dass unterhaltspflichtige Eltern, deren erwachsene Kinder in der Ausbildung sind, weniger Steuerentlastungen erhalten als Eltern, deren Kinder gar nichts machen.

Für den ersten Fall berücksichtigt man für die Einkommenssteuer bis zum 25. Lebensjahr der Schützlinge den niedrigeren Kinderfreibetrag. Im zweiten Fall gilt hingegen bereits der eigentlich für Erwachsene angesetzte Grundfreibetrag.

Eine mögliche Rückerstattung für Millionen von Eltern

In der ersten Klage ging es darum, ob die Bundesregierung möglicherweise gegen das Grundgesetz verstoßen haben könnte. Ein entscheidendes Urteil kann vom niedersächsischen Finanzgericht hierbei allerdings nicht gefällt werden. Die Klage kann nur abgewiesen oder aber zur Beratung mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt werden. Die zweite Möglichkeit ist laut Isabel Klocke die wahrscheinlichere.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Freibeträge am Ende für zu niedrig halten, könnten Millionen Eltern von dieser Entscheidung profitieren. Es würde für sie dann nämlich eine Rückerstattung für das Jahr 2014 folgen. Viele Eltern dürfte diese Entscheidung also freuen…

Bildquelle: © cevahir87 – Fotolia.com

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