Geld verdienen am

Wer sich nebenberuflich ohne einen Arbeitgeber Geld dazuverdienen möchte, für den gelten eine Reihe ganz besonderer Regelungen. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, welche Regelungen das sind.

Übersicht

  • Einstieg
  • Der Unterschied: Geld verdienen ohne Arbeitgeber
  • Gewerbe, Steuern, Versicherungen
  • 5 Dinge, die man wissen sollte
  • Nebenberuf beginnen: Gewerbe anmelden
  • Geld verdienen ohne Arbeitgeber: Krankenversicherung
  • Einkommenssteuer bei Nebenverdienst ohne Arbeitgeber
  • Weitere Steuertipps
  • Auf der sicheren Seite: Betriebshaftpflichtversicherung

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Geld verdienen ohne Arbeitgeber

Angestellte haben häufig den Vorteil, dass sich der Arbeitgeber um viele lästige Angelegenheiten kümmert. Die Praxis sieht meist so aus, dass der Arbeitnehmer sich im Bewerbungsgespräch noch mal so richtig ins Zeug legen muss! Und wenn der Chef einem dann den Vertrag in die Hand drückt, damit man sich das Kleingedruckte durchließt, dann weiß man – man hat den Job so gut wie in der Tasche.

Pure Erleichterung und Entspannung macht sich breit. Mit der Unterschrift ist alles besiegelt. Der Geldfluss kann beginnen. Frohen Mutes gibt man die Verantwortung an den Arbeitgeber ab und kann sich gewiss sein, dass man mit den bürokratischen Dingen nichts mehr zu tun hat. Das erledigt der Chef.

Was ist aber, wenn man gar keinen Arbeitgeber hat? In diese Situation kommen nicht nur hauptberufliche Selbstständige, sondern auch Personen, die sich einfach etwas Geld dazu verdienen wollen, und das ohne Arbeitgeber.

Gewerbe, Steuern, Versicherungen

Wer ohne einen Arbeitgeber arbeiten möchte, der wird schnell mit vermeintlich unangenehmen Themen konfrontiert: Gewerbeanmeldung, Steuererklärungen, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, und so weiter…

Aber: Tatsächlich kann das Thema sogar sehr spannend sein – vor allem dann, wenn man weiß, wie man durch ein paar kleine Tipps sogar einiges an Geld sparen kann!

1. Nebenberuf beginnen: Gewerbe anmelden

Wer einen Nebenjob ohne einen Arbeitgeber ausüben möchte, der arbeitet sogesehen selbstständig und muss hierfür ein Gewerbe anmelden. Das sollte man immer dann tun, wenn man beabsichtigt, mit einer Sache oder Tätigkeit regelmäßig Geld zu verdienen.

Aber eine Gewerbeanmeldung hört sich so kompliziert an! Ist es wirklich so schwer? Nein. Einen Gewerbeschein kann man ganz einfach beim örtlichen Gewerbeamt (offiziell Gewerbemeldestelle) beantragen. Diese Gewerbemeldestelle befindet sich häufig in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr, die zwischen 15 und 65 Euro beträgt, kann man hier sein (Klein-)Gewerbe offiziell machen.

Übrigens: Die Abmeldung eines Gewerbes ist kostenfrei!

Berufe, die keine Gewerbeanmeldung benötigen

Es gibt übrigens auch Berufe, die man ohne einen Arbeitgeber ausübt, für die aber eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist. Das sind die sogenannten freien Berufe oder freiberuflichen Tätigkeiten. Hierzu zählen zum Beispiel künstlerische Tätigkeiten (oftmals auch Autoren, Texter, Journalisten, etc.). Ob man selbst zu den freien Berufstätigen zählt, sollte man im Einzelfall prüfen lassen.

2. Geld verdienen ohne Arbeitgeber: Krankenversicherung

Auch beim Thema Krankenversicherung gibt es einige Dinge, die man beachten sollte, wenn man ohne einen Arbeitgeber Geld verdienen möchte:

Szenario 1: Hauptberuflich angestellt – Nebenjob selbstständig

Wer hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis steht und nebenberuflich auf selbstständiger Basis Geld verdienen möchte, der ist bereits durch seinen Hauptjob krankenversichert. Die Entscheidung, ob man nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig ist, wird dabei von der Krankenversicherung getroffen.

Szenario 2: Kein Hauptjob – Nebenjob selbstständig – dazu Ehepartner

Ist man über den Ehepartner als Familienmitglied versichert, so muss man sich an bestimmte Einkommensgrenzen halten. Andernfalls fällt man aus der Familienversicherung heraus. Im Jahr 2015 liegt die Verdienstobergrenze bei 405 Euro im Monat. Dies ist 1/7 der sogenannten Bezugsgröße, die jedes

Jahr erneut festgelegt wird.

3. Einkommenssteuer bei Nebenverdienst ohne Arbeitgeber

Der Steuergrundfreibetrag liegt im Jahr 2015 bei 8.472 Euro. Von Jahr zu Jahr wird er angepasst. Der steuerliche Grundfreibetrag sagt aus, wie viel Geld man in einem Kalenderjahr verdienen kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Erst die Verdienste, die über den Steuerfreibetrag hinausgehen, müssen versteuert werden.

Besonders günstig ist diese Regelung für Schüler und Studenten, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, da sie häufig unterhalb des Steuergrundfreibetrags verdienen und somit keine Steuern für das Kalenderjahr fällig werden.

Grundfreibetrag gilt für Gesamteinkünfte

Nun ist es allerdings so, dass sämtliche Einkünfte zusammengerechnet werden: Also sowohl die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als auch die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, etc.

Wer für einen Nebenjob ein Gewerbe angemeldet hat, der Muss bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage G ausfüllen. Freiberufler füllen die Anlage S aus. Hier wird der erzielte Gewinn angegeben (Einnahmen minus Ausgaben).

Tipp: Wer mit einem Nebenjob auf selbstständiger Basis weniger als 410 Euro pro Jahr verdient, der muss auf diesen Verdienst keine Steuern zahlen.

4. Weitere Steuertipps

Wer selbstständig ist und im Jahr 17.500 Euro oder weniger verdient, der gilt als sogenannter Kleinunternehmen. Als Kleinunternehmer kann man darauf verzichten, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, die normalerweise entstehen würden. Diese Regelung erspart einem eine Menge an bürokratischem Aufwand, denn wer auf seiner Rechnung eine Umsatzsteuer aufführt, der muss diese stets mit dem Finanzamt abrechnen.

5. Auf der sicheren Seite: Betriebshaftpflichtversicherung

Das Thema Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar eher eine Ausnahmeregelung, kann aber für einige Berufe äußerst wichtig sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt finanzielle Haftung für Schäden, die beruflich entstehen.

Bei kleinen Jobs wie Online-Umfragen beantworten, Mikrojobs ausüben oder Texte verfassen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung häufig irrelevant – dafür aber umso mehr bei selbstständigen Therapeuten, Fitnesstrainern, Reinigungskräften etc. Auch Personen, die beispielsweise Onlinemarktplätze wie DaWanda benutzen, um Produkte zu verkaufen, sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall haben, dass dem Käufer durch das verkaufte Produkt ein Schaden entsteht.

Bildquelle: © vege – Fotolia.com

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