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Die Menschen werden immer älter, sind immer mobiler und gehören mit 65 lange noch lange nicht zum alten Eisen. Hier greift die Flexi-Rente ein mit verschiedenen Programmen, wie der Teilzeitarbeit mit Teilzeitrente. So gestaltet die Flexi-Rente den Übergang in das Rentenalter beweglich und zeitgemäß.

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Übersicht

  • Die Flexi-Rente
  • Die Umsetzung der Flexi-Rente
  • Der flexible Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
  • Teilrente mit Teilzeitarbeit
  • Arbeiten über die Regalaltersgrenze hinaus
  • Ebenfalls neu für die erweiterte Erwerbstätigkeit
  • Wie sehen die Chancen im Rentenalter auf einen Nebenjob aus?

Die Flexi-Rente

Schon Ende November ist das Gesetz verabschiedet worden, das zwei Bereiche bezüglich der anstehenden Rentenzahlungen flexibel gestaltet und sich den Bedürfnissen der künftigen Rentner und dem Wandel der Zeit anpasst.

So sind dem Hinzuverdienst, der Teilrente, den Ausgleichszahlungen und der Aufbesserung der Rentenansprüche bewegliche Modelle zur Verfügung gestellt worden.

Die Umsetzung der Flexi-Rente

In zwei Stufen werden die Neuerungen durchgesetzt. Die Entlastung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die Regalaltersgrenze hinaus beschäftigen, greift seit dem 1. Januar 2017. Die verbesserte Chance zur Kombination von Teilzeitarbeit mit einer Teilzeitrente ab 63 Jahren soll im Juli 2017 eingeführt werden.

Der flexible Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Die Flexi-Rente gestaltet das variable Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regalaltersgrenze attraktiver und auch flexibler.

Zusätzlich soll auch noch nach Erreichen der Altersgrenze das Weiterarbeiten für die künftigen Rentner interessanter sein.

Teilrente mit Teilzeitarbeit

Ein Modell in der Flexi-Rente ist die Teilrente mit der Teilzeitarbeit besser zu vereinen und abwechslungsreicher zu gestalten.

Mit der Flexi-Rente ändert sich das im Juli 2017. Die Neuregelung sieht dann vor, dass ein Rentner seine Rente jährlich mit einem Verdienst von 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei aufbessern kann, wenn er ab 63 die Teilrente wählt.

Der Verdienst, der über dem angegebenen Rahmen aus Arbeitsentgelt oder auch Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird, wird zu 40 Prozent auf den Rentenzahlbetrag angerechnet.

Arbeiten über die Regalaltersgrenze hinaus

Eine weitere Neuerung ist entstanden, wenn der Arbeitnehmer weiterhin über die Regalaltersgrenze hinaus arbeiten will. Schrittweise ansteigend auf 67 Jahre kann der Erwerbstätige diese Möglichkeit für sich nutzen.

Für den Arbeitgeber ist diese Option attraktiv, weil seit 2017 der alleinige Arbeitgeberbetrag für die Arbeitslosenversicherung entfällt. Nur der alleineige Arbeitgeberbetrag zur Rentenversicherung ist weiterhin zu leisten.

Ebenfalls neu für die erweiterte Erwerbstätigkeit

Ebenfalls neu für ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, mit der Flexi-Rente dann freiwillig eigene Rentenbeiträge zu zahlen. Somit wirken sich die Komponenten der eigenen Beiträge und der Arbeitgeberbeiträge rentensteigend aus.

Wie sehen die Chancen im Rentenalter auf einen Nebenjob aus?

Die Chancen für diese Generation sehen sehr gut aus. Der Grund dafür ist die Flexi-Rente, die den Arbeitgeber von der Zahlung der Arbeitslosenversicherung für den Rentner befreit. Somit werden diese Arbeitsnehmer für den Arbeitgeber interessant. Das Jobangebot für Rentner wird aufgewertet und verbessert.

Bildquelle: © Ralf Geithe – Fotolia.com

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