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Geld verdienen
Geld verdienen
Neben dem eigentlichen Job, einer gesetzlich geregelten Auszeit wie dem Mutterschutz oder in der Ausbildungszeit Geld verdienen: Das ist ein verständlicher Wunsch, der allerdings gut durchdacht sein will, um durch das Geld verdienen nicht in steuerliche oder andere bürokratische Fallen zu laufen.
Wenn Sie bereits eine feste Anstellung haben, ist Geld verdienen nebenbei abhängig von den Regelungen im Arbeitsvertrag. Manche Arbeitgeber haben kein Problem mit einem zusätzlichen Job, solange durch diesen die Arbeitsleistung nicht abnimmt und die Arbeit nicht einem Konkurrenzunternehmen zu Gute kommt. Sind diesbezüglich keine Klauseln im Arbeitsvertrag aufgeführt, steht einem Nebenjob nichts im Weg. Andernfalls gibt es immer noch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber nachzuverhandeln. Auf dieses Gespräch sollten Sie sich allerdings gut vorbereiten, und Ihrem Arbeitgeber verdeutlichen können, dass Ihre Freizeit eine zusätzliche Beschäftigung zulässt und Ihr zusätzliches Geld verdienen nichts mit Ihrer laufenden Tätigkeit zu tun hat.
Geld verdienen in der Elternzeit oder im Mutterschutz ist abhängig davon, ob Sie das staatliche Elterngeld in Anspruch nehmen. Dieses lässt nur eine gewisse zusätzliche Arbeitszeit von gegenwärtig unter 30 Stunden zu. Bedenken Sie auch, dass das generierte Einkommen unter Umständen auf die staatlichen Leistungen angerechnet werden und Sie so im Endeffekt nicht viel mehr Geld verdienen als zuvor.
Im Studium Geld dazuzuverdienen ist inzwischen fast zur Norm geworden - die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die hohen Studiengebühren machen einen Studentenjob oft unumgänglich. An sich ist gegen das Geld verdienen im Studium nicht einzuwenden, es sei denn, Sie bewerben sich auf eine Bafögunterstützung. In diesem Fall sollten Sie auf die Höchstgrenzen der wöchentlichen Arbeitsstunden sowie die Höhe Ihres Einkommens achten, um beim Geld verdienen nicht die Bedingungen zu unterlaufen, die das Bafögamt stellt.
Auch für Ihre Krankenversicherung kann ein hoher Stundensatz Konsequenzen haben - wenn sie Sie etwa als Arbeitnehmer und nicht länger als Student einstuft, kann das einen drastischen Anstieg der monatlichen Beitragshöhen zur Folge haben.
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