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Eine Karriere bei der Bundeswehr – wer sich für diesen Werdegang begeistern kann, fragt sich unweigerlich nach dem Gehalt, das Soldaten erhalten. Und nach den Sonderleistungen, die einem Soldaten zustehen. Wer sich über die Besoldung bei der Bundeswehr informieren möchte, sollte jetzt weiterlesen: Dieser Artikel klärt Sie über das Einkommen und die Besonderheiten des Gehalts bei der Bundeswehr auf.

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Mit der Kampagne „Wir.dienen.Deutschland.“ wirbt die Bundeswehr um Nachwuchs. Doch nicht nur die Ideologie, sondern auch das Einkommen ist mit dafür verantwortlich, wie interessant der Arbeitgeber Bundeswehr für die Anwärter ist. Das Gehalt, das ein Soldat bei der Bundeswehr erhält, ist abhängig von seinem Dienstgrad und davon, ob er im militärischen oder im zivilen Bereich beschäftigt ist. Bei der Bundeswehr spricht man übrigens nicht von Gehalt, sondern von Sold.

Bundeswehr Karriere: Das müssen Sie wissen!

Bundeswehr Karriere

Besoldungsgruppen A und B

Für die Besoldung gelten die Besoldungsstufen nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) des Bundesbesoldungsgesetzes. Dabei sind von insgesamt fünf Besoldungsordnungen nur zwei für die Bundeswehr relevant: A und B. Innerhalb dieser kann ein Soldat je acht Stufen der Beförderung durchlaufen. Die meisten Soldaten werden nach Besoldungsgruppe A bezahlt.

Die Besoldungsgruppe B ist nämlich für die höchsten Dienstgrade der Offiziere reserviert, die sich während einer Bundeswehrkarriere erreichen lassen: General, Generalleutnant, Generalmajor und Brigadegeneral. Wehrsoldaten, die einen Freiwilligen Wehrdienst ableisten (12 bis 33 Monate) oder Wehrübungen absolvieren, erhalten hingegen Wehrsold, geregelt vom Wehrsoldgesetz.

Grundgehalt nach Stufen

Das Grundgehalt wird stufenweise bemessen, das heißt, dass nach bestimmten Dienstzeiten und erforderten Leistungen eine nächsthöhere Stufe folgt. So steigt das Grundgehalt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in Stufe 1, von zwei Jahren und drei Monaten in Stufe 2, in Stufe 3 nach drei Jahren, in Stufe 4 nach vier Jahren.

Fünf JahreIn sind es jeweils bis in die Stufen 5 bis 7. Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten werden ab dem Monat, in dem ein Soldat das 21. Lebensjahr vollendet hat, wie Erfahrungszeiten anerkannt. Übrigens gelten diese Erfahrungsstufen nicht für alle Soldaten: Nur Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten werden in diese Stufen eingeteilt.

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Familienzuschlag

Abhängig von seinem Familienstand wird einem Soldaten zusätzlich zum Sold ein Familienzuschlag gezahlt. In den Besoldungsgruppen A2 bis A8 beträgt dieser in Stufe 1 für den Ehegatten 126,70 Euro, ab Besoldungsgruppe A9 133,04 Euro monatlich. In Stufe 2, das heißt für Soldaten mit Anspruch auf Kindergeld, wird in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 ein Familienzuschlag von 240,44 Euro und ab Besoldungsgruppe 9 von 246,78 Euro gezahlt.

Dieser erhöht sich für das erste Kind (A2 bis A5) um 5,37 Euro und wird ab Stufe 3 weiter gestaffelt. Für jedes weitere Kind erhält ein Soldat unabhängig von der Besoldungsgruppe 113,74 Euro, ab dem dritten Kind 354,38 Euro. Wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst tätig sind, gelten Sonderregelungen, denn die Zahlungen sind pro Familie auf obige Zahlen begrenzt. Außerdem kann ein Soldat Anspruch auf Erschwernis- oder Stellenzulagen haben.

