FamilieNewsRecht am

Eltern von Neugeborenen sind in der Regel ziemlich gefordert. Da kommt jede finanzielle Unterstützung für das Neugeborene gerade recht. Hier bekommen Sie einen Überblick darüber, was Ihnen zusteht, wie Sie an die Fördergelder kommen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. Lassen Sie sich diese Stütze in einer fordernden Zeit nicht entgehen!

Überblick

  • Grundausstattung für das Neugeborene
  • Was gehört zur Grundausstattung?
  • Finanzielle Unterstützung für Neugeborene
  • Auskünfte über finanzielle Unterstützung für Neugeborene
  • Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
  • Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung für das Neugeborene
  • Finanzielle Unterstützung für das Neugeborene bei der Kinderbetreuung
  • Finanzielle Unterstützung bei der Scheidung
  • Kindergeld für Neugeborene
  • Elterngeld als Unterstützung für Familien mit Neugeborenen

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Grundausstattung für das Neugeborene

Viele Eltern, die vor der Geburt durchrechnen, was alles an Kosten für die Ausstattung für ihr Kind auf sie zukommt, sehen schwarz für die Zukunft. Dabei sind die akuten Kosten für die Grundausstattung nach für ein Neugeborenes gar nicht so hoch. Denken Sie aber daran, dass es immer wieder zu einer vorzeitigen Geburt kommt. Die wichtigsten Dinge für Ihr Baby sollten also so schnell wie möglich besorgt werden.

Was gehört zur Grundausstattung?

Kleidung ist einer der wichtigsten Posten, für die Sie vielleicht finanzielle Unterstützung für das Neugeborene brauchen. Dazu gehören mehrere Bodys, Wickelhemdchen, Strampler, Jäckchen, eine Mütze und Kleidung für draußen.

Zum Schlafen braucht ein Kleinkind eine Wiege, ein Kinderbett oder einen Stubenwagen mit Matratze. Viele Experten raten zu einem Schlafsack, in dem das Kind sicher und warm aufgehoben ist.

Zusätzlich benötigen Sie einen Wickeltisch oder eine Wickelplatte in der richtigen Höhe. Für die Körperpflege brauchen Sie nicht unbedingt eine eigene Badewanne. Ein Bad im Waschbecken tut es auch. Auf teure Baby-Pflegemittel können Sie in der Regel verzichten. Klares Wasser und Öl reichen dafür. Sogar einfaches Speiseöl kann verwendet werden. Für den Po empfiehlt sich Wundschutzcreme oder Muttermilch.

Finanzielle Unterstützung für Neugeborene

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder eine Grundsicherungsleistung bekommen, können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde für die oben genannte Erstausstattung einen finanziellen Zuschuss beantragen.

Eltern mit einem geringen Einkommen, können Zuschüsse durch die Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.

Auskünfte über finanzielle Unterstützung für Neugeborene

Wenn Sie sich unsicher sind, an wen Sie sich wenden müssen, um Fördergelder zu bekommen oder wie diese beantragt werden sollen, dann stehen Ihnen die Sozial- oder Familienberatungsstellen in Ihrer Gemeinde oder Stadt zur Verfügung. Sie sollten auch dann ruhig einmal dort vorbeischauen, wenn Sie genügend finanzielle Mittel haben. Von den Informationen, die Sie dort erhalten, können Sie auf jeden Fall profitieren.

Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen

In Deutschland gilt grundsätzlich, dass Kinder für ihre Eltern kein Armutsrisiko darstellen dürfen. Deshalb bekommen besonders Familien mit einem geringen Einkommen verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen. Je nach Fall bekommen sie Hilfeleistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Auf www.familien-wegweiser.de/ finden Sie immer aktuelle Informationen darüber, wie die aktuellen Bestimmungen aussehen.

Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung für das Neugeborene

Eltern, die mit ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder, können einen Kinderzuschlag bekommen. Er liegt bei maximal 140 Euro im Monat. Dafür muss das Kind unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein. Außerdem muss es im gleichen Haushalt leben und die Eltern bereits Kindergeld für das Kind beziehen.

Für das Einkommen der Eltern gilt eine Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende. Außerdem darf die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten werden und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialgeld bestehen.

Ab dem 1. Juli 2016 wird der Kinderzuschlag um 20 Euro auf 160 Euro monatlich angehoben.

Finanzielle Unterstützung für das Neugeborene bei der Kinderbetreuung

Der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt des Kindes oder nach der Elternzeit wird gefördert. Dafür beteiligen sich die Kommunen an den Kosten. Das gilt für jegliche Art von Betreuung, sei es durch eine Tagesmutter, in einem Kindergarten oder einer anderen anerkannten Betreuungsstelle. Die Summe, die Ihnen dabei zusteht, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und hängt darüber hinaus von Ihrem Einkommen ab.

Finanzielle Unterstützung bei der Scheidung

Wenn sich die Eltern scheiden lassen sollten, ist das in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden. Das gilt in besonderem Maße, wenn das Kind oder der alleinerziehende Elternteil keinen Unterhalt bekommt. In diesem Fall steht Ihnen ein Unterhaltsvorschuss zu, der vom Staat ausgezahlt wird, bis der Unterhaltspflichtige seiner Verantwortung nachkommt. Für Neugeborene gilt dabei ein Betrag von monatlich 144 Euro. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, haben Sie zudem Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarf.

Kindergeld für Neugeborene

Egal wie viel Sie verdienen: Sie haben Anspruch auf Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder bekommen Sie 190 Euro im Monat, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind je 221 Euro. Dieser Betrag wurde erst am 1. Januar 2016 erneut angehoben.

Bei dieser Leistung handelt es sich nicht um eine automatische Zahlung. Sie müssen Sie bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Worum Sie sich aber nicht kümmern müssen, ist die Prüfung, ob Sie durch das Kindergeld oder durch den Kinderfreibetrag besser gestellt sind. Das kommt bei allen Familien mit hohen Einkommen zum Tragen.

Elterngeld als Unterstützung für Familien mit Neugeborenen

Wenn Sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, dann können Sie maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Wie viel dabei ausgezahlt wird, hängt davon ab, wie hoch zuvor Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen war. Die Spanne reicht von 300 Euro und 1.800 Euro.

Beachten Sie dabei, dass die Steuerklasse eine Rolle bei der Berechnung spielt. Sie muss mindestens sieben Monate vor der Geburt neu festgelegt worden sein, um berücksichtigt zu werden.

Bildquelle: © Oksana Kuzmina – Fotolia.com

3 Bewertungen
5.00 / 55 3