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Ein weiterer interessanter Nebenjob, den wir Ihnen vorstellen möchten, dient dem Schutz von öffentlichen Objekten gegen Vandalismus und Diebstähle. Davon, dass jemals Fälle von Vandalismus, Diebstählen, etc. ausbleiben werden, kann man sicher nicht ausgehen – gerade deshalb wird dieser Job wohl auch nie aussterben. Ganz im Gegenteil: Die Chancen stehen hier gut, einen interessanten Nebenjob zu ergattern. In diesem Artikel wollen wir Ihnen die Tätigkeit als Wachmann im Objektschutz vorstellen. Darüberhinaus erhalten Sie wie gewohnt interessante Informationen darüber, welche Voraussetzungen Sie erfüllen sollten und wie Sie sich am besten bewerben können.

Wachmann im Objektschutz

Was erwartet Sie in einer nebenberuflichen Tätigkeit als Wachmann? Grundsätzlich geht es darum, Gebäude bzw. Objekte vor Vandalismus und Diebstählen zu bewahren. Solche Objekte können beispielsweise Gebäude, Einkaufsplätze, öffentliche Einrichtungen aber auch Unternehmen in Industrie- oder Werbegebieten sein. Auch auf Baustellen muss häufig darauf geachtet werden, dass diese nicht Zielscheibe von Vandalismus oder Diebstählen werden. Schließlich gibt es hier durchaus Baumaterial, das gerne gestohlen wird. Die Aufgaben des Wachmannes sind also darauf zu achten, dass die beschriebenen Fälle nicht eintreten. Sie sind für die sogenannte Revierkontrolle zuständig. Die zu bewachenden Objekte werden regenmäßig von den Sicherheitskräften besucht und observiert, es werden Rundgänge gemacht und überprüft, dass Fenster, Türen, etc. beispielsweise gut verschlossen sind. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass eine Sicherheitskraft auch dann vor Ort ist, wenn beispielsweise Reinigungskräfte anderer Firmen ihre Arbeit verrichten.

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Welche Anforderungen sollten Sie als Wachmann erfüllen?

Häufig wird eine sogenannte Überwachungserlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung als Zugangsvoraussetzung für einen Job als Wachmann angesehen. Den meisten Arbeitgebern jedoch genügt die Unterrichtung zum Wachmann. Diese wird durch die IHK durchgeführt. Eine Teilnahme genügt bereits, eine Prüfung ist nicht erforderlich. Erforderlich ist jedoch meist ein polizeiliches Führungszeugnis, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn Sie über einen Führerschein der Klasse B verfügen.

Wichtige Eigenschaften, die Sie erfüllen sollten, sind natürlich Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Gewissenhaftigkeit. Darüber hinaus sollten Sie über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügen. Da Sie als Wachmann Vertrauen schaffen sollen, ist natürlich ebenso ein gepflegtes Äußeres wichtig. Neben den genannten Eigenschaften sollten Sie Bereitschaft zum Tag- sowie Nachtdienst zeigen.

Welche Arbeitszeiten erwarten Sie als Wachmann?

Als nebenberuflicher Wachmann erwarten Sie durchaus variierende Arbeitszeiten. Gerade aufgrund des Wechselschichtbetriebs ist es wichtig, dass Sie was die Arbeitszeiten betrifft flexibel sind, da Ihre Arbeitszeiten auch nachts oder an den Wochenenden eingeteilt sein können. Allerdings kann dies natürlich auch ein Aspekt sein, der diesen Nebenjob attraktiv für diejenigen macht, die sich einen anderen Nebenjob aufgrund Ihrer Arbeitszeiten nicht leisten können. Ein Job als Wachmann verspricht meist wenige Überschneidungen mit den alltagsüblichen Jobs.

Wie kann ich mich bewerben?

In dieser Art von Nebenjob kommt es vor allem auf Ihre Eigeninitiative an. Da es für vielerorts eigene Unternehmen gibt, die mit der Sicherheit beauftragt sind, sollten Sie sich, wenn Sie sich für einen Nebenjob als Wachmann bewerben möchten, in Eigeninitiative nach den Unternehmen in Ihrer Umgebung erkundigen, die einen solchen Job anbieten. Auskunft können hier beispielsweise das Internet oder aber auch Telefonbücher geben.

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