Beispiele für Zulagen

So erhalten beispielsweise Marinesoldaten eine Bordzulage. Für Auslandseinsätze können Soldaten einen doppelten Wehrsold einstreichen – gehen von dem Einsatz besondere Gefahren aus, können sogar noch weitere Zahlungen hinzukommen. Diese sind grundsätzlich nach Dienstjahren und Dienstgrad gestaffelt, wie auch der Sold selbst. Wer als Soldat berufsbedingt umzieht, kann zudem mit finanzieller Bezuschussung rechnen.

Konkrete Beispiele für die Besoldung

Ein unverheirateter Hauptgefreiter der Besoldungsgruppe A 4, Stufe 1 erhält 2.101,02 Euro brutto. Als Feldwebel der Besoldungsgruppe A 7, Stufe 2, erhält ein unverheirateter Soldat 2.332,52 Euro. Ein Hauptfeldwebel ohne Ehegattin, der der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 2 angehört, wird mit  2.660,72 Euro vergütet.

Ein Leutnant (A 9, Stufe 2) erzielt ein Gehalt von 2.675,62 Euro; ein unverheirateter Hauptmann (A 11, Stufe 3) wird mit 3.513,57 Euro bezahlt. Und ein lediger Oberstleutnant (A 14, Stufe 4) erhält monatlich 4.849,46 Euro. Deutsche Soldaten verdienen im europäischen Vergleich sehr gut: Niederländische und französische Kollegen erhalten um die 800 Euro weniger. Die zivilen Angestellten, die beispielsweise im Verwaltungsdienst tätig sind, werden nach den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst (TvöD) vergütet.

Steuervorteile machen den Verdienst attraktiv

Wer als Berufsssoldat eingestellt wird, gilt als Beamter und hat somit einige Vorteile: So müssen Berufssoldaten keine Sozialversicherung und keine Krankenkassenversicherung zahlen. Schließlich werden sie kostenlos von Ärzten und Krankenhäusern der Bundeswehr behandelt.

Anders als bei angestellten Arbeitnehmern gehen vom Bruttogehalt also nur die Steuern ab. Allerdings müssen sich Berufssoldaten auch bei der Pflegeversicherung versichern. Dafür profitieren sie von Steuervorteilen: Ausbildungslehrgänge und Aufenthalte auf Truppenübungsplätzen lassen sich wie Dienstreisen absetzen.

Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben

Soldaten verpflichten sich für spezielle Zeiträume, beispielsweise für zwei, sechs oder sogar für fünfzehn Jahre. Wer der Bundeswehr den Rücken kehrt, um wieder ins zivile Berufsleben einzusteigen, hat Anspruch auf Übergangsgebühren und Übergangsbeihilfe. Letztere ist nach Dienstjahren gestaffelt und wird als steuerpflichtige Summe nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt.

Wer vor dem 1.1.2006 in die Bundeswehr eingetreten ist, hat einen höheren Freibetrag: Die Summe ist dann erst ab 10.800 Euro steuerpflichtig. Die Höhe der steuerpflichtigen Übergangsgebühren bezieht sich auf die Bezüge des letzten Monats: Davon werden unter Berücksichtigung des Familienzuschlags Stufe 1 75% gezahlt.

Bildungsmaßnahmen zahlen sich wortwörtlich aus

Während einer geförderten Bildungsmaßnahme werden diese auf 90% der Bezüge des letzten Dienstmonats erhöht. Allerdings verringern sich die Gebühren, wenn ein Einkommen erzielt wird. Wer den Wehrdienst nach weniger als vier Jahren verlässt, hat nur Anspruch auf Übergangsbeihilfe (2-facher Betrag maximal).

Ab vier Jahren werden auch Übergangsgebührnisse abhängig von der Wehrdienstdauer gezahlt (mindestens 12 Monate lang). Wer 20 Jahre und länger Soldat war, hat Anspruch auf die Zahlung von Übergangsgebührnisse für 60 Monate und auf einen 12-fachen Betrag.

Bildquelle: © kaninstudio – Fotolia.com

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