FamilieMütterNews am

Gerade Alleinerziehende haben es nicht leicht. Deswegen gibt es für sie besondere Unterstützung in vielen verschiedenen Formen. In diesem Artikel haben für Sie die unterschiedlichen finanziellen Hilfen und Unterstützungen für Alleinerziehende zusammengetragen und dazu die wichtigsten Informationen sorgfältig recherchiert . heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Alleinerziehend in Deutschland
  • Finanzielle und weitere Hilfen für Alleinerziehende

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Alleinerziehend in Deutschland

Jeder Alleinerziehende kennt den tückischen Teufelskreis: man möchte arbeiten, um mehr Geld für den Nachwuchs und sich zu verdienen, aber der Arbeitgeber ist skeptisch oder aber es gibt keine passende Betreuung für das Kind… Die Folge beziehungsweise der häufig einzige Ausweg ist, dass man also beim Kind bleibt und doch nicht mehr verdienen kann. Und das wiederum bedeutet in der Regel finanzielle Probleme. Kein Wunder also, dass viele Alleinerziehende ohne die Hilfe von außen nicht über die Runde kommen können.

Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende

Eine Untersuchung ergab, dass es im Jahr 2013 etwa 385.000 alleinerziehende Väter und sage und schreibe 2.294.000 alleinerziehende Mütter in Deutschland gab. Die Gesamtzahl der Alleinerziehenden ist seit Jahren sogar wachsend – auch wenn nur wenig. Unglaublich, wenn man die Alleinerziehenden in Deutschland in Relation zur Gesamteinwohnerzahl betrachtet.

Wenn Sie also auch zu den alleinerziehenden Elternteilen gehören, können Sie beruhigt sein – Sie sind längst nicht allein mit dem Problem. Es gibt viele Eltern mit denselben Problemen wie Sie.

Immer mehr politisches Engagement

Auch die Politik ist sich dessen bewusst, weshalb es besonders viele Extra-Regelungen für Alleinerziehende gibt sowie jede Menge Unterstützung auf politischer Ebene.

Finanzielle und weitere Hilfen für Alleinerziehende

Da gerade die finanzielle Situation von Alleinerziehenden in der Regel nicht gerade gut aussieht, hat die Politik hier besondere Regelungen getroffen, welche die finanzielle Situation etwas verbessern sollen.

Hier haben Sie einen kurzen Überblick:

Wie Sie sicher unschwer erkennen können, gibt es doch mehr Hilfe für Alleinerziehende oder allgemein auch für Eltern, als man glauben mag…

Die wichtigsten finanziellen Hilfen für Alleinerziehende möchten wir deswegen in den folgenden Abschnitten noch einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Die wichtigsten finanziellen Hilfen für Alleinerziehende

In den nächsten Abschnitten haben wir nochmals die wichtigsten finanziellen Hilfen für alleinerziehende Eltern zusammengetragen und möchten diese etwas genauer erläutern:

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden Eltern steht ein sogenannter Entlastungsbetrag zu, der 1.308 Euro pro Jahr beträgt. Automatisch berücksichtigt wird dieser in der Steuerklasse II, in welcher die meisten Alleinerziehenden angesetzt werden. Wer in der Steuerklasse II ist, zahlt deswegen für das laufende Jahr schon weniger Steuern.

Alleinerziehende in der Steuerklasse V sollten eine getrennte steuerliche Veranlagung beantragen. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn man auf Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosengeld I angewiesen ist, weil hier die Berechnung anhand des Nettoeinkommens erfolgt, welches in der Steuerklasse V eben sehr niedrig ist.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist, kann außerdem einen sogenannten Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn der Vater den Unterhalt nur unregelmäßig oder auch gar nicht zahlt. Alternativ hat man auch einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt unter dem Mindestunterhalt liegt.

Ein Unterhaltsvorschuss kann allerdings nur für Kinder unter 12 Jahren und für maximal 6 Jahre lang beantragt werden. Die Höhe beträgt dabei 133 Euro monatlich für ein Kind bis zum Alter von 6 Jahren und 180 Euro monatlich für ein Kind im Alter von 7 bis 12 Jahren.

Wohngeld

Mit geringem Einkommen können Alleinerziehende auch das Wohngeld beantragen und erhalten, wenn sie ein geringes Einkommen haben und keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten. Auch die Anzahl der Mitglieder im Haushalt ist entscheidend beim Anspruch auf das Wohngeld. Nähere Informationen erhalten Sie entweder bei der kommunalen Wohngeldstelle oder hier auf heimarbeit.de.

