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Wer Hartz IV bezieht weiß, dass das Geld knapp bemessen ist. Ganz aktuell sind die Erhöhungen der Hartz IV Regelsätze bekannt gegeben worden, doch nicht nur beim Strom fällt die Berechnung dem Betroffenen förmlich auf die Füße. Es reicht an allen Ecken und Enden nicht wirklich aus. Sitzen deshalb Hartz-IV-Empfänger bald im Dunkeln?

Übersicht

  • Hartz IV im Allgemeinen
  • Die Regelsätze im Einzelnen
  • Harte Zahlen, harte Fakten
  • Regionale Unterschiede
  • Die Regionen im Vergleich
  • Theorie und Praxis

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Der Regelsatz im Allgemeinen

Hartz IV ist eine Sozialleistung, die das Existenzminium der betroffenen Menschen abdecken soll. Die Bedürftigen sind in verschiedene Regelstufen unterteilt, je nachdem, welche Bedingungen in der Bedarfsgemeinschaft vorliegen und vertreten sind. So werden Alleinerziehende nach einer anderen Regelstufe veranlagt, als zum Beispiel Paare.

In den Regelstufen sind unterschiedliche Regelsätze mit den jeweiligen Erhöhungen, die von der Bundesregierung ausgelobt wurden.

Die Regelsätze im Einzelnen

Alle Regelsätzen haben eines gemeinsam: es sind Pauschalsätze.

Das bedeutet, der Betroffene muss alle Kosten, sei es Lebensmittel, Kleidung, Telefon oder auch Strom von dem Pauschalbetrag bestreiten und für den Strom reicht das berechnete Geld nicht aus.

Einmalige Anschaffungen müssen durch Ansparungen getätigt werden. Lediglich Kosten für angemessenen Wohnraum und Heizung werden zusätzlich ausgezahlt.

Harte Zahlen, harte Fakten

Die Grundlage für einen Singlehaushalt ist zur Zeit, bei durchschnittlich 1500kWh Verbrauch, mit 472 Euro im Jahr bemessen. Demnach kostet der Strom hier monatlich 39,33 Euro im Monat.

In dem Regelsatz bei einem Alleinstehenden sind 34,50 Euro für den Strom berechnet. Das ist gemessen am Durchschnittsverbrauch zu wenig. Das Geld reicht für den Strom nicht aus, da der Regelsatz 14 Prozent niedriger, als die wirklichen Kosten.

Bei der Grundversorgung klafft die Schere noch weiter auseinander, auf ganze 24 Prozent, gemessen am realen Bedarf.

Regionale Unterschiede

Kaum zu glauben, aber als Hartz-IV-Betroffener sollt man sich überlegen, wo man in die mangelnde Leistungsfähigkeit fällt. Die regionalen Unterschiede im Bundesgebiet sind sehr unterschiedlich. Der Betroffene hat, je nachdem in welchem Gebiet er lebt, zu wenig Geld übrig oder viel zu wenig Geld übrig.

Wer in einer benachteiligten Region lebt, der weiß, dass das Geld nicht nur nicht für den Strom ausreicht.

Die Regionen im Vergleich

Die von Hartz-IV-Betroffenen, die in Bremen zu Hause sind, schneiden vergleichsweise noch am besten ab. Sie können sich glücklich schätzen, dass ihr monatliches Defizit in ihrem Geldbeutel lediglich 15 Prozent zu dem durchschnittlichen Bedarf ausmacht.

Ein wenig schlechter wirken sich die Regelsätze im Vergleich zum Bedarf in Niedersachsen und Bayern aus. In diesen Bundesländern müssen die Betroffenen mit 23 Prozent Unterschied hinnehmen.

Schlusslicht bilden die Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. In diesen Bereichen gilt es gilt es bis zu 31 Prozent abzufedern.

Theorie und Praxis

Das Geld reicht für den Strom nicht aus und die Prognose für die Strompreise in 2017 ist steigend, Hartz-IV-Empfänger sitzen also bald im Dunkeln.

Die einzige Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, ist eventuell ein Anbieterwechsel. Doch da gehen Theorie und Praxis auseinander, denn
wer Erwerbslos ist, wird oftmals abgelehnt.

Bildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

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