Selbstständigkeit am

Eine Firmenübernahme ist keine Seltenheit im unternehmerischen Tagesgeschäft.
Sie wird dadurch geprägt, dass der alte Inhaber die Kontrolle an einen anderen Unternehmer oder eine andere Firma abgibt und diese(r) dadurch zum Inhaber mit Kontrollgewalt wird.
Häufige Gründe für eine Firmenübernahme sind eine eintretende Erbfolge oder ein finanziell aussichtsreiches Geschäft für eine oder sogar für beide Parteien.

Sie wollen wissen, wie eine Firmenübernahme abläuft und welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt? Dann helfen Ihnen die folgenden Informationen sicherlich weiter!

Übersicht:

  • Die wesentlichen Schritte einer Firmenübernahme
  • Die gängigsten Arten der Firmenübernahme
  • Unternehmen kaufen
  • Management- beziehungsweise Employee-Buy-Out
  • Unternehmen erben
  • Unternehmen durch Schenkung erhalten
  • Unternehmen pachten

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Die wesentlichen Schritte einer Firmenübernahme

Am Beginn des gesamtes Prozesses stehen die Strategie-, Planungs- und Sondierungsphasen:
In ihnen ermittelt das an einer Firmenübernahme interessierte Unternehmen, ob sich die Übernahme einer bestimmten Firma für sie überhaupt lohnt – und wenn ja, unter welchen Bedingungen das der Fall ist.

Stellt sich nach eingehender Prüfung heraus, dass es sich um ein sinnvolles Projekt handeln könnte, beginnt die Kontaktaufnahme- und Verhandlungsphase:

Zunächst nimmt die Geschäftsleitung der Firma, die eine andere übernehmen möchte, mit dieser Kontakt auf und sondiert, ob auch auf deren Seite Interesse besteht.

Ist dies der Fall, vertiefen beide Unternehmen die Verhandlungen über die Modalitäten und kommen optimalerweise zu einem für beide Seiten befriedigten Geschäftsabschluss.

Dies muss aber nicht immer der Fall sein, denn insbesondere bei börsennotierten Unternehmen kommt es oft zu einer feindlichen Firmenübernahme, bei der das Spiel zwischen „schwarzem und weißem Ritter“ eine wichtige Rolle spielt.

Aber egal, auf welche Art der Geschäftsabschluss entsteht – er wird immer von einem Kaufvertrag und einer Post-Audit-Phase abgerundet.

Die gängigsten Arten der Firmenübernahme

Unternehmen kaufen

Ein Unternehmenskauf geht per Einmalzahlung oder mit Hilfe von wiederkehrenden Zahlungen über die Bühne. Dabei darf der Käufer bereits ab der ersten gezahlten Rate frei über das Unternehmen verfügen.

Eine Gesamtübernahme gilt als „Asset Deal“:

Hier wechseln eine Firma oder ein in sich geschlossener Firmenteilbereich wie eine Filiale den Besitzer, indem sie verkauft werden – allerdings muss jeder Vermögensgegenstand einzeln übertragen werden. Der Verkäufer besitzt also die Möglichkeit, bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Geschäft herauszuhalten.
Im Asset Deal werden sowohl Wirtschaftsgüter als auch Verbindlichkeiten und Forderungen mit der Übernahme übergeben.

Ein anderer Ansatz ist die Beteiligung, der „Share Deal“:

Bei ihm kauft ein Unternehmer nicht das komplette Unternehmen, sondern erwirbt nur bestimmte Geschäftsanteile, sodass sich seine finanzielle Belastung und Haftung nur auf die von ihm gekauften Anteile beziehen.
Dieses Vorgehen lohnt sich besonders dann, wenn Sie beispielsweise Gesellschafter, nicht aber Inhaber einer GmbH werden möchten.

Management- beziehungsweise Employee-Buy-Out

Ein Management-Buy-Out liegt vor wenn die Manager eines Unternehmens die Mehrheit der Unternehmensanteile, mindestens aber 10%, von den bisherigen Inhabern übernehmen.

