Familie am

Das Finanzgericht bemängelt die Berechnung der Kinderfreibeträge. Allem Anschein nach soll die Berechnung nämlich zu niedrig ausgefallen sein, was bedeuten würde, dass die Kinderfreibeträge ebenfalls zu niedrig wären. Noch drastischer scheint die Aussage des Finanzgerichtes zu sein, dass die Art und Weise, wie die Beträge berechnet wurden, verfassungswidrig sei.

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Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist dafür da, dass ein bestimmter Teil des Einkommens der Eltern nicht versteuert werden muss. Auf diese Weise können Eltern Steuern sparen, um letztendlich mehr Geld für die Kinder zur Verfügung zu haben. Der Aktuelle Kinderfreibetrag liegt bei 2.304 Euro pro Jahr (Stand 2016). Dieser Betrag wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Fällt die Ersparnis geringer aus als das erhaltene Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt.

Aus Sicht des niedersächsischen Finanzgerichts sind die Kinderfreibeträge der Bundesregierung 2014 zu niedrig gewesen. In regelmäßigen Abständen werden die Freibeträge für Kinder und Erwachsene festgelegt. Meist geht es um kleinere aber dennoch signifikante Erhöhungen der Freibeträge. Dadurch sollen unter anderem allgemeine Preissteigerungen und wachsende Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden.

Für das Jahr 2014 sah der sogenannte Existenzminimumbericht vor, dass der sächliche Kinderfreibetrag bei 4.440 Euro pro Kind und somit bei 2.220 Euro pro Elternteil liegen sollte. Leider wurde diese Änderung jedoch nicht vom Gesetzgeber durchgesetzt. Der Betrag von 2014 blieb damit bei 4.368 Euro und somit unter den eigenen Vorgaben.

Mutter legte Klage ein, Gericht hat eine klare Meinung

Nun hatte eine Mutter mit zwei Kindern im Alter von 16 und 21 Jahren dagegen geklagt. Insgesamt seien ihr hierdurch im Jahr 2014 nämlich 820 Euro an Steuervergünstigungen entgangen.

Nun hatte das Gericht auch deutlich gemacht, dass die Frage nur einen kleinen Aspekt in der Gesamtklage darstellte. Aus Sicht des Gerichts sei letztendlich die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Kinderfreibeträge berechnet, verfassungswidrig.

Wie begründet das Gericht diese Meinung?

Das steuerliche Existenzminimum gilt einheitlich für alle Kinder. Hierbei ist unerheblich, wie alt sie sind. Leider liegt es zum Teil deutlich unter den Beträgen, die Eltern für ihre Kinder im Sozialhilfefall ausgezahlt bekämen. Allerdings wird die Sozialhilfe nach dem Alter der Kinder gestaffelt gezahlt. Aus Sicht des Finanzgerichts ist eine solche Ungleichbehandlung aber verfassungswidrig.

Mit diesen Änderungen können Eltern rechnen

Für eine endgültige Entscheidung wird die Klage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Allerdings können noch einige Jahre vergehen, bis eine Entscheidung gefällt wird. Eltern sollten also damit rechnen, dass sich erst in drei bis vier Jahren die Auswirkungen der Debatte zeigen werden.

Tatsächlich könnten die Karlsruher Richter die Klage sogar ablehnen. Allerdings gilt ein solcher Fall als unwahrscheinlich.

Sollte nun das Bundesverfassungsgericht im Sinne der klagenden Mutter entscheiden, gibt es zwei wesentliche Möglichkeiten:

Die erste Möglichkeit ist, dass die Bundesregierung innerhalb einer bestimmten Frist die verfassungswidrigen Punkte ausbessern muss. Diese Möglichkeit gilt auch als am wahrscheinlichsten. Die nächste Möglichkeit ist, dass das Gericht der Bundesregierung eine Nachzahlungen der Steuerfreibeträge auferlegt.

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