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Ein leidiges Thema für viele Menschen in Deutschland: Die Zwangsabgabe der Rundfunkgebühr für jeden Haushalt – unabhängig von Art und Anzahl der Empfangsgeräte. Erfolgsautor Heiko Schrang wehrt sich wie so viele Menschen gegen die Zahlung der GEZ-Gebühren und hat nun einen Geheimtipp recherchiert, wie man die gezahlten Beiträge zurückfordern kann. Allerdings nur noch bis zum Endes des Jahres!

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Heiko Schrang lässt nicht locker

Im Sommer diesen Jahres hatte die GEZ mit Erzwingungshaft gedroht, sofern der Autor Heiko Schrang die ausstehenden Gebührenbeiträge nicht zahlen würde. Der Buchautor ließ sich locker und recherchierte zum Finanzsystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Das Ergebnis ist ein Geheimtipp, wie jeder Beitragszahler eine Rückzahlung fordern kann.

Schrang schreibt dazu: „Fast 5 Millionen Nichtzahler machen den Verantwortlichen in den Landesrundfunkanstalten mehr als Kopfzerbrechen. Schlimmer ist jedoch für sie, dass immer mehr Menschen den 5 Millionen Nichtzahlern folgen, indem sie den Beitragsbescheiden widersprechen, Anträge auf Befreiung aus Gewissensgründen stellen und ihre Zahlung einstellen.“

Warum ist eine Rückzahlung möglich?

Bislang ist die gesetzliche Grundlage, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit den formellen und materiellen Verfassungsrechten vereinbar ist, durch das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend geklärt.

Schrang folgert daraus, dass die rechtliche Grundlage für bereits gezahlte Rundfunkbeiträge womöglich nicht vorhanden ist, und fordert daher seine bereits gezahlten Rundfunkbeiträge gemäß § 10 Abs. 3 RBStV zurück. Aus dem Paragraphen geht hervor, dass der Rundfunkbeitrag dann erstattet werden muss, wenn diese ohne „rechtlichen Grund entrichtet wurden.“

Ein entsprechendes Musterschreiben stellt Heiko Schrang auf seiner Webseite Macht-steuert-Wissen.de zur Verfügung. Wer sich hier nicht der Untätigkeit oder juristischen Erläuterungen der GEZ ausgesetzt sehen möchte, kann weiterhin eine Frist von 3 Monaten für eine Bescheidung des Antrags ansetzen. Andernfalls erfolgt eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Beitragszahler müssen sich beeilen

Die GEZ hat es versäumt, ihre Beitragszahler über den Umstand zu informieren und entsprechende Antragsformulare zukommen zu lassen, die eine Abwehr der Verjährungsfrist ermöglichen. Auch aus diesem Grund ist ein solcher Antrag auf Rückerstattung möglich. Aber Beitragszahler sollten nicht mehr zu lange warten. Denn am 31.12.2016 endet die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB, um die für das Kalenderjahr 2013 gezahlten Beiträge zurück zu fordern.

Geheimtipp: Mehr als nur eine Rückerstattung!

Den Tipp zur Beitragserstattung hat Heiko Schrang nicht nur recherchiert, um Zahlern eine Möglichkeit zu geben, ihre Beiträge zurück zu erhalten – zum Beispiel auch, weil sie keinerlei Empfangsgeräte im Haushalt führen oder die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen. Der Autor möchte „Sand ins GEZ-Getriebe“ streuen. Und das erreiche man nur, wenn viele Menschen derlei Anträge stellen.

Schrang in guter Gesellschaft

Gut für Schrang, dass der Widerstand gegen die Haushaltsabgabe der Rundfunkgebühren wächst. Drohungen seitens der GEZ mit Erzwingungshaft oder gar die Inhaftierung von Nichtzahlern sind in den letzten Jahren und Monaten keine Seltenheit gewesen. 2015 saß Sieglinde Baumert 61 Tage in Haft, weil sie die Zahlung der Rundfunkbeiträge an ihre Landesrundfunkanstalt MDR nicht leisten wollte.

2013 weigerte sich auch Kathrin Weihrauch, die trotz eines Lebens am Existenzminimum und Erhalt von Wohngeld nicht als Härtefall bei der GEZ eingestuft wurde und zahlen müsste.

Zudem gibt es viele weitere Deutsche, die die Zahlung verweigern, aber deutlich weniger Aufmerksamkeit erwirken. Vielen ist die zwanghafte Abgabe pro Haushalt und das intransparente Finanzsystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Dorn im Auge.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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