Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Es gibt aber die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Rechner im Internet ermöglichen es, dass Sie Tarife und Leistungen vergleichen, um die beste Krankenversicherung für sich zu finden. Wir sagen Ihnen, was Sie über diese Rechner und die freiwillige Krankenversicherung wissen müssen.

Freiwilligen Krankenversicherung Rechner:


Rechtsgrundlage

Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich nach Paragraph 9 des 5. Buches Sozialgesetzbuch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das gilt für hauptberuflich Selbstständige zum Beispiel, wenn sie mit ihrem Jahreseinkommen über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen, die im Jahr 2015 bei 54.900 Euro liegt.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Empfohlen von Verbraucherschutz.de:

Jetzt kostenfrei anmelden und von Zuhause aus Geld verdienen

Berechtigung

Die freiwillige Krankenversicherung kommt hauptsächlich in den Fällen zum Tragen, in denen eine zuvor bestehende Krankenversicherung endet oder für Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht regulär vom Krankenversicherungssystem erfasst werden, aber trotzdem darin aufgenommen werden sollen. Der Fachbegriff dafür ist „Versicherungsberechtigung“. Es soll also niemand von der Teilnahme in der Krankenversicherung ausgeschlossen werden.

Voraussetzungen

Wenn Sie aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, aber eine bestimmte Zeit versichert waren (Vorversicherungszeit), dann können Sie der Versicherung freiwillig beitreten. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund die Versicherungspflicht bestand.

Auch beim Ende des Anspruchs auf Familienversicherung kann man sich bei ausreichender Vorversicherungszeit freiwillig versichern.

Antrag

Grundsätzlich muss die Mitgliedschaft in einer freiwilligen Krankenversicherung schriftlich beantragt werden. Ausnahme sind Personen, deren Versicherungsfreiheit eintritt, weil sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Sie bekommen eine Mitteilung von ihrer Krankenkasse. Wenn sie danach nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (zwei Wochen) ihren Austritt erklären, so wird die bereits zuvor bestehende Versicherung als freiwillige Versicherung fortgeführt.

Freiwillig Versicherte

Zu den Personen, für die eine freiwillige Krankenversicherung in Frage kommt, zählt eine ganze Reihe von Gruppen:

  • Versicherte, deren Versicherungspflicht endet
  • Ehemals Familienversicherte, die keinen Anspruch mehr auf Familienversicherung haben
  • Bestimmte Studenten wie zum Beispiel Promotionsstudenten
  • Schwerbehinderte nach Satzung der jeweiligen Krankenkasse
  • Selbstständige, die den freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
  • Arbeitnehmer, die länger im Ausland gelebt haben
  • Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem 31. März 2002 versicherungspflichtig geworden sind, aber bis dahin freiwillig versichert waren.
  • Spätaussiedler sowie deren Ehepartner und Kinder
  • Sozialhilfeempfänger, die noch nie in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert waren

Fristen

Die Beitrittsfrist beträgt drei Monate. Wird die Beitrittserklärung bis dahin schriftlich eingereicht, beginnt die Versicherung an dem Tag, der auf das Ende der Pflichtversicherung folgt. Sie haben also keine Versicherungslücke.

Die freiwillige Versicherung endet mit einer Kündigung (wobei nachgewiesen werden muss, dass eine anschließende Versicherung gewährleistet ist) oder wenn eine Pflichtversicherung Vorrang genießt. Der Ausdruck „freiwillige Krankenversicherung“ hat also nur beim Eintritt in die Versicherung vollständig Geltung.

Hauptberuflich selbstständig freiwillig versichert

Als Selbstständiger müssen Sie spätestens 3 Monate nach Beginn der Selbstständigkeit schriftlich beantragen, dass Sie zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten wollen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die nötige Vorversicherungszeit erfüllt haben.

Die Beiträge für Selbstständige orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze, außer es kann ein niedrigeres Einkommen nachgewiesen werden.

Weiterhin spielt eine Rolle, ob Sie einen Gründungszuschuss bekommen haben oder nicht.

Beitrag

Der Beitrag zur Krankenversicherung errechnet sich aus einem Prozentsatz vom zu berücksichtigen Einkommen und kleineren Zusätzen. Dabei gilt aber eine Beitragsbemessungsgrenze als Höchstwert der Beiträge. Aktuell liegt diese bei monatlich 4.125 Euro.

Mindestens wird ein Beitrag von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße (2015 bei 945 Euro) erhoben – also um die 320 Euro.

Da Selbstständige keinen Arbeitgeber haben, müssen Sie selbst den Anteil übernehmen, der bei Angestellten von diesem übernommen wird.

Vorversicherungszeit

Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, müssen Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbstätigkeitszeitraumes mindestens neun Zehntel der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.

Gründe für den Wechsel in eine private Krankenversicherung

Oft sind hohe Beiträge bei niedrigen Leistungen der Grund für die Überlegung als hauptberuflich Selbstständiger in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Wenn Sie noch nicht lange versichert sind (bis zu 5 Jahre) lohnt es sich, die Angebote von anderen Krankenkassen zu vergleichen.

Wenn Sie bereits länger versichert sind, ist es oftmals aussichtsreicher, wenn Sie sich nach einer Möglichkeit erkundigen in der Krankenkasse, in der Sie gerade schon sind, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Zusatzbeitrag

Krankenkassen können über den gesetzlich vorgeschrieben Beitrag hinaus einen Zusatzbeitrag erheben um ihre Leistungen auf eine finanziell gesicherte Grundlage zu stellen.

Wird dieser Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhoben oder erhöht, so haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Härtefallregelung

Wer ein niedriges Einkommen hat, kann beantragen, dass seine Beiträge nach dem tatsächlichen Gewinn oder zumindest nach dem Basiswert von 1417,50 Euro berechnet werden. Damit kann der Beitrag auf rund 220 Euro gesenkt werden, wobei auch ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Dennoch ist die finanzielle Situation für viele hauptberuflich Selbstständige anfangs schwierig, auch wenn diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Partnereinkommen

Sie sollten sich von einem Fachmann beraten lassen, wenn das Partnereinkommen zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden soll und es in der Partnerschaft Kinder gibt. Hier gelten auch eigene Werte für die Härtefallregel.

Kritik

Das Krankenversicherungssystem steht unter anderem wegen der Mindestbemessungsgrundlage immer wieder in der Kritik. Denn damit zahlen Versicherte, die weniger verdienen, unter Umständen gleich viel oder sogar mehr als Personen mit einem höheren Einkommen.

Bildquelle: © Jakub Jirsák – Fotolia.com

2 Bewertungen
3.00 / 55 2