Sollte dieses Vorgehen von den Beschäftigten der Firma realisiert werden, nennt sich der Ablauf Employee-Buy-Out.

Sofern der bisherige Inhaber keine finanziellen Mittel mehr in das Unternehmen stecken will, spricht man von einem Sanierungs-MBO beziehungsweise -EBO . Wenn viel Kapital für die geplante Übernahme von außen kommt, handelt es sich um einen Leveraged MBO oder EBO.

Die Vorteile beider Methoden für das Unternehmen liegen darin, dass die neuen Inhaber das Unternehmen und dessen Strukturen sehr genau und damit oft schon die richtigen Hebel für die Fortführung kennen. Auch müssen keine vertraulichen Informationen an Dritte ausgehändigt werden.
Dennoch ist manches Angebot von außen vielleicht doch für den alten Inhaber interessanter – und nicht jeder gute Manager oder Mitarbeiter ist auch ein kompetenter Inhaber.

Unternehmen erben

Vor allem bei Firmenunternehmen ist das Antreten des Erbes eine häufige Form der Unternehmensübernahme.

Das Unternehmen ist dabei genauso Nachlass-Bestandteil wie sämtliche andere Vermögenswerte; das Ausmaß des Erbes hängt dabei von der Größe der Inhaber-Anteile ab. Ist der Erblasser der Alleininhaber erhalten seine Erben das ganze Unternehmen; besaß er nur gewisse Anteile, können auch nur diese vererbt werden.

Da sich viele Erben später um das Unternehmen streiten, lohnt es sich, das Ganze bereits per detailliertem Testament oder Erbvertrag im Vorfeld zu klären. Vielleicht lässt sich dabei auch bereits ermitteln, welche Erben das Unternehmen überhaupt weiterführen wollen und können…

Falls sie aber alle kompetent sind und gut effektiv und effizient zusammen arbeiten, ist das Erben eines Unternehmens eine gelungene Übernahmeform, die den Fortbestand des Unternehmens durchaus längerfristig sichert.

Unternehmen durch Schenkung erhalten

Eine EU-Studie belegt dass ein Zehntel aller Unternehmensinsolvenzen darauf beruht, dass die Firmenübergabe an einen Erben nur schlecht oder gar nicht geregelt wurde. Unter anderem deshalb, weil kein Erbe vorhanden war oder sich die vorhandenen Erben nicht einigten.

Manchmal löst eine Schenkung dieses Problem. Am besten klärt der Firmeninhaber dafür bereits zu seinen Arbeits- und Lebzeiten, welcher Außenstehende als sein Nachfolger infrage kommt und gibt diesem einige Zeit, an seiner Seite mitzuarbeiten und sich zu bewähren.

So hat der alte Firmeninhaber eine gewisse Sicherheit, dass der Beschenkte den Anforderungen wirklich gewachsen ist – und wenn nicht, nimmt er die Schenkung durch einen Widerruf der Übertragung wieder zurück.

Unternehmen pachten

Sie möchten ein Unternehmen nicht gleich kaufen, es aber dennoch mit sehr weitgehender Kontrollgewalt leiten dürfen. Wie wäre es mit einem Pachtvertrag?

Ein Notar hilft bei der Regelung, welche Wirtschaftsgüter bei der Betriebsübernahme erhalten bleiben und was passiert, wenn der Pächter unbeabsichtigt und überraschend ausfällt.

Ein Unternehmen zu pachten ist oft günstiger als es auf Anhieb zu kaufen, zumal die Pachtzahlung als Betriebsausgabe durchgeht.
Allerdings ist der Pächter nicht der Inhaber; wenn der Inhaber nichts investieren will, hat der Pächter darüber keine Handhabe. Zudem bleibt oft offen, wer für anfallende Reparaturkosten aufkommen muss, wenn die Pacht abgelaufen ist.

Bildquelle: © Gajus – Fotolia.com

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