Kündigung am

Bei Fitness First handelt es sich um eine weltweit agierende Fitnessstudio-Kette, die in Deutschland mehr als 90 Clubs unterhält und etwa 270.000 Mitgliedern ein Zuhause bietet.

In vier verschiedenen Fitness First Studio-Typen kann man verschiedene Verträge wählen, die beispielsweise festlegen, ob man nur in einem Club, in einer Stadt oder deutschlandweit zum Training geht.

Identisch sind jedoch die Kündigungsbedingungen, um die es im weiteren Artikelverlauf gehen wird.

Übersicht:

  • Ordentliche Kündigung
  • Sonderkündigungsrecht

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Ordentliche Kündigung

Ein ganz normaler Standardvertrag von Fitness First hat eine zwölfmonatige Laufzeit, die auf alle Fälle bezahlt werden muss. Auf der unternehmenseigenen Website werden auch kürzere Verträge angeboten, die man dann jedoch in einem speziellen Fitnessstudio vor Ort abschließen und sich über die jeweiligen Laufzeiten beraten lassen kann.

Alle Verträge können, unabhängig von der individuellen Laufzeit, mit einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden. Macht man von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, laufen sie unbefristet weiter.

Es lohnt sich daher in jedem Fall, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen, wenn absehbar ist, dass man das Angebot von Fitness First nicht mehr in Anspruch nehmen möchte.

Im Bezug auf die Kündigungsform besteht Fitness First auf eine schriftliche und handschriftlich unterzeichnete Erklärung.
Das bedeutet, dass der Weg per E-Mail oder Telefon nicht ausreicht; man muss also schon auf Fax, den Postweg oder den persönlichen Weg ins Fitnessstudio zurückgreifen.

Grundsätzlich kann man aber auch bei einem Drittanbieter ein geeignetes Online-Formular anfordern, ausfüllen und abliefern oder abschicken…

Wichtig ist nur, dass die Kündigung alle relevanten Daten wie Name und Anschrift, Datum und Ort, Kundennummer und Vertragsform sowie die Unterschrift des Kunden enthält.

Diese Kündigung schickt man anschließend an die:

Fitness First Germany GmbH
Hanauer Landstraße 148a
60314 Frankfurt

Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass die Kündigung erst nach Eintreffen bei Fitness First und daher nicht direkt ab dem Verfassungsdatum gültig ist. Ein gewisses zeitliches Luftpolster bietet sich also beim Postweg immer an.

Sonderkündigungsrecht

Wie bei anderen Fitnessstudio-Ketten auch, gibt es bei Fitness First ein gewisses Sonderkündigungsrecht, das ihm eine fristlose Kündigung ermöglicht.

In diesem Rahmen muss der Kunde allerdings individuell belegen, dass entweder:

  • das Unternehmen dazu beigetragen hat, dass ihm die Erfüllung seines Vertrags unzumutbar geworden ist (beispielsweise durch nicht hinnehmbare und nicht korrigierte hygienische Zustände im besuchten Studio) oder
  • er selbst nicht mehr in der Lage sein wird, am Training teilzunehmen (beispielsweise durch ein ärztliches Attest, das die Teilnahme am Training dauerhaft verbietet).

Diese Umstände gelten allerdings nichts für berufsbedingt Verreiste, Schwangere oder nur kurzfristig Verletze.
Sie können aber jeweils eine Pausierung ihres Vertrags beantragen, in denen sie die ausgesetzten Monate nicht bezahlen müssen.

Bildquelle: © Igor Mojzes – Fotolia.com

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