FreelancerSelbstständigkeit am

Der Weg in die Selbstständigkeit und die Gründungsphase sind mit vielen Fragen verbunden, die geklärt werden sollen. Eine davon ist gewiss auch die Frage, ob Sie auf dem Weg zum eigenen Chef den Status eines Freiberuflers wählen können. Eine freiberufliche Tätigkeit unterliegt festgesetzten Kriterien und hat gewisse Vorteile. Was Sie genau über Freiberufler wissen müssen und ob Sie eine Chance haben, dazu zu gehören, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Freiberufler

Übersicht

  • Freiberufler unter der Lupe
  • Die Vorteile bei Freiberuflern
  • Freiberufler: Welche Berufe gehören dazu?
  • Den Start in die Selbstständigkeit
  • Die Anmeldung
  • Welche Partnerschaften können Sie wählen?
  • Die Pflichtbeitritte und -beiträge
  • Die Buchführung und die Steuern
  • Die Künstlersozialkasse
  • Die Versicherungen, die Sie benötigen
  • Was Sie sonst noch wissen sollten

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Freiberufler unter der Lupe

Freiberufler ist ein Status, den das Finanzamt aufgrund von festgelegten Kriterien vergibt. Sollten Sie künstlerisch, gestalterisch oder schöpferisch tätig werden, lohnt es sich, einen Antrag beim Finanzamt zu stellen, um die Einstufung als Freiberufler abzuklären. Die katalogisierten Berufe, die zu den freien Berufen zählen, sind unten noch einmal aufgeführt, um einen ersten Überblick zu haben.

Die Vorteile bei Freiberuflern

Der vorrangige Vorteil, sich als Freiberufler selbstständig zu machen, ist die Befreiung der Gewerbesteuer. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, sind Sie verpflichtet, Gewerbesteuer an das Finanzamt abzuführen. Bei den Freiberuflern entfällt diese Steuer. Ein Vorteil, den viele gern nutzen wollen. Doch die Einstufung, ob Sie als Freiberufler gelten oder nicht, kann nur über das Finanzamt erfolgen. Diesen Status erhalten Sie nur, wenn das Finanzamt anhand eines umfangreichen Katalogs entscheidet, dass die von Ihnen gemeldete Tätigkeit dort aufgeführt ist und als Freiberuf anzusehen ist.

Freiberufler: welche Berufe gehören dazu?

Ein Freiberufler hat eine wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit.

Folgende Berufe und berufliche Tätigkeiten gehören beispielsweise laut §18 Einkommensteuergesetz und §1 des Gesetzes über Partnerschaften zu den freien Berufen:

  • Zahnärzte, Tierärzte, Ärzte, Heilpraktiker, Heilmasseure, Krankengymnasten, Hebammen und Diplom Psychologen
  • Rechtsanwälte jeder Art, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Volkswirte und Betriebswirte, die beratend tätig sind
  • Journalisten jeder Art, Schriftsteller, Dolmetscher
  • Wissenschaftler, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker
  • Sachverständige im Hauptberuf, Lotsen
  • Designer, Web-Designer, EDV-Berater, Musiker

Letztendlich legt das Finanzamt diesen Status fest und stuft Sie als Feiberufler ein oder auch nicht.

Den Start in die Selbstständigkeit

Den Start in die Selbstständigkeit mit dem Status als Freiberufler können unter festgelegten Zulassungsvorschriften beginnen. Sie müssen Ihre Kompetenzen, Ihre Ausbildung oder Ihr schöpferisches Talent nachweisen.

Das sind die Grundlagen, die Sie für die verschiedenen freien Berufe erfüllen müssen. Je nach Berufsstand ist die zuständige Behörde eine Standeskammer oder auch eine öffentliche Einrichtung, wie beispielsweise das Gesundheitsamt, bei dem Sie diesen Nachweis erbringen. Das ist für die Anmeldung beim Finanzamt verpflichtend, wenn Sie den Status als Freiberufler erhalten wollen.

Die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt beim Finanzamt. Sie erhalten dann ein Formular, das Sie ausfüllen und absenden müssen. Dieser Fragebogen ist eine Grundlage für die Einstufung als Freiberufler, die entscheidend ist. Die Anmeldung beim Finanzamt setzt unter anderem den, im vorigen Kapitel beschriebenen, Nachweis über die Kompetenz oder die Ausbildung voraus.

Weiterhin müssen Sie die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt in der festgesetzten Frist von vier Wochen nach Geschäftsstart spätestens erledigt haben. Nach der Erfassung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt erhalten Sie dann unaufgefordert eine Steuernummer. Den Weg zum Gewerbeamt können Sie sich somit sparen.

Welche Partnerschaften können Sie wählen?

Sie können als Freiberufler allein arbeiten oder je nach Auftragsvolumen und Auftragslage auch Mitarbeiter einstellen. Sie haben auch die Optionen einen Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern einzugehen, in einer sogenannten Partnergesellschaft.

Die Gründung einer GbR sichert Ihnen die Gewerbesteuerfreiheit, wenn alle Mitgründer Freiberufler sind. Nach Klärung bei den entsprechenden Standesorganisationen können Sie auch eine GmbH oder eine UG gründen, um die Haftung einzuschränken. Eine Beratung bei einem Fachmann ist in diesem Fall angeraten. Der Steuerberater kann Sie dann auch über die unterschiedliche Buchführung aufklären, der Sie bei bestimmten Rechtsformen unterliegen.

Die Pflichtbeitritte und -beiträge

Die Künstlersozialkasse ist verpflichtend für Freiberufler, die als Publizisten oder Künstler katalogisiert sind. Das ist eine Regelung, durch die eine Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung abgesichert sein soll.

Sie haben ebenso die Pflicht, sich bei den jeweiligen berufsständigen Kammern registrieren zu lassen. Der Pflichtbeitrag, wie etwa bei der Industrie- und Handelskammer, entfällt bei Freiberuflern.

Die Buchführung und die Steuern

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, ein großer Vorteil. Sie sind lediglich zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer verpflichtet. Die Gewinnermittlung können Freiberufler mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Die aufwändige doppelte Buchführung und Bilanz entfällt und ist hier nicht nötig. Wählen Sie allerdings eine Rechtsform, können sich die Grundlagen ändern. Dann greift unter Umständen die Gewinn-Verlust-Rechnung und Sie müssen somit auch eine Bilanz erstellen. Diese gilt es dann mit einem Steuerberater genau abzuklären.

Die Versicherungen, die Sie benötigen

Als Freiberufler müssen Sie sich soweit absichern, wie es Ihrem Bedürfnis auf Existenzsicherheit entspricht. Als erstes und wichtigstes steht die Krankenversicherung im Vordergrund, ohne diese Versicherung geht gar nichts.

Sie können sich entscheiden, privat oder gesetzlich krankenversichert zu sein. Wenn Sie Ihren Lebensstandard einigermaßen absichern möchten, ohne große monatliche Belastungen auf sich zu nehmen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Wahl. Je nach Auslegung Ihrer Tätigkeit im Freiberuf können Sie auch über eine Sach- und Rechtschutzversicherung nachdenken. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese krankenversichert sein.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Nicht alle Werbemaßnahmen sind frei wählbar als Freiberufler. Erkundigen Sie sich vorsorglich bei den Kammern, was Sie machen dürfen und was nicht. Einige Kammern haben für die Freiberufler die Werbemaßnahmen eindeutig eingeschränkt.

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