Meldung: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen legte jüngst im Zuge eines Klage-Prozesses fest, dass der „Islamrat“ sowie der „Zentralrat der Muslime“ keinen selbstgestalteten Religionsunterricht an Schulen in NRW geben dürfen. Zuvor klagten die beiden Verbände, wollten mehr Einfluss auf die muslimischen Schüler erwirken. Derzeit wird in dem Bundesland bereits seit 2012 ein entsprechendes Schulfach, welches die Werte des Islams lehrt – islamischer Religionsunterricht – angeboten. Dieses Modell soll – so die Verantwortlichen – jedoch auch über das vertragliche Ende von 2019 so bestehen bleiben.

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