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Was verbirgt sich hinter dem Wort Franchise?

Das Wort „Franchising“ leitet sich vom französischen Wort „franchise“ ab. Dies bedeutet im Französischen die Befreiung von Abgaben bzw Gebühren. Dies kann aber schnell, anhand der Bedeutung zu Missverständnissen führen. Denn in der heutigen Zeit steht der Begriff Franchising genau dafür. Nämlich für Abgaben und für Gebühren. Unter dem Wort Franchise versteht man aber auch, eine Partnerschaft zwischen zwei selbstständigen Unternehmen. Diese gliedern sich in den Franchisegeber und den Franchisenehmer. Beide Partner gründen miteinander, eine enge und fortlaufende Kooperation. Diese bedeutet eine freiwillige Basis, welche auf eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit beruht, zwischen den beiden rechtlichen und wirtschaftlichen, selbstständigen Partnern.

Beim Franchising stellt der Franchisegeber ( Produktinhaber ) dem Franchisenehmer ( Produktinteressent ) die Nutzung eines seiner Geschäftskonzepte, gegen ein Vertraglich festgesetztes Entgelt zur Verfügung. Oftmals stehen hinter den Nutzungsrechten Warenzeichen, Warenmuster oder Geschmacksmuster. Diese sind neben der Vermittlung des nötigen Know-hows ein wichtiger Bestandteil der Franchisegeberleistung. Das Franchising wird allerdings, da es sich um eine neuere Art der Vertragsform handelt, weder im Bürgerlichen- noch im Handelsgesetzbuch ausdrücklich geregelt. Der Franchisenehmer verkauft, das vom Franchisegeber erworbene Erzeugniss oder die Dienstleistung rechtlich selbstständig. Dafür zahlt er Gebühren für die Benutzung einheitlicher Ausstattung, für einen einheitlichen Namen und das Auftreten nach aussen, aber auch für ein Symbol oder zur Nutzung einer Marke und für ein einheitliches Vertriebssystem. Oftmals kommt noch eine gemeinsame Buchhaltung hinzu.

Der Franchisegeber verpflichtet sich den Franchisenehmer auszubilden und überprüft im nachhinein die Umsetzung des Konzeptes. Er ist berechtigt dem Franchisenehmer Anweisungen zu erteilen. Wenn man als Unternehmer beschließt eine Franchisekooperation einzugehen, sollte man die Vorund Nachteile dieses Zusammenkommens beachten.

Für den Franchisenehmer entstehen folgende Vorteile:

– Der Eintritt in den Markt verläuft schneller, weil das System bereits bekannt ist.
– Der Franchisenehmer ist aufgrund von Gebietsschutz durch Konkurrenz geschützt.
– Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer ein erprobtes und leistungsfähiges Geschäftskonzept zur Verfügung.
– Der Franchisegeber verfügt aufgrund von professionellen Marketing oft über ein sehr guten Ruf.
– Die Kreditwürdigkeit bei Banken ist enorm hoch.
– Der Franchisenehmer kann Werbeaktionen des Franchisegebers nutzen.
– Der Franchisenehmer ist ein selbstständiger Unternehmer.
– Der Franchisenehmer bekommt eine am Markt etablierte und bekannte Marke.
– Informationsaustausch ist selbstverständlich unter den Franchisenehmern und Gebern.
– Der Franchisenehmer bekommt Arbeitsabläufe, die über lange Zeit erprobt wurde und sich als effizient erwiesen.
– Schulungen und Weiterbildungen helfen den Franchisenehmern immer besser zu werden und das bestmögliche auf dem Betrieb herauszuholen.
– Durch die Überwachung des Franchisegebers sind Fehler schnell erkennbar und dementsprechend auch schnell behebar.
– Das Marketing und die Werbung übernimmt der Franchisegeber.

Die Nachteile:

– Eigenes unternehmerisches Handeln ist kaum möglich, weil alles vorgegeben ist.
– Maschinen und Rohstoffe müssen von Franchisegeber erworben werden.
– Prozentuale abgaben der Einahmen an Franchisegeber sind Vertraglich eine Pflicht.
– Es besteht immer die Gefahr, dass die Marke mit der man zusammen arbeitet einen schlechten Ruf bekommt und dies auf den eigenen Betrieb abfärbt.
– Trotz Franchise hat man das volle unternehmerische Risiko.

Für den Franchisegeber Vorteile:

– Der Franchisegeber erfreut sich über die Bereitschaft des Franchisenehmers, selbstständig zu agieren und zu handeln. Er hat Einnahmen ohne sich mehr Arbeit zu machen.
– Wenn ein Franchisenehmer einen laufenden Betreib übernimmt, dann hat er schon von Beginn an einen festen Kundenblog.
– Der Franchisegeber hat viel weniger Aufwand, wenn sich andere Unternehmer um Ihre Betriebe sorgen, so dass eine schnelle Expansion einer Marke überhaupt erst möglich ist.
– Der Franchisegeber kann sein erprobtes System und Know-How kostengünstig an den Mann bringen.
– Kostengünstiger Marktzugang, weil die Franchisenehmer die kosten eines Betriebes übernehmen müssen.
– Durch grösseren Wareneinkauf wächst die Attraktivität bei den Lieferanten.
– Enorm schnelle Expansionsmöglichkeiten.
– Minimales wirtschaftliches Risiko.

Die Nachteile:

– Kleiner Anteil von den Gesamteinnahmen.
– Gefahr, dass das Image durch den Franchisenehmer geschädigt wird.
– Weniger Markt-, Kunden- und Partnernähe.

Das Risiko beim Franchising besteht darin, dass der Franchisenehmer etwaige Marken oder Anteile an Markensprüchen recht teuer ersteht, welche sich im Nachhinein als absolut wertlos oder uneffektiv rausstellen. Aber auch der Franchisegeber geht ein Risiko ein. Denn er verzichtet, durch die zusammenarbeit mit dem Franchisenehmer auf etwaigen Kontakt zum Kunden und ist somit auf den Franchisenehmer angewiesen. Betreut dieser die Kunden nur unzureichend oder gar nicht, kann dies sehr starken Einfluss auf den Erfolg, des vom Franchisegebers angebotenem Produkt nehmen. Die Wilhelm – Knapp – Schule in Weilburg in hessen bietet daher, als einzige Ausnahme den Studiengang staatlich geprüfter Betriebswirt Fachrichtung Franchising als Weiterbildung an.

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