Kinderbetreuungskosten absetzen

Gerade für Alleinerziehende ist das Thema Job von existenzieller Bedeutung. Viele Mütter müssen nach der Geburt möglichst schnell wieder in ihren Beruf einsteigen, damit ihnen keine beruflichen Einbußen drohen.

Damit man den Job besser mit der Erziehung verbinden kann, setzen viele Alleinerziehende auf die Kinderbetreuung. Das wirkt sich nicht nur positiv auf das Sozialverhalten des Kindes aus, sondern ist auch eine deutliche Entlastung für den Alleinerziehenden.

Die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder können Sie von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel für die Kosten von Kindergärten, Schulhorten oder Kindertagesstätten. Je nach Einkommen und Wohnort können diese zwischen 0 und 600 Euro pro Monat abgesetzt werden.

Mutterschaftsgeld

Während der Zeit des Mutterschutzes können Sie das Mutterschaftsgeld als eine Lohnersatzleistung erhalten.

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben längst nicht nur berufstätige Mütter, sondern sogar studierende Mütter oder Mütter, die sich in einer Ausbildung befinden. Sogar arbeitslose Mütter können das Elterngeld bekommen. Dieses beträgt zwischen 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat.

Tipp: Das Elterngeld kann von Alleinerziehenden außerdem länger bezogen werden, nämlich für bis zu 14 Monate.

Kindergeld

Dann steht einem Alleinerziehenden auch für jedes Kind das Kindergeld zu. Das Kindergeld beträgt jeweils 184 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Dann steigt das Kindergeld mit jedem weiteren Kind auf bis zu 215 Euro an.

Kinderzuschlag

Ergänzend zum Kindergeld haben alleinerziehende die Möglichkeit, den Kinderzuschlag zu erhalten. Der Kinderzuschlag ist eine Alternative zum Arbeitslosengeld II und kann ein eignen Fällen sehr nützlich sein. Ob sich dieser für Sie wirklich lohnt, ist von einigen Faktoren abhängig.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine Alternative zum Kindergeld und beträgt insgesamt 7.008 Euro pro Jahr. Wenn die Eltern getrennt leben, beträgt der Kinderfreibetrag je 3.504 Euro. Die Kinderfreibeträge treten in Kraft, wenn eine alleinerziehende Mutter 33.000 Euro oder mehr im Jahr verdient. Denn dann macht es Sinn, bei den Steuern zu sparen. Die Übertragung des Kinderfreibetrags des Vaters auf die Mutter kann übrigens erst dann erfolgen, wenn der Vater seiner Unterhaltspflicht zu 75 Prozent nicht nachkommt.

Sonstige Hilfen für Alleinerziehende

Alleinerzieher de Eltern können neben den üblichen, finanziellen Hilfen auch weitere Hilfsangebote des Staates in Anspruch nehmen. So zum Beispiel die Freistellung von der Arbeit bei einem kranken Kind oder den Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Mutter-Kind-Kur

Vorsorgemaßnahmen sowie Rehabilitationsmaßnahmen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Kliniken bieten deswegen auch Therapieangebote an, die speziell für Alleinerziehende ausgelegt sind. Bei Kurantritt hat man beispielsweise auch Anspruch auf eine Familienpflegerin. Diese versorgt das Kind von Zuhause aus.

Mutterschutz

Für schwangere Frauen, die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, gibt es noch den Mutterschutz. Dieser umfasst bestimmte Maßnahmen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel eine Pause der Arbeit mit gleichzeitigem Kündigungsschutz.

Elternzeit

Elternzeit ist eine sinnvolle Auszeit in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes. Allerdings sollte die Elternzeit stets bedacht genutzt werden. Man sollte einen frühzeitigen Wiedereinstieg planen, um sich die Karrieremöglichkeiten nicht durch eine zu lange Pause zu verspielen. Eine solche Pause eignet sich außerdem auch ideal, um sich neben der Erziehung auch etwas weiterzubilden.

Großelternzeit

In besonderen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass bei Minderjährigen, die noch die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen, die Großeltern für die Kinderbetreuung einspringen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt werden.

Dazu ist allerdings erforderlich, dass das Kind bei den Großeltern lebt. Die Großeltern erhalten für ihren Aufwand zwar keine finanzielle Entschädigung, doch dafür steht der jungen Mutter immerhin mindestens 300 Euro an Elterngeld zu.

Bildquelle: © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1