Hartz 4RechtSozialhilfe am

Wer Hartz IV beantragt, der gesteht damit ein, dass er sich nicht mehr selbst versorgen kann. Dennoch kann man die Freibeträge vom Einkommen bei Hartz IV nutzen, um die staatlichen Zuwendungen ein wenig aufzubessern. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen!

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Gleichberechtigung
  • Überblick
  • Arbeiten trotz Hartz IV?
  • Freibetrag
  • Gestaffelter Freibetrag
  • Schonvermögen
  • Ausnahmen vom Schonvermögen
  • Tipps
  • Grundsatz der Gleichberechtigung

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Hartz 4 Zuverdienst

Hartz 4 Zuverdienst

Gleichbehandlung durch Hartz IV

Man kommt aus den unterschiedlichsten Lebenssituationen in Hartz IV. Während die einen aus einem mittellosen Elternhaus stammen und schon als Kinder und Jugendliche auf Sozialleistungen angewiesen waren, trifft es die anderen ganz plötzlich und sie verlieren ihr gutes Einkommen.

Die Rechtsprechung muss darauf achten, dass der Grundsatz der Gleichberechtigung gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass durch Arbeitslosengeld II eine Grundversorgung gewährleistet sein muss. Zugleich dürfen diejenigen, die Vorsorge getroffen haben, dadurch nicht benachteiligt werden.

Hartz IV im Überblick

Im Jahr 2002 wurde eine Kommission, die von Peter Hartz geleitet wurde, damit beauftragt Vorschläge zu erarbeiten, wie man die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann. In insgesamt vier Stufen wurden Regelungen vorgeschlagen. Die vierte Stufe betrifft Arbeitslose. Hier wird festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Arbeitslosenunterstützung zu bekommen, wie viel Geld dem Empfänger zusteht und welche Freibeträge vom Einkommen bei Hartz IV gelten.

Der Sinn von Arbeitslosengeld II ist es jedem Empfänger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, auch wenn er nicht dazu in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Dabei müssen zunächst einmal alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.

Arbeiten trotz Hartz IV?

In Deutschland gibt es die unterschiedlichsten Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts. Deshalb ist es nicht immer ganz einfach den Durchblick zu haben, wem welche Unterstützung zusteht und warum. Das wichtigste Unterscheidungskriterium ist die Erwerbsfähigkeit.

Wenn also jemand mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann, nicht unter die Regelungen des Kinderschutzgesetzes fällt und auch kein Rentner ist, dann gelten für ihn die Regelungen des Arbeitslosengeld II. Das bedeutet auch, dass er nicht nur verpflichtet ist eine geeignete Arbeit zu suchen, sondern auch geringfügige Arbeiten annehmen muss.

Was ist ein Freibetrag?

Manche Arbeiten sind durch ihren geringen Lohn so unbedeutend, dass es unverhältnismäßig wäre dafür Abzüge zu berechnen. Deshalb gibt es Freibeträge vom Einkommen bei Hartz IV. Der Grundfreibetrag liegt bei 100 Euro. Das ist nicht viel, aber es kommen im Jahr immerhin 1.200 Euro zusammen. Da im Regelbedarf für Arbeitslose auch sämtliche Ersatzbeschaffungen und besonderen Ausgaben mit enthalten sind, kann dieses Geld eingesetzt werden, um sich zum Beispiel einen Computer oder eine neue Matratze zu kaufen.

Neben dem Freibetrag für den Zuverdienst gibt es auch Freibeträge für vorhandenes Vermögen.

Was ist ein gestaffelter Freibetrag?

Außer in Sonderfällen, die zum Beispiel speziell darauf ausgerichtet sind (1 Euro-Jobs), ist ein Lohn von 100 Euro weder für einen Arbeitnehmer noch für einen Arbeitgeber besonders attraktiv. Deswegen sieht der Gesetzgeber für einen Zuverdienst bis 800 Euro einen Freibetrag von 20% des Zusatzeinkommens vor.

In der Praxis heißt das, dass Sie bei einem 450 Euro Job zunächst einmal pauschal 100 Euro abziehen dürfen und von den restlichen 350 Euro 20% behalten können, also 70 Euro. Für alle Beträge über 800 Euro liegt der Freibetrag bei 10%. Die Rechnung für ein zusätzliches Einkommen von 1.000 Euro ist also zum Beispiel:

  • 100 Euro Grundfreibetrag = 100 Euro
  • 800 Euro zu 20% = 160 Euro
  • 100 Euro zu 10% = 10 Euro

Dabei müssen Sie beachten, dass die restlichen 80% beziehungsweise 90% von Ihrem Arbeitslosengeld II abgezogen werden und Sie ab einer bestimmten Grenze nicht mehr als bedürftig gelten. Wo diese Grenze liegt, hängt von Ihrer Bedürftigkeitsstufe und von Ihren Mietausgaben ab.

Gespartes Geld und Hartz IV

Bevor Sie Arbeitslosengeld II beantragen können, müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das bedeutet unter anderem, dass Sie Ihr angespartes Vermögen aufbrauchen müssen. Dabei zählt nicht nur das Geld zum Vermögen sondern auch Immobilien und Wertgegenstände.

Neben den Freibeträgen vom Einkommen bei Hartz IV gibt es allerdings ein so genanntes Schonvermögen, das sich nach Ihrem Alter richtet. Für jedes vollendete Lebensjahr stehen Ihnen 150 Euro zu, mindestens aber 3.100 Euro. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden, gilt der erhöhte Freibetrag von 520 Euro. Damit dürfen Sie maximal 9.750 Euro beziehungsweise 33.800 Euro ansparen.

Ausnahmen vom Schonvermögen

Bestimmtes Eigentum wirkt sich positiv auf die Lebenshaltungskosten aus beziehungsweise ermöglicht es erst, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Deswegen gibt es bestimmte Ausnahmen, die nicht zum Schonvermögen gezählt werden. Wenn Sie ein Auto besitzen, das zum Zeitpunkt, an dem Sie Hartz IV beantragen, nicht mehr wert ist als 7.500 Euro, wird es nicht berücksichtigt. Außerdem gilt dies für Immobilienbesitz, den Sie selbst nutzen, um darin zu leben und für Lebensversicherungen bis zu einem Betrag von 16.250 Euro.

Da es schnell vorkommt, dass man hier etwas übersieht, sollten Sie sich ausführlich informieren und beraten lassen, bevor Sie Arbeitslosengeld II beantragen.

Freibeträge vom Einkommen bei Hartz IV richtig nutzen

Viele Arbeitslose sind der Meinung, dass die Freibeträge keinen lohnenswerten Zuverdienst ermöglichen. Doch zumindest der Freibetrag beim Vermögen kann ausschlaggebend sein, wenn es um Ihre Lebensgestaltung geht. Darüber hinaus haben Sie weitere Möglichkeiten für einen Zuverdienst, der nicht angerechnet wird.

Dazu zählt zum Beispiel eine ehrenamtliche Tätigkeit oder die Arbeit als Trainer oder Betreuer. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um aus dem Teufelskreis Arbeitslosigkeit möglichst schnell wieder herauszukommen! Auch in Ihrer Umgebung gibt es eine Beratungsstelle, die Ihnen dabei helfen kann